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Konrad Klose, Geschichte der Stadt Lüben, Verlag Kühn Lüben, 1924, S. 162/163
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ordentlichen Instanz ins Stockhaus in Eisen und Banden geschla-
gen worden sei". Noch am 23. Mai 1708 führten Schöppen, Ge-
schworene und Älteste Klage darüber, daß das Fehlende noch immer
nicht zurückgegeben sei. Bis auf die Ornate und die Musikinstru-
mente wurde wohl alles zurückerstattet, doch verfügte am 16.
August 1729 der Administrator der Fürstentümer Liegnitz-Brieg-
Wohlau auf Reklamation des Generalvikariatsamtes, daß der
katholischen Schloßkapelle aus den Beständen der evangelischen
Kirche ein Kelch und eine Patene zu gewähren sei. Für das Manko
in der Kirchkasse und im Kirchenvermögen, soweit es nicht aufge-
klärt werden konnte, wurden die Erben des verstorbenen Zacha-
riades regreßpflichtig gemacht. Um die Restschuld von 350 rtl.
zu decken, trat die Witwe ein Haus mit Garten ab.
Auch in andrer Beziehung zeigte die kaiserliche Regierung
wenig Eifer, ihren Pflichten nachzukommen. Daher ist es ver-
ständlich, wenn Eggers mitunter rücksichtslos und eigenmächtig
vorging. Da Avian das Pfarrhaus nicht verließ, befahl ihm
Eggers am 29. Februar 1708 durch die Schöppen Kamitzer und
Löbisch, sofort den Pfarrhof zu räumen, was er nunmehr auch
tat. Ebenso energisch trat Eggers dem Versuch des Kuratus ent-
gegen, in der Begräbniskirche auf dem alten Kirchhofe die Gottes-
dienste fortzusetzen, bis die Erneuerung der Schloßkapelle vollendet
wäre. Kein Wunder, daß sich der ganze Zorn der katholischen
Partei je länger je mehr auf Eggers konzentrierte. Avian reichte
am 27. August 1710 eine 20 Punkte umfassende Beschwerdeschrift
gegen Eggers und die protestantischen Geistlichen bei dem Landes-
hauptmann ein. Er warf Eggers vor, eigentmächtig bauliche Ver-
änderungen in der Kirche vorgenommen zu haben, zum Teil in
der Absicht, dadurch die katholische Religion verächtlich zu machen,
z. B. die Erneuerung des Kirchhoftores, wobei die katholischen
Embleme entfernt wurden, den Abbruch des Schuhmacheraltars,
die Beseitigung eines Marienbildes aus dem Pfarrhofe, den
Durchbruch der fürstlichen Bühne und dergleichen mehr. Eggers
konnte für die meisten der von ihm getroffenen Anordnungen die
Genehmigung der Behörde nachweisen. Die andern gegen ihn
erhobenen Beschuldigungen beruhten auf haltlosem Klatsch. Das-
selbe galt von den Anschuldigungen Avians gegen den Oberdiako-
nus Ulber und den Diakonus Schreiber. Ersterer sollte einer
katholischen Frau, die mit einem evangelischen Manne die Ehe
schloß, vom Glauben abgeredet, auf der Kanzel über Dinge, die
das sechste Gebot betrafen, unziemlich geredet, am Fronleichnams-
tage in einer Grabrede sich Angriffe gegen die katholische Kirche
erlaubt haben u. a. Dem Diakonus Schreiber, der 1709 Ober-
diakonus geworden war, wurde vorgeworfen, daß er sich den
Titel Archidiakonus beilege. Augenscheinlich verlief die ganze
Sache im Sande.
Mehr Erfolg war dem Pfarrer im folgenden Jahre beschieden.
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Die alte katholische (Schloß-) Kirche