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Konrad Klose, Geschichte der Stadt Lüben, Verlag Kühn Lüben, 1924, S. 22/23
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und je einen Groschen Jahreszins von 28 Fleischbänken und 25
Brotbänken. Eine weitere Brotbank entrichtete nur 16 Skot, weil
sie speziell für die Vogtei zu liefern hatte. Von einem in der
Nähe des Hospitals gelegenen Garten erhielt der Erbvogt ½
Vierdung Pacht und von jedem Handwerker für das geleistete
Meisterstück das Innungsgeld. Nach damaliger Praxis galten
die Pertinenzstücke der Vogtei nicht als unveräußerliche Besitz-
tümer, sondern als Wertobjekte, die bei Geldverlegenheit versil-
bert wurden. Meist wurde ein Kapital in der zehnfachen Höhe
des Jahresertrages gezahlt: 10 % waren der übliche Zinsfuß. Die
Vogtmühle war schon in der Regierungszeit Ludwigs I. in
herzoglichen Besitz übergegangen, gleichzeitig damit die zugehöri-
gen Gärten und der Fischteich50). So war die Vogtei schon einiger-
maßen entwertet, als sie 1443 von der Stadt angekauft wurde.
Damals war die Sonderstellung der einen Brotbank weggefallen;
der Garten am Hospital war gegen einen Erbzins von ½ Vier-
dung verkauft worden. Neu hinzugekommen war ein Zins von
½ Schock guter Heller von dem Bankhause an der Stadtmauer
und ein Zins von drei Vierdungen von dem daneben gelegenen
Malzhause. Die Abgabe der Handwerker war auf ½ Vier-
dung fixiert, doch waren die Gewandmacher und Kürschner davon
befreit. Das zur Vogtei gehörige Haus "hinder den steynhausern
czu loben in der stad gelegen vff (=uff) der gasse, also man vom
kirchhofe in die meltezirgasse gehet, czwischen dem Malczhause an
der ecken vnd dem Brawsdorffirhause" fiel nach dem Tode des
früheren Erbvogts Hans Hanemann an den Herzog, der es 1467
zu Lehen an die Töchter des Verstorbenen verreichte51).
Die Gunst der Landesherren waltete von Anfang an über
dem Städtlein und verschaffte ihm wertvolle Gerechtsame und
Einnahmequellen. Konrad von Sagan erweiterte, wie bereits
erwähnt, im Interesse der Bürger die Zuständigkeit des Lübener
Erbvogts durch das Recht, Personen, welche in der Stadt und
ihrem Weichbilde Gewalttätigkeiten verübten, zur Verantwortung
zu ziehen52). Derselbe Fürst gewährte, wie bereits erwähnt, zur
Verbesserung des Gemeinwesens seinen Bürgern in Lüben die
Erlaubnis, 50 Hufen im Umkreis einer Meile anzukaufen und
befreite diesen Besitz von allen Lasten entsprechend den der Stadt
gehörigen Vorwerken53). Es verrät ein gewisses Emporblühen

50 Z. G. VI. Urkunde Ludwigs I. Nr. 202. Herzog Ludwig ver-
leiht 1360 (?) seinem Diener Symon in Anbetracht der lange geleisteten
Dienste das Walkrad (rotam mundatoriam) bei Lüben, nach Steinau
gelegen.
51 Urkunden vom 20.3.1467. Depos. der Stadt Lüben Nr. 27.
52 S. R. 2376. Urkunde vom 15.8.1295.
53 Urkunde vom 2.11.1299. S. R. 2570. Die Stadt leitete später
aus dieser Urkunde das sogen. Meilenrecht her, d. h. das Verkaufs-
monopol für gewisse Handwerkserzeugnisse im Umkreise einer Meile.
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der Stadt, wenn sie am 29. Juni 1310 der Vereinigung der
Städte des Glogauer Fürstentums beitrat54), in der sich diese ver-
pflichteten, Kriminalverbrechern kein Asyl zu gewähren, sondern
zur Aburteilung in Gewahrsam zu nehmen, und auch gegenüber
anderweitigen Uebergriffen und Gewalttätigkeiten ein gemein-
sames Vorgehen vereinbarten.
Johann von Steinau, sonst ein nicht eben rühmlich bekannter
Vertreter des Piastenstammes, scheint für Lüben eine besondere
Vorliebe gehabt zu haben; wenigstens verdankt ihm die Stadt
bedeutsame Vergünstigungen. Am 23. April 1319 schenkte er das
zu seiner Herrschaft gehörige antiquum Lubyn (Altstadt) seinen
getreuen Bürgern in Lüben55) mit dem gsamten fürstlichen Recht,
dem Patronatsrecht, dem zweiten Pfennig vom Gericht und son-
stigen Gerechtsamen. Gleichzeitig überließ er der Stadt den
Fischteich vor dem Liegnitzer Tor, "der der neue Fischteich heißt",
mit dem von Krichen kommenden und in den Teich fließenden
Wasser und dem Rechte, den Teich bis zu dem herzoglichen Erlen-
busch hinter dem Kastell auszudehnen. Dafür mußten sich die
Bürger, wie bereits erwähnt, verpflichten, die Stadtbefestigungen,
besonders den durch den neuen Fischteich gehenden Damm im
Stande zu halten. Am 10. Oktober 132256) verlieh der Herzog
auf Bitten der Lübener Bürger der Stadt seine am Glogauer
Wege gelegene Heide in dem Umfange, wie sie zu Zeiten seines
Vaters und durch ihn selbst begrenzt worden war. Ueber die
Grenzen der Heide entstanden später Streitigkeiten mit Eisemost
und Mallmitz. Mit ersterem wurde am 26.4.1391 vereinbart57),
daß der Querweg jenseits dem Tonberge an der Niecze Dewitz-
schen Heide bis an das Oberauer Feld die Grenze sei. Der Grenz-
streit mit Mallmitz wurde auf Grund der Aussagen der in Liegnitz
und Glogau vernommenen Zeugen 145358) vermutlich dahin ent-

Der Wortlaut der Urkunde enthält davon nichts. Vermutlich hat die
Stadt dies Recht sofort bei der Gründung erhalten. - Nach einer Ur-
kunde vom 29.6.1299 S. R. 2553 ermächtigte Konrad die Bürgerschaft,
jedwede Verbesserung zum allgemeinen Wohl ‚in civitate Lubyn circa
civitatem vel extra civitatem in libri pensione (Wage) emptione et
venditione vorzunehmen in sittis hoc est stegen vel in viis vel in
pratis vel in pascuis vel in fontibus vel in pontibus vel in aquis etc.
Zeugen: Kastellan Berthold in Lüben, Erbvogt Zacharias in Lüben usw.
Die Urkunde ist ebenfalls eine Fälschung.
54 S. R. 3150.
55 S. R. 3910. Im Anhange abgedruckt.
56 S. R. 4236. Im Anhange abgedruckt.
57 Akten des Justizkommissar Ziekursch Mser. 22 Nr. 7. - Depos.
der Stadt Lüben Nr. 11. Beide im Staatsarchiv.
58 Depos. der Stadt Lüben Nr. 23 und 24. a) Urkunde d. d. Liegnitz
vom 13.6.1453 von der dortigen Schöffenbank betr. zeugeneidliche Ver-
nehmung dreier ehemaliger Lübener, jetzt in Liegnitz wohnender Bürger.