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Konrad Klose, Geschichte der Stadt Lüben, Verlag Kühn Lüben, 1924, S. 42/43


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mancherlei Belästigungen. Daher wandte sich Katharina von
Lüben an die Herzoginregentin Ludmilla von Liegnitz mit der
Bitte145), dahin zu wirken, daß ihr Ländchen von ferneren Durch-
märschen verschont bleibe. Daraufhin scheint Abhilfe eingetreten
zu sein146).
Auch aus anderen Gründen blieb die Regierung Katharinas
den Lübener Bürgern in keinem guten Andenken. Sie standen
mit ihr auf gespanntem Fuße, und in den letzten Jahren nahmen
die Zerwürfnisse derartig zu, daß die Rückgabe des Lübener
Distrikts an die Liegnitzer Linie die einzig mögliche Lösung blieb.
Schon Friedrich I. von Liegnitz hatte Verhandlungen über die
Einlösung des verpfändeten Lübener Weichbildes eingeleitet und
mit Katharina am 20. Mai 1482 einen Vertrag geschlossen, in dem
sie sich verpflichtete, Lüben an niemand zu verkaufen, sondern zur
Einlösung durch die Liegnitzer Herzöge offen zu halten, während
Friedrich die Rechte Katharinas auf die Stadt bis zur ordnungs-
mäßigen Einlösung anerkannte147). Nach Friedrichs Tod geriet
Katharina mit der Lübener Bürgerschaft in Zwistigkeiten. Letztere
wandte sich beschwerdeführend an Ludmilla von Liegnitz, die als
Vormünderin ihrer minorennen Söhne die Regierung führte.
Dem Oberlandeshauptmann Konrad von Öls gelang es, am
31. Mai 1491 einen Vergleich zwischen den streitenden Parteien
herbeizuführen148). Katharina gab zu, ihre Lübener Untertanen
in Ungnaden gehabt und sie auch untereinander zwiespältig
gemacht zu haben und verzieh den Bürgern alles; sie nahm aber
für sich das Recht in Anspruch, bei neuen Streitigkeiten nach Ge-
bühr strafen zu dürfen, ohne daß von Liegnitz Einspruch erhoben
würde. Ludmilla gelobte, sich aller Einmischungen in die Lübener
Verhältnisse zu enthalten. Ausbedungen wurde allerdings, daß
Katharina bei vorfallenden Zwistigkeiten die Schlichtung den
Ratmännern oder anderen unparteiischen Bürgern überließe und
sich damit begnügte, die festgesetzten Strafen zu vollziehen. Diese
Vereinbarung blieb wohl der Hauptsache nach auf dem Papier;
jedenfalls entbrannten die alten Kämpfe aufs neue. Schon
im folgenden Jahre sah sich Ludmilla genötigt, von den Lübener

145 Script. rer. Siles. XIV 542 - Friedrich I. war am 8.5.1488
gestorben.
146 Politische Korrespondenz Breslaus 1479-1490. Am 14.6.1489
schreibt Franz von Hagen an Georg von Stein bezüglich einer Weisung
des Letzteren, ‚quatenus hominibus nostris in bonis domine ducisse
Lubinensis iacere non admitteremus, Magnificentia vestra dignetur
scire, quia homines in nullis bones eiusdem domine ducisse iacent'.
147 Lehnsurkunden I 456. Schönwälder, "Die Piasten zum Briege",
bemerkt, daß am 9.3.1485 Katharina dem Herzog Friedrich von Liegnitz
Schloß und Stadt Lüben nach Erlegung von 4300 Mark ungarischer
Gulden aufgelassen habe. - Der Vertrag wurde nicht perfekt, da die
Einlösungssumme nicht gezahlt wurde.
148 Lehnsurkunden I 461 ff.
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Schöffen eine notarielle Erklärung über folgende Punkte zu for-
dern ): 1. ob Stadt und Schloß Lüben allezeit der Herrschaft zu
Liegnitz zugestanden hätten; 2. ob dem Fräulein Katharina oder
der Bürgerschaft irgendwelche "bedrengnis adder beschwerunge
wedir die billichkeit gescheen were" (nämlich von der Liegnitzer
Herrschaft); 3. ob sie in den früheren Jahren Rat, Hilfe und
Schutz von ihrer Erbherrschaft in Liegnitz erhalten hätten. An-
scheinend hatte die Partei Katharinas dadurch Stimmung gegen
die Liegnitzer machen wollen, daß man sie der Härte und Gleich-
giltigkeit gegen Lüben beschuldigte und überhaupt ihr Erbrecht
in Frage stellte. Die vor die Schöffenbank zitierten Ratleute
und Geschworenen bestätigten, daß Stadt, Schloß und Land Lüben
der Herrschaft Liegnitz erblich zustehe, und daß sie daher seiner
Zeit dem Herzog Friedrich I. die Erbhuldigung geleistet hätten ).
Sie bekundeten ferner, daß von der Liegnitzer Seite weder dem
Fräulein Katharina noch der Bürgerschaft "Gewalt, Gedrengnis
adder Beschwerunge" geschehen sei, daß sie vielmehr mannigfachen
Rat, Hilfe und Schutz sonderlich in den letztvergangenen Kriegs-
läuften von Liegnitz aus erhalten hätten, z. B. seien etliche Lübe-
ner Bürger, die in Gefangenschaft geraten waren, durch Ver-
mittelung der Liegnitzer Herzogin befreit worden. Eine gleich-
lautende Urkunde stellten an demselben Tage Hofrichter und Hof-
schöffen aus, während Stadtvogt und Stadtschöppen auf einer
andern Urkunde vom gleichen Datum bekundeten, daß Ludmilla
an den König appellieren wolle, wenn Katharina sich durch die
geschehenen Bekenntnisse beschwert fühle.
Letztere verscherzte sich vollends alle Sympathien der Bürger-
schaft, als sie anfing, durch verschiedene Maßnahmen die Gerecht-
same der Stadt und der Innungen zu schmälern. So erhöhte sie
z. B. die wöchentliche Salzration, welche die Stadt an das Schloß
abzuführen hatte ); durch Einführung eines freien Marktes für
Fleisch- und Backwaren schädigte sie Fleischer und Bäcker ). Ver-
mutlich liefen auch noch andere Mißgriffe unter. Kein Wunder,
daß unter diesen Umständen die Spannung zwischen der Bürger-
schaft und der Regentin wuchs, und erstere vermutlich erneut Rück-
halt bei Liegnitz suchte. Um diesem unerquicklichen Zustande ein
Ende zu machen, erging an den Oberlandeshauptmann Kasimir
von Teschen ein königlicher Immediatbefehl, die Ablösung der
Pfandherrschaft herbeizuführen. Am 8. Februar 1496 wurde

149 Ebenda 462 ff.
150 Die Huldigung hatte am 20.3.1482 stattgefunden. Schönwälder,
"Die Piasten zum Briege".
151 cf. Privilegienkonfirmation vom 3.9.1498, Urkunden der Stadt
Lüben Nr. 32.
152 cf. Akten des commissarius loci des III. Glog. Dep. Wohlau,
betr. Privilegien der Stadt, Kirchen und Innungen zu Lüben 1795
Staatsarchiv Rep. 28. O.A. Lüben. Die Einzelheiten siehe in Kapitel XIII.