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König das verpfändete Lüben einzulösen. Aber bereits am 22.8.
1339 verkaufte er es83) erneut an Boleslaus um 4425 Mark Prager
Groschen, die er jenem als Heiratsgut seiner Schwester schuldete.
Boleslaus seinerseits bescheinigte mit seinen Söhnen Wenzel und
Ludwig am 24. August 1339 dem Könige und dessen Sohne Mark-
graf Karl das Rückkaufsrecht auf Lüben für die nächsten zwei
Jahre, nach deren Ablauf es erlöschen sollte84). Obwohl nun
Boleslaus am 4. September 1341 die Erklärung abgab85), daß ihm
der König alle auf Lüben haftenden Schulden bezahlt habe, for-
derte dieser aus unbekannten Gründen das Pfand nicht zurück.
Lüben blieb fortan unbestritten mit dem Liegnitzer Fürstentume
vereinigt. Boleslaus selbst hatte es allerdings nicht lange in
seinem Besitz. Er verpfändete es vielleicht noch in demselben
Jahre an einen der reichsten Männer seiner Zeit, Boiho von
Turgowe, der vermutlich bis 1348 Pfandherr von Lüben blieb.
Am 15. Oktober 1344 bestätigte er der Bürgerschaft86) ihre Frei-
heiten und Privilegien, nachdem er sich aus den vorgewiesenen
Dokumenten überzeugt hatte, daß der Wegfall des Münzgeldes
und der freie Salzmarkt zu Recht beständen.
Boleslaus mußte um seiner Verschwendung willen im Jahre
1342 auf sein Liegnitzer Fürstentum Verzicht leisten. Seine Söhne
Wenzel und Ludwig regierten es anfänglich gemeinsam und
trugen auch miteinander am 30. Juli 1343 ihre Länder der Krone
Böhmens zu Lehen auf87). Im Jahre 1345 teilten die Brüder
ihren Besitz durch Los; dabei fiel Goldberg, Haynau, Kotzenau
und das verpfändete Lüben an Wenzel, der das ihm zugefallene
Gebiet am 9. August des Jahres zu Lehen nahm88). Ludwig er-
hielt die Stadt Liegnitz. Schon nach Jahresfrist wurde der Ver-
trag wieder rückgängig gemacht89). Ludwig verzichtete auf Liegnitz
gegen die Zusicherung der Erbfolge im Liegnitzer Gesamtfürsten-
tum, die Wenzel ihm um so leichteren Herzens zugestand, als er
83 Die frühere Datierung der Urkunde auf den 19.8.1330 Lehns-
urkunden Bd. II S. 643 ist in Band I S. 313 in der angegebenen Weise
geändert. Inbegriffen sind bei dem Verkauf einige Dörfer, die ehemals
zum Raudtener Bezirk gehörten, aber jetzt mit dem Lübener Weichbilde
vereinigt sind.
84 Lehnsurkunden I S. 314.
85 Ebenda S. 314. Nr. 13.
86 Depos. der Stadt Lüben. Nr. 8. Am 12.4.1345 (Schirrmacher,
Urkundenbuch der Stadt Liegnitz Nr. 138) urkunden Wenzel und Ludwig
über die Verleihung gewisser Privilegien an Liegnitz, Goldberg, Haynau
und Lüben zur Entschädigung für Nachteile, die den Städten aus der
Erhebung von Nicklasdorf zur Stadt erwuchsen. Das Erlöschen der
Pfandherrschaft Bothos ist daraus nicht zu folgern; die Souveränitäts-
rechte des Landesherrn wurden durch den Pfandbesitz nicht aufgehoben.
87 Lehnsurkunden I S. 321.
88 Ebenda S. 329.
89 Am 20.12.1345 bestätigt Ludwig den Liegnitzern ihre Privilegien;
am 3.9.1346 tut es Wenzel. Schirrmacher a.a.O. Nr. 140 und 145. |
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damals noch ohne Erben war. Ludwig begnügte sich mit dem
Hofe Buchwald und den zugehörigen Dörfern nebst einer Jahres-
rente von 400 Mark. Die Befürchtung, daß der zur Verschwendung
geneigte Wenzel seine Länder an den König verkaufen könnte,
mochte ihn zu diesem für ihn so ungünstigen Tausch bewogen
haben. Da aber Ludwig ein guter Finanzmann war, gelang es
ihm, sich nach und nach einen neuen Besitz zu schaffen. Durch
vieles Drängen erhielt er von seinem Bruder die Erlaubnis zur
Einlösung des verpfändeten Lübens. Sie erfolgte vermutlich
134890). Nachdem so die Stadt 15 Jahre hindurch von einer Hand
in die andere gegangen war, gelangte sie nunmehr wieder in feste
Hände und erhielt in Ludwig I. einen der tüchtigsten Regenten,
die dem Piastenstamm entsprossen sind.
Nach dem Tode des Vaters91) gestaltete sich das Verhältnis
zwischen Ludwig und Wenzel je länger desto unerquicklicher. Der
Streit um das väterliche Erbe führte schließlich zu kriegerischen
Verwicklungen, sodaß Kaiser Karl IV. eingreifen mußte. Am
12. Oktober 1357 wurde in Prag vereinbart92), daß Ludwig auf
die Herrschaft Namslau Verzicht leistete, während Wenzel zu
Ludwigs Gunsten allen Ansprüchen auf die Dörfer Groß- und
Klein-Krichen, Petschkendorf, Ossig, Schönborn, Buchwäldchen,
Bienowitz und Schildern entsagte. Als nach dem Tode der Stief-
mutter93), deren Leibgedinge die Besitzungen Boleslaws in Ober-
schlesien gewesen waren, der Streit zwischen beiden Brüdern
erneut entbrannte, traf Karl IV. am 23. Juli 1359 eine endgültige
Entscheidung94), deren für Lüben wichtige Bestimmungen folgende
waren: Ludwig erhielt Lüben, die Stadt und das Weichbild mit
den 4 Dörfern Groß- und Klein-Krichen, Ossig und Petschkendorf,
Haynau, Stadt und Weichbild bis zum Schwarzwasser, das die
Grenze gegen das Kotzenauer Territorium bilden sollte. Letzteres
verblieb bei Liegnitz und fiel an Wenzel. In den Dörfern Buch-
wäldchen, Bienowitz, Schildern und Schönborn behielten die
Brüder gleiche Rechte. Von Brieg und Ohlau wurde beiden je
eine Hälfte zugesprochen. Später gelang es Ludwig, die von
Wenzel verpfändete Hälfte des Brieger Fürstentums für sich ein-
zulösen95) und Kreuzburg und Pitschen zu erwerben. Uebrigens
empfingen die Brüder ihre Lande als gesondertes Lehen96) unter
wechselseitigem Verzicht auf die Mitbelehnung. Dieser Umstand
90 9.11.1349 (nächsten Montag vor Martinstag) urkundet Ludwig
als Landesherr von Lüben. Im gleichen Jahre begann er den Bau
der Schloßkapelle.
91 Boleslaus † 20.4.1352.
92 Lehnsurkunden I S. 332.
93 Katharina, die Gemahlin Boleslaws, † im Frühjahr 1358.
94 Lehnsurkunden I S. 337.
95 Lehnsurkunden I S. 342. Am 26.8.1361 bekundet Wenzel, daß
Brieg und Ohlau seinem Bruder Ludwig gehören.
96 Die Belehnung erfolgte am 23.7.1359. |