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weise beschränkt. "Die Lübener Schule kann nicht den Zweck
haben, aus den Kindern Gelehrte zu machen, sondern sie zu ehr-
lichen Leuten, guten Bürgern und geschickten Professionisten
heranzubilden." Dementsprechend wird der Nachdruck darauf ge-
legt, daß die Kinder "deutliche Begriffe von Gott und göttlichen
Dingen erhalten", und daß sie "zur christlichen und bürgerlichen
Tugendhaftigkeit und zu Fleiß, Sparsamkeit und Ehrfurcht vor
König und Obrigkeit erzogen werden". Lesen, Schreiben, Rechnen,
Briefstil, Abfassen von Kontrakten, Erdkunde und Geschichte sind
zu treiben, daneben die Elemente des Latein. Dabei ist zu be-
achten, daß diejenigen Schüler, welche akademische Bildung er-
streben, die nötigen Grundlagen erhalten. Damit war allerdings
die Schule des Gymnasialcharakters entkleidet. - § 20-22 legt
die Stundenzahl fest. Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
werden vormittags und nachmittags je 2 Stunden erteilt, Mitt-
woch und Sonnabends nur vormittags. Das Schulgeld (8 gr.)
ist vierteljährlich zu entrichten; von der Gesamtsumme erhält der
Rektor 2/5; der Rest wird zu gleichen Teilen an die übrigen Lehrer
verteilt. Die Privatstunden sind mit 12 gr. pro Quartal zu
honorieren.
Die Schulpflicht wurde in § 23-26 geregelt. "Alle Knaben
der Stadt sind verpflichtet vom 6ten Jahr ab solange die Schule
zu besuchen, bis sie im Lesen, Schreiben, Rechnen und im Christen-
thum soweit fundirt sind, als zur Glückseligkeit dieses und jenen
Lebens nöthig ist, welches sie mit einem Testimonio vom Rectore
erhärten müssen." Unentschuldigte Schulversäumnis ist straf-
fällig. - § 27-31 handelt von den Prüfungen. Halbjährlich
findet vor den Deputierten des Magistrats, des Ministeriums749),
der Schöppen usw. ein Examen statt, vormittags für die
"Primani" nebst "choro musico", nachmittags für die "Tertiani"
und "Secundani". Nach beendigtem Examen hat "ein Primanus
denen Auditoribus ein Compliment vor geneigtes Gehör zu
machen und nomine seiner condiscipulorum mehreren Fleiß zu
praestiren versprechen". Beim Abschied von der Schule muß
jeder ein "Dancksagungs-Compliment publice machen". Die Ver-
setzung erfolgt entsprechend den von der Schulkommission gemach-
ten Vorschlägen. - In § 32-33 wird der Kirchbesuch geregelt.
Im Winter findet wie bisher Schulgottesdienst im Auditorium
statt, wobei eine Predigt gelesen und nachher abgefragt wird. Im
Sommer nehmen die Schüler am öffentlichen Gottesdienst teil.
Gleichzeitig mit dem Schulreglement wurde ein "Typus
lectionum", ein Stoffverteilungsplan festgestellt. Klasse I benutzte
im Latein die Briefe Ciceros, Cornelius Nepos, Colloquia und
liber memorialis Corderii; Lehrziel war die Beherrschung der
Fremdsprache im mündlichen und schriftlichen Ausdruck. Dem
749 Die Geistlichkeit. |
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Religionsunterricht lag Höfers "Himmelsweg" und Joh. Albr.
Löschers "Ordnung des Heils" zu Grunde; daneben wurde fleißig
Katechismus und Bibellesen traktiert. Im Rechnen wurde Bruch-
rechnung und "welsche Practica" geübt. In der Erdkunde war
bei jedem Lande die Genealogie der Landesherrschaft zu lernen.
Geschichtsunterricht wurde im Anschluß an Hilmar Curas Univer-
salhistorie erteilt. In den Privatstunden wurden besonders
deutsche und lateinische Stilübungen vorgenommen, die gram-
matischen Kenntnisse befestigt, auch der Unterricht in Geschichte
und Erdkunde ergänzt. In der II. und III. Klasse wurde das
Lehrziel der Schule entsprechend den Altersstufen vorbereitet.
So war auf dem Papier das Schulwesen aufs schönste ge-
ordnet; aber die Praxis gestaltete sich wesentlich anders. Anfäng-
lich bewährte sich die neue Ordnung; aus den Winkelschulen
wurden am 26. Juni 1747 befähigte Knaben "ausgehoben" und
der Lateinschule zugeführt, welche fortan etwa 40 Schüler zählte.
Aber nach dem plötzlichen Tode des Rektors Lincke am 1. August
1753 begann die alte Misère aufs neue. Verschiedene Umstände
wirkten zusammen: Einmal waren die Lehrkräfte minderwertig.
Bei der schlechten Besoldung war es kaum möglich, frische, tüchtige
Kräfte zu erhalten. Ferner war das Schulzimmer völlig unzu-
länglich. Es stand nur ein Raum für die drei Klassen zur Ver-
fügung, sodaß entweder alle drei Lehrer gleichzeitig dozierten,
oder ein Lehrer alle drei Klassen unterrichtete. Endlich taten die
nach dem Erlaß des General-Landschul-Reglements vom 12. August
1763 aufblühenden deutschen Schulen der Lateinschule starken
Abbruch.
Leiter der Schule wurde nach Linckes Tode der unfähige
Rektor Pirner, unter dem allmählich eine grenzenlose Unordnung
einriß. Im Jahre 1762 klagte man in der Bürgerschaft, "daß die
Lehrer es bei dem alten Schlendrian verbleiben ließen". Niemand
wollte seine Kinder länger der Stadtschule anvertrauen; die
ersten beiden Klassen zählten je 5, die dritte 16 Schüler. Wie
gering die Leistungen der Schule geworden waren, beweist ein
Bericht vom 5. August 1762: Die meisten jungen Bürger, welche
die Schule besucht hätten, wären kaum imstande, ihren Namen zu
schreiben. Man wüßte nicht, woher man geeignete Leute zu
Schöppen, Geschworenen und Repräsentanten nehmen sollte. Um
die Eltern zu zwingen, ihre Kinder in die Lateinschule zu schicken,
erließ Senior Brun die Verordnung, daß keine Schüler "ad sacra
zu allmittiren sei", der nicht in der Stadtschule gebührend vor-
bereitet sei. Sie blieb, wie so manche andre, auf dem Papier. Im
Jahre 1765 versuchte man die drei Klassen zu trennen; Rektor und
Konrektor sollten die Schüler in ihre Privaträume nehmen; das
dauerte erklärlicherweise nur kurze Zeit; dann ließ man die
Lehrer abwechselnd die drei Klassen gleichzeitig unterrichten, aber
schon 1766 war man wieder bei dem alten Betrieb. Des Klagens |