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welche sich durch kleine Veränderungen in der Zeichnung von- 
einander unterschieden. Nicht lange darauf begannen die schlesi- 
schen Münzwirren, welche fast ein Jahrhundert anhielten. Infolge 
 der Ueberschwemmung des Landes mit minderwertigen Hellern, 
  die den städtischen Münzen entstammten, entstand große Unsicher- 
  heit im Geldverkehr. In Breslau weigerte man sich 1449, die 
   Liegnitzer, Schweidnitzer und Lübener Heller in Zahlung zu 
    nehmen, obwohl der Rat sie nicht direkt vom Verkehr ausgeschlossen 
     hatte118). Damit wurde die Münzprägung für viele Städte un- 
     rentabel. Vermutlich stellte damals die Lübener Münze gleich 
      andern den Betrieb ein. Als König Matthias im Jahre 1474 
       durch Erlaß einer einheitlichen Münzordnung Wandel zu schaffen 
        versuchte, begann man auch in Lüben wie anderwärts wiederum 
         Heller zu schlagen119). Sie entsprachen nicht lange dem vom 
          Könige festgesetzten Schrot und Korn. Im Jahre 1514 beschwerten 
           sich die Breslauer darüber, daß die Heller mehrerer Städte, 
            darunter auch Lüben, geringer als die der königlichen Münze 
             wären120). Um die Mitte des XVI. Jahrhunderts durfte die 
              Lübener Münze endgültig den Betrieb eingestellt haben121). 
Das für Lüben wichtigste Ereignis während der Regierung 
 Ruprechts war der Einbruch der Hussiten, die seit 1425 ihre Plün- 
 derungs- und Raubzüge nach Schlesien unternahmen. Zweimal 
  hat Lüben die ungebetenen Gäste vor seinen Toren gesehen; zuerst 
   im Jahre 1428. Die Hussiten hatten am 24. April das von allen 
    Truppen entblößte Haynau erobert und dort ein furchtbares Blut- 
    bad unter den Bürgern angerichtet. Von da aus versuchten sie 
     einen Handstreich gegen Lüben, fanden aber hier unerwarteten 
      Widerstand122). Herzog Ludwig, der für den anscheinend ab- 
      wesenden Herzog Ruprecht die Verteidigung des Landes leitete, 
       hatte Haynau preisgegeben und alle verfügbare Mannschaft in 
        Lüben, dessen Befestigungen größere Sicherheit versprachen, kon- 
        zentriert. Infolgedessen konnte die Stadt standhalten. Es gelang 
         allerdings den Feinden, durch Feuerpfeile einen Brand hervor- 
         zurufen, der einen Teil der Stadt in Asche legte. Die Feinde 
          zogen nach Steinau weiter, das sie ebenfalls vergeblich belagerten. 
           Am 27. März 1431 standen sie abermals vor Lüben, vermochten
  
Ebenso, aber statt des Perlenrandes eine einfache Kreislinie. III. Sorte 
 (586a): Wie 586, aber der Adler nach rechts sehend. Die beiden letzten 
  Sorten dürften um 1450 geprägt worden sein. 
  118  Ebenda S. 73. 
  119  Cod. dipl. Siles. XIII Nr. 193; Zeichnung: Adlerschild. 
  120  Cod. dipl. Siles. XII S. 26. 
  121  In dem Lübener Taufregister wird noch um 1560 eine Münz- 
  meisterin erwähnt. 
  122  cf. Grünhagen "Die Hussitenkämpfe der Schlesier" 1872 S. 152. 
