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Konrad Klose, Geschichte der Stadt Lüben, Verlag Kühn Lüben, 1924, S. 192/193
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patrone Vorstellungen gegen die überstürzte Bildung neuer
Kirchspiele und das übereilte Ordinieren im Rauschwitzer Lager
erheben sollten. Der König schenkte den berechtigten Bedenken
Gehör und befahl ein langsameres Tempo für die Neuorganisa-
tionen auf kirchlichem Gebiet.
Noch oft kehrte Friedrich in Lüben ein, besonders als die
Kriegsstürme ausgetobt hatten und es galt, den neu errungenen
Besitz dem preußischen Stammlande anzugliedern. Jeder neue
Besuch des Königs befestigte das Band des Vertrauens und der
Verehrung, welche die Lübener Bürgerschaft mit ihrem Landes-
vater verband579). Freilich wurde nicht jede Maßnahme des
neuen Regiments von vornherein als Wohltat empfunden. Mit-
unter mochte man über das preußische Kommando raisonnieren.
Die Kommunalverwaltung wurde von Grund aus umgestal-
tet. Die freie Ratskur war allerdings schon unter der Habsburgi-
schen Regierung den schlesischen Städten genommen worden. Sie
hatte die Stellen im Ratskollegium nach eigenem Ermessen mit
katholischen Männern besetzt, die auf Lebenszeit im Amte belassen
wurden. Auch in Lüben fungierte ein vollständig katholischer
Magistrat unter dem Bürgermeister Johann Michael von Lepin;
nur den Posten des Kirchenvorstehers bekleidete ein evangelischer
Mann, Dr. Erdmann Matthäus. Durch ein Edikt des General-
feld-Kommissariats vom 16. Juni 1741 wurden Dr. Samuel
Jähnichen, Johann Friedrich Schulz und Johann Friedrich Stahn
zu Ratsmitgliedern ernannt; am 20. Oktober 1741 wurde Dr.
med. Konstantin Thym zum regierenden Bürgermeister bestellt,
vorerst ohne Gehalt, und am 1. Januar 1742 wurden durch eine
Immediatkommission die katholischen Ratsmitglieder: Bürger-
meister von Lepin, Prokonsul Martin Franz Lucas, Stadtschreiber
Anton Ignatz Babst und die Ratmänner Grimm, Holtzhausen,
Jockisch ihrer Ämter enthoben. Die Gehälter wurden ihnen ge-
sperrt, später aber ausgezahlt. Die neuen städtischen Beamten
wurden von der Glogauer Kriegs- und Domänenkammer ernannt.
Als Ratsdirektor trat am 24. September 1742 an die Spitze der
städtischen Verwaltung Dr. jur. Samuel Gottlob Deutschmann,
der aber schon am 23. August 1744 starb. Sein Nachfolger wurde
Albert Zimmermann. Die Zusammensetzung des Ratskollegiums
und des städtischen Beamtenkörpers überhaupt erfuhr im Laufe
der Jahre mannigfache Veränderungen. Erst im Jahre 1746
wurde ein gewisser Abschluß erreicht, und durch ein umfangreiches

579 Über die Besuche des Königs in Lüben vor dem Friedensschluß
1763 fehlen genaue Nachrichten. Roedenbeck, Tagebuch oder Geschichts-
kalender aus Friedrichs des Großen Regentenleben, Berlin 1837, läßt
bezüglich der Reisestationen des Königs öfters im Stich. Bekannt ist,
daß Friedrich am 23.7.1743 bei Lüben die Revue über das Stechow-
sche Regiment abgehalten und 1744, 49, 49 auf der Hin- und Rückreise
die Stadt berührt hat. - Kgl. Staatsarchiv Rep. 199 M. R. IX 34.
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"Rathäusliches Reglement" vom 6. Mai 1746 in 113 Paragraphen
der gesamte Verwaltungsapparat geordnet. Das Ratskollegium
sollte bestehen: aus dem Ratsdirektor, dem Konsul dirigens, dem
Prokonsul, dem Ratssenior, dem Syndikus, dem Kämmerer, zwei
ordentlichen und zwei überzähligen Senatoren. Sie wurden sämt-
lich, wie auch die Unterbeamten, von der Kammer ernannt. Die
Dienststunden der Magistratsmitglieder wurden auf 8-12 Uhr
im Sommer, 9-12 Uhr im Winter festgelegt; an den Nach-
mittagen sollten die restierenden Sachen aufgearbeitet werden. Die
Dezernate wurden in folgender Weise verteilt:
Stadtdirektor Zimmermann: Amts- und Justizsachen und allge-
   meine Stadtverwaltung;
Konsul dirigens Thym: Kämmereidörfer, landwirtschaftliche Be-
   triebe, Stadtheide, Ziegelei;
Prokonsul Holtzhausen: Stadtgerichts- und Vormundschaftssachen,
   Servis- und Einquartierungswesen;
Ratssenior Grimm: Bauwesen, Inspektion der Feuerstellen im
   I. Viertel;
Syndikus Steinbeck: Büro, Registratur, Stadtgerichtsschreiberei;
Senator Hübner: Brau- und Krugangelegenheiten, Inspektion
   der Feuerstellen im II. Viertel;
Senator Stahn: Vormundschafts- und Depositensachen (in Ver-
   bindung mit Holtzhausen), Hospital- und Armenwesen;
Senator Schultz: Stadtmühlen, Inspektion der Feuerstellen im
   III. Viertel;
Kämmerer Pfeiffer: Kassenwesen und Hilfsarbeiter für Konsul
   Thym;
Senator Arnold: Fabrikinspektion und Inspektion der Feuer-
   stellen im IV. Viertel.
Die gesamte städtische Verwaltung unterstand der Kontrolle
der Glogauer Kammer bezw. des III. (Wohlauer) steuerrätlichen
Departements, die den städtischen Behörden wenig Bewegungs-
freiheit ließen. Als "einige Membra des Magistrats sich unter-
standen, nach Gutdünken aus den Rats-Sessionen auszubleiben
und auf ein oder zwei Tage ohne Permission zu verreisen" ward
ihnen dies von der Kammer ernstlich verwiesen, und der Rats-
direktor erhielt strenge Anweisung, künftighin allen derartigen
Pflichtwidrigkeiten unnachsichtlich entgegen zu treten. Die städti-
schen Beamten waren schlecht bezahlt; der Stadtdirektor Zimmer-
mann erhielt 300 rtl. Gehalt; dasselbe erhöhte sich durch Neben-
einnahmen auf etwa 450 rtl. Noch im Jahre 1800 erhielt der
Bürgermeister mit allen Nebeneinkünften 512 rtl., der Prokonsul
317 rtl., der Syndikus 722 rtl.
Von 1751 ab wurde, wie in andern accisepflichtigen Städten,
ein Polizeibürgermeister ernannt, der im Kollegium nicht über-
stimmt werden konnte, und dessen Einspruch jede Maßnahme be-
sonders in Polizei- und Kassensachen hindern konnte. Als im