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drich und Johann Georg; sie unterzeichneten z. B. am 12. Mai
1589 die Innungsartikel der Wohlauer Bäcker als Pfandherren
des Lübener Weichbildes. Die Gebrüder von Kanitz wurden
wohl einige Jahre später abgefunden. - Friedrich IV. von Lieg-
nitz hat anscheinend nie den Versuch gemacht, Lüben wieder an sich
zu bringen. Er starb am 27. März 1596, ohne Erben zu hinter-
lassen. Das gesamte Liegnitzer Fürstentum fiel an Joachim
Friedrich, den einzigen überlebenden männlichen Erben der
Liegnitz-Brieg-Wohlauer Linie. Johann Georg war am 6. Juni
1592 kinderlos gestorben. Somit wurde Joachim Friedrich Lan-
desherr und Pfandherr von Lüben in einer Person.
Friedrich IV. bestätigte noch kurz vor seinem Tode am 19.
Februar 1596 die Privilegien der Weichbildstädte418). Einleitend
wies der Herzog in der Konfirmationsurkunde darauf hin, wie
er beim Antritt der Regierung das Fürstentum in trostloser Ver-
fassung übernommen habe, "die Cammergütter mehrentheils in
vnsern unmündigen Jahren verkaufft vndt alieniret, zum Theil
auch versetzet, vndt also bey Einreumung der Regierung in große
Vnrichtigkeit vnd beschwer berathen", er erinnerte ferner daran,
wie er selbst habe Schulden aufnehmen müssen, um nur die un-
umgänglich notwendigen Ausgaben zu decken und um die Kosten
seiner Reisen in das kaiserliche Hoflager zu bestreiten, die zur
Regelung des Schuldenwesens erforderlich gewesen waren. Wie-
derholt hätten Verhandlungen kaiserlicher Kommissare stattge-
funden, um den Ursprung und Umfang der Schulden festzustellen
und ihre Liquidation in die Wege zu leiten. Man sei jedoch nicht
zum Ziele gekommen, bis endlich der Kaiser den Herzog Karl von
Münsterberg-Oels und Siegfried von Promnitz beauftragt habe,
die leidige Angelegenheit zum Abschluß zu bringen. In drei
Konferenzen hätten sie den Modus der Schuldentilgung festgestellt
und mit den Städten und Landständen des Fürstentums einen
Vertrag geschlossen, demzufolge die letzteren sich zu ausgiebiger
Hilfe bereit erklärten. Zum Dank dafür bestätigte Friedrich den
Weichbildstädten ihre Gerechtsame. Damit war diese unerquickliche
Episode endgültig überwunden, und es traten auch in Lüben
wieder geordnete Verhältnisse ein.
Noch einiger Ereignisse sei gedacht, die in den achtziger
Jahren des XVI. Jahrhunderts die Gemüter der Lübener Bür-
gerschaft bewegt haben mögen. Das eine war der Ersatz des
Julianischen durch den Gregorianischen Kalender im Jahre 1584.
Darüber wird im Taufregister ein kurzer Bericht erstattet, aus
dem hervorgeht, daß der 5. p. Epiph., die Sonntage Septuagesi-
mae, Sexagesimae, Quinquagesimae und 10 Wochentage weg-
fielen. - Am 5. März des Jahres wurde an drei Orten Feuer
418 Urkunden der Stadt Lüben Nr. 43.
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angelegt; die dadurch entstandene Feuersbrunst legte 175 Häuser
in Asche419). - Von einer seltsamen Begebenheit gab sogar eine
gedruckte Zeitung Kunde420), von der aber nur der Titel ermittelt
werden konnte: "Ein erschröckliche new Zeitung, so sich im 1587 J.
d. 14 Aug. begeben, über d. Stadt Lüben 4 Meilen v. Groß-
Glogaw gelegen, ist dieß Wunderzeichen am Himmel gesehen
worden. Das ander, ein wahrhaftig newe Zeitung v. d. Erbfeind,
dem Türken, welcher gestalt ihm in diesem Jahr Monats Augusti
Widerstand u. Abbruch in Ungarn geschehen, in Gesangweiß
gestelt. (Augspurg, Mich. Manger 1588.)"
419 Notiz bei Schuster "Gespräche" S. 33 auf Grund der Aufzeich-
nungen des Lazarus Pauli.
420 Notiz aus einem Antiquariatskatalog im Kgl. Staatsarchiv. Die
Angabe der Firma fehlt. |