   Daß Ruprecht bei der ganzen Aktion nicht genannt wird, dürfte am 
    leichtesten darin seine Erklärung finden, daß er in Ordensangelegen- 
    heiten abwesend war. | 
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aber auch jetzt nicht, die Stadt zu erobern123). Wiederum ging 
 sie in Flammen auf. Ob die Feinde noch anderes Unheil ange- 
 richtet haben, ist ungewiß. Mit Rücksicht auf "die swere vnd 
  grosene verterbnis das se genomen entphangin vnd geleden habin 
   von fewers noeth ober se hewer decz Jor irgangin vnd gescheen 
    mit Namen in der czeith so se von den heren der vordamten vnd 
     snoden (=schnöden) ketczer beranth vnd vmblegin vnd off das 
      hoeste vorterbith woren", überließ Herzog Ludwig, der inzwischen 
       Herr von Lüben geworden war, am 13. Oktober 1431 der Stadt 
        das Stadtgericht mit allen Erträgen vorbehaltlich des dem Erb- 
        vogt zustehenden dritten Pfennigs, dessen Erwerb jedoch dem Rate 
         gestattet wurde124). Auch das Braugeld und 4 Gr. von dem 
          Malz, das gebraut wurde, ward vielleicht damals der Stadt "zu 
           einer sunderlichen Stewer vundt Hülffe zu Wiederaufrichtung 
            vundt Besserung" verliehen, jedoch nicht als dauerndes Recht, 
             sondern als eine vorübergehende Nutznießung125). 
Unter der Regierung Ludwigs III. begann sich die Liegnitzer 
 Erbfolgefrage zuzuspitzen. Ludwig II. von Liegnitz starb am 
  30. April 1436. Wenn auch sein Fürstentum vorerst noch Leib- 
  gedinge seiner Witwe blieb, so meldeten doch die Erbberechtigten 
   alsbald ihre Ansprüche an. Kaiser Sigismund begehrte das 
    Fürstentum als erledigtes Lehen126), und Ludwig III. von Lüben 
     forderte die Mannschaft von Liegnitz zur Huldigung auf127). 
      Letzterer scheint noch weitere Schritte getan zu haben, um seine 
       Nachfolge in den Liegnitzer Landen sicher zu stellen; wenigstens 
        hielt es König Albrecht für nötig, ihn zur Ruhe zu mahnen128). 
         Er erlebte den Austrag des Streites nicht mehr. Der Tod raffte 
          ihn im rüstigen Mannesalter im Jahre 1441 hinweg. Ihm folg- 
          ten seine Söhne Johann und Heinrich in gemeinsamer Regierung 
           ihrer Länder129). Sie wurde für die Stadt Lüben in mannigfacher
  
123   Scriptor. rer. Siles. XII, 49 Hussite fuerunt ante Lueben anno 
 domini 1431 feria tertia post palmarum. Hussite obtinuerunt oppi- 
 dum Lueben, sed non oppugnaverunt, licet illud per traditionem 
  combusserunt. - Annales Glogovienses Band X: A. d. 1425 (muß 
   heißen 1431) haeretici per vim obsederunt oppidum Lubin et ibi 
    multos sacerdotes et scholares interfecerunt et magna damna 
     fecerunt, demum totum oppidum excineraverunt et ab eo recesse- 
     runt. Hier scheint eine Verwechslung mit Haynau vorzuliegen. Es 
      bleibt unaufgeklärt, wie die Hussiten die Kleriker töten konnten, wenn 
       sie die Stadt gar nicht eingenommen hatten. 
       124  Urkunden der Stadt Lüben Nr. 18 
       125  In der Urkunde vom 3.9.1498 (Urkunden der Stadt Lüben 
        Nr. 32) wird die Verleihung dieser Gerechtigkeit auf den Stadtbrand 
         zurückgeführt. Es könnte allerdings auch der von 1453 in Frage kommen. 
         126  25.5.1436 Lehnsurkunden I S. 382. 
         127  10.6.1436, ebenda S. 383. 
         128  12.7.1438, ebenda S. 390. 
         129  Beide Urkunden am 18.6.1441 über den Verkauf eines 
          Vorwerks in Mallmitz; am 3.1.1443 über den Verkauf der Erb- 
          vogtei; am 22.6.1444 über einen Vorwerksverkauf in Mallmitz; am 
           29.9.1445 über die Privilegienbestätigung. (Urkunden der Stadt Lüben |