II. Kapitel
Allerlei Landesherren
Der erste Landesherr Lübens war aller Wahrscheinlichkeit
nach Primko, über dessen Regierungszeit die Nachrichten
fehlen. Er fiel am 26. Februar 1289 in der Schlacht bei Siewierz
im Kampfe gegen die Polen unter Wladyslaw Lokietek. Sein
Land wurde zunächst von seinen beiden Brüdern Heinrich III. von
Glogau und Konrad II. gemeinsam verwaltet67). Bei der später
erfolgten Teilung erhielt Konrad Sagan, Sprottau und Lüben68),
während Steinau gemeinsamer Besitz blieb. Konrad, der etwas
verwachsen war und den Beinamen Köberlein führte, gehörte dem
geistlichen Stande an und hatte bisher keinen Landbesitz gehabt.
Am 5. März 1299 wurde er zum Patriarchen von Aquileja ge-
wählt; er verzichtete aber, obwohl bereits unterwegs, auf diese
Würde und kehrte in sein Land zurück. Sein Bruder Heinrich
ließ ihn alsbald - wohl aus Ärger über den entgangenen Ge-
winn des Saganer Gebiets - überfallen und in den Glogauer
Schloßturm gefangen setzen. Seine getreuen Vasallen von Lüben,
Steinau und Raudten schlichen sich jedoch zur Nacht in das Glo-
gauer Schloß und befreiten den Herzog69). Konrad starb bereits
am 11. Oktober 130470). Heinrich, der ihm in der Regierung
folgte, überlebte ihn nur fünf Jahre. Er starb am 9. Dezember
1309 und hinterließ fünf unmündige Söhne, für die ihre Mutter
Mechthilde die Vormundschaft führte. Als am 29. Februar 1312
das sehr umfangreiche Gebiet geteilt wurde71), machte man, um
eine allzu große Zersplitterung zu vermeiden, zwei Anteile: einen
67 Am 29.3.1289 S. R. 2105 urkunden beide gemeinsam in Lüben
über Zedlitz.
68 Von Konrad stammen die ältesten - Regierungsakte betreffenden
- Urkunden über Lüben: 15.8.1295 S. R. 2376 - 2.11.1299
S. R. 2570. Außerdem urkundet Konrad in Lüben 1.8.1298 S. R. 2517;
16.1.1299 S. R. 2537; 23.5.1299 S. R. 2548 und S. R. 2549.
69 Henel, Silesiogr. renov. II 304.
70 Am 21.6.1303 S. R. 2754 urkundet er zum letzten Male in Lüben.
71 S. R. 3255, abgedruckt bei Grünhagen - Markgraf, Schlesische
Lehnsurkunden I. 120. |
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nordwestlichen um Posen, zu dem auch Lüben gehörte, und einen
südöstlichen auf dem rechten Oderufer. Den ersten Anteil erhiel-
ten die Brüder Heinrich, Johann und Primko als gemeinsamen
Besitz, den andern Bolko und Konrad. Beide Parteien gelobten
einander bewaffnete Hilfe gegen feindliche Angriffe und setzten
dafür Stadt und Schloß Lüben, bezw. Stadt und Schloß Auras
zum Pfande.
Die drei Inhaber des größeren Anteils teilten sich nach dem
Tode der Mutter in ihr Gebiet. Dabei fiel Lüben an Johann
von Steinau, zu dessen Herzogtum außerdem auch Guhrau,
Köben, Polkwitz und Heinzenburg gehörten72). Johann lebte
in kinderloser Ehe und betrachtete, da er für Erben nicht zu sorgen
hatte, je länger je mehr sein Herzogtum als ein willkommenes
Handelsobjekt um seinen zerrütteten Finanzen aufzuhelfen. Auch
die zahlreichen der Stadt Lüben gewährten Vergünstigungen
werden kaum ohne klingende Entschädigung gespendet worden
sein. Die verwickelten Kauf- und Pfandgeschäfte dieses stets geld-
bedürftigen Fürsten sind kaum völlig aufzuklären. Sie hatten
für Lüben das Ergebnis, daß die Stadt von der Glogauer an die
Liegnitz-Brieger Piastenlinie überging, und zwar als Lehen der
böhmischen Krone. Johann von Steinau wurde gelegentlich der
Anwesenheit des Böhmenkönigs in Breslau im Jahre 1329 ge-
nötigt, zur Sühne dafür, daß er Breslauer Gebiet geschädigt
hatte, sein Land von dem König zu Lehen zu nehmen73). Vielleicht
hatten schon damals die Brüder Johanns als seine präsumtiven
Erben allen Grund, für ihr Erbe zu fürchten, deshalb schlossen
Konrad von Namslau und Heinrich von Glogau-Sagan am 28.
Januar 1330 mit dem Bruder einen Vertrag zu gegenseitiger
Hilfeleistung. Gleichzeitig sicherte Johann den Brüdern die
Nachfolge in seinen Landen zu und setzte für die Aufrechterhaltung
des Vertrages Schloß und Weichbild Lüben zum Pfande74). Das
hinderte ihn aber nicht, nach einigen Jahren Lüben an den Böh-
menkönig für 500 Mark polnischer Groschen unter der Bedingung
zu verpfänden, daß nach seinem Tode die Stadt nebst Schloß und
Territorium an die böhmische Krone fallen sollte75). Der nächste
erbberechtigte Agnat Heinrich von Sagan war anscheinend bezgl.
Lübens abgefunden worden. Als am 7. Juni 133576) ein neuer
72 Worbs in den schles. Provinzialblättern 1820. I. 48.
73 Lehnsurkunden I, 129. Die Lehnauftragung erfolgte am 29.4.1329;
eingeschlossen wird ausdrücklich Luben cum castris ei adiacentibus.
74 S. R. 4913.
75 Am 21.9.1332 S. R. 5142 urkundet Johann noch als Lübener
Landesherr; am 7.6.1335 schließt er den Fraustädter Vertrag. Damals
war Lüben bereits verpfändet. Demnach ist die Verpfändung in der
Zwischenzeit erfolgt.
76 Lehnsurkunden I 137 ff. Damals muß Lüben schon weiterver-
pfändet gewesen sein. Dr. Wladimir Milkowitsch datiert diesen Vertrag
in das Jahr 1339 Z. G. XIX 307 ff. |