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Konrad Klose, Geschichte der Stadt Lüben, Verlag Kühn Lüben, 1924, S. 108/109
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Teil ihrer Forderungen - 30 000 rtl. - zu Georgi 1587 gekün-
digt; infolgedessen mußte wohl oder übel Rat geschafft werden.
Die Lösung der Deckungsfrage stieß auf Schwierigkeiten, da es
den Fürsten am nötigsten, dem Gelde, fehlte. Einer ersuchte den
andern, die erforderlichen Summen aufzutreiben, und beide klag-
ten, "wie kommerhaftig vnd beschwert allhier im Lande geldt auf-
zubringen sei". Friedrich IV. hatte ersichtlich das Bestreben, seinen
beiden Vettern die Einlösung des Lübener Pfandschillings zu
überlassen, da er kinderlos war, und sein Besitz ohnehin an die
Brieger Linie fallen mußte. Am 30. August 1586 beklagte sich
Georg gegenüber seinem Bruder über die Verschleppungstaktik
des Liegnitzer Vetters, und er gab seiner Besorgnis Ausdruck, daß
ihm und Joachim die ganze Sache auf dem Halse bleiben werde.
Deshalb wolle er die Kanitzer zu bestimmen suchen, entweder die
ganze fällige Summe oder einen Teil derselben gegen Sicherheit
noch einige Zeit stehen zu lassen, "damitt vns nicht, da wir seumig,
schimpf, schaden vnd allerley Ungelegenheit zu erwarten sein
möchte". Auf alle Fälle müsse Geld geschafft werden, "damitt
vnsers gnedigenn geliebtenn Herren vnnd Vatern seligen vnnd
christmilten Gedencken auff vns geerbter Fürstlicher guter
nahmen, traw vnnd glauben zu rechter Zeitt vonn vns gebürlichen
möchte gerettet vnnd alle Ungelegenheit verhüttet werden".
Joachim erklärte sich in seiner Antwort vom 10. September 1586
mit den Maßnahmen des Bruders einverstanden und wollte sich
seinerseits bemühen, eine Anleihe im Reiche aufzubringen. Am
9. September war inzwischen die Erklärung Friedrichs IV. bei
Georg eingelaufen. Sie lautete, wie dieser erwartet hatte. Frie-
drich schrieb: "Ob wir woll vns in diesen sachen zum treulichsten
bemühet, auch mittel vnnd wege vor vns gehabtt, da wir ver-
hoffet, sollichen Pfandschilling dadurch zu vns zu lösenn vnnd
hierumb richtigkeit zu machenn, so hatt doch derselbe vnser ver-
hoffter Anschlag seinen glücklichen fortgang nicht erreichen mögen."
Wegen "des bekümmerten Liegnitzschenn wesens" sei es ihm nicht
möglich, "mit solcher ablösung in so kurtzer Zeitt aufzukommen";
daher überlasse er sie seinen beiden Vettern, jedoch mit der Be-
dingung, daß er "wann vns der allgewaltige Gott durch seinen
Göttlichen segenn dis vermögen bescheret, vnnd wir solliche pfandt-
summa aufbringen mögenn", bei der Ablösung des Pfand-
schillings die Vorhand habe. Georg erwiderte ihm am 16. Sep-
tember, daß es ihm und seinem Bruder allerdings "gantz kom-
merhaftig" sei, in sol kurzer Zeit das "geldt auffzubringen", daß
sie aber bereit seien, den Pfandschilling zu lösen. Indes stellten
sie zwei Bedingungen: Einmal beanspruchten sie nach der Ab-
lösung sämtliche Hoheitsrechte über das Lübener Weichbild und
sämtliche landesherrlichen Gefälle darin, und dann machten sie
den Vorbehalt, daß sie sich an Friedrich halten würden, falls es
ihnen nicht gelänge die erforderliche Ablösungssumme zu schaffen.
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Am gleichen Tage berichtete Georg an Joachim über das
Ergebnis seiner Unterhandlungen mit Friedrich: "Man hat die
Sachen lang genung auf einem vnd dem andern Wege gedehnet
vnd gespielet, daß letzlichen die bürde vnd beschwer auff vnns
ersitzen bleiben". Er wolle nun bei den Kanitzern eine Verlänge-
rung der Zahlungsfrist zu erwirken suchen, jedenfalls aber möge
auch Joachim sich um Geld bemühen, "denn wie wir dieser ort
aufkhummen sollten, sohen wir noch zur Zeit kheine Mittel für
vnns, denn es ohne das mit dem Kammerwesen ganz kommer-
hafftig zugehet". Die Verhandlungen mit Hans von Kanitz, der
am 11. Oktober 1586 in Brieg war, verliefen resultatlos. Kanitz
konnte nicht länger warten, da er anderweitig engagiert war und
selbst Georgi 1587 das Geld legen mußte. Er gab aber dem
Herzog anheim, mit den Leuten zu verhandeln, denen er - Kanitz
- die betreffenden Gelder zahlen sollte; vielleicht wären sie bereit,
zu warten. Übrigens stellte Kanitz fest, daß außer den 30 000 rtl.
noch weitere 15 000 rtl. auf den Lübener Pfandschilling verschrie-
ben seien, die Herzog Heinrich zwar seinerzeit getilgt aber später
erneut bei Christoph von Zedlitz wegen etlicher Bürgschaften auf-
genommen habe416). Georg war darüber höchst bestürzt und
beschwor am 15. Oktober seinen Bruder, um jeden Preis Geld zu
besorgen, "damit wir derohalben nicht inn höchste Ungelegenheit
möchten geführet vnnd gesetzet werden". Es gelang Georg,
einzelne der Kanitzschen Gläubiger zu bewegen, ihre Guthaben
an die fürstlichen Brüder zu cedieren und die Rückzahlung zu
stunden417), und am 16. November konnte er triumphierend dem
Bruder melden, daß er die Gelder beisammen habe. Von den
Kanitzschen Gläubigern ließen sich 8 bereitfinden, ihre Forderun-
gen als Hypotheken auf den Pfandschilling stehen zu lassen:
Nickel Gregersdorf 5000 rtl., Herr Jenckwitz 1000 rtl., Frau
Margarethe Zirnin 5000 rtl., Bernhard Waldau 1000 rtl., Frau
Gfug 1500 rtl., Junker Heirich Pahlen 1500 rtl., Stadt Winzig
500 rtl., Melchior Kaubitz 600 rtl. Von anderer Seite wurden
weitere Summen zugesagt: Frau von Donau 7000 rtl., die
Scholzin von Petranowiz 2000 rtl., Hanns Sauermann 2120 rt.,
Joachim Nefe 1060 rtl., Hans Schweinitz in Seifersdorf 1060 rtl.;
der Rentschreiber hoffte, 1000 rtl. flüssig zu machen. Waren auch
noch nicht alle Posten gesichert, so war doch bis auf einen kleinen
Rest die erforderliche Summe beisammen.
Über die Tilgung der letzten 15 000 rtl. verhandelte Hans
von Nostitz im Auftrage Joachim Friedrichs mit Friedrich von
Kanitz in Dieban, ohne daß bis zum 15. Juni 1589, an dem Nostitz
an den Herzog berichtete, ein bestimmtes Ergebnis erzielt worden
war. Inhaber des Pfandschillings waren jedoch Joachim Frie-

416 Auch diese Forderung hatten die Gebrüder Kanitz übernommen.
417 Bericht Georgs an Joachim vom 30.10.1586.