| - 174 - schlesischen Postwesens. Schon vorher war durch eine Kabinetts-
 order vom 25. Juli 1741 der österreichische Postmeister in Lüben
 seiner Stellung enthoben und durch Elias Kober ersetzt worden.
 Im Jahre 1742 erfolgte eine Regulierung des Postangangs auf
 der Strecke Glogau-Lüben-Breslau durch den Postkommissar
 Hänel. Leider versiegen von da ab die Quellen für die weitere
 Entwicklung der Lübener Postanstalt.
 Nicht bloß die Nachrichten, welche die Post brachte, erinnerten
 die Lübener Bürger an die Kämpfe, die die habsburgische
 Monarchie bald gegen die Türken bald gegen die Franzosen führte.
 Es gab auch unangenehmere Erinnerungszeichen, die Steuern.
 Gar oft mußte die Steuerschraube sehr stark angezogen werden.
 Ihr Druck wirkte umso empfindlicher, als das Geld sehr knapp
 war und unter 8-10 Prozent Zinsen garnicht erhalten werden
 konnte. Die Steuern zerfielen in ordentliche und außerordentliche,
 wurden aber nach demselben Maßstabe, nämlich auf Grund der
 sogenannten Indiktion erhoben.
 Seit 1527 bestand in Schlesien eine Art Einkommenssteuer
 unter der Kontrolle lokaler Vertrauensmänner548). Man berechnete
 das gesamte Vermögen und alles Einkommen aus dem beweg-
 lichen und unbeweglichen Vermögen; dabei wurden alle Renten,
 Gefälle, Nutzungen usw. für die Berechnung des Wertes, den sie
 darstellten, kapitalisiert, sodaß schließlich ein fingiertes Steuer-
 kapital ermittelt wurde, das man Indiktion nannte, und das
 dauernd auf dem Besitzobjekt haftete. An und für sich war der
 ermittelte Betrag des steuerbaren Einkommens nicht gerade hoch.
 Das "Indiktionshauptquantum" für Lüben ausschließlich der
 Amtsvorstädte betrug 8000 rtl., die Zahl der Zensiten kaum mehr
 als 200. In einer Steuernachweisung vom 23.2.1668549) werden
 in der inneren Stadt gezählt: 7 Achtziger, d. i. Zensiten, die mit
 80 rtl. und mehr "in der Indiktion lagen", 7 Siebziger, d. h.
 solche, die zwischen 70-80 rtl. veranlagt waren, 36 Sechziger,
 56 Fünfziger, 16 Vierziger, 18 Dreißiger, zusammen 140 Zensiten,
 welche insgesamt eine Indiktionssumme von 7190 rtl. repräsen-
 tierten; der Rest von 810 rtl. verteilte sich auf die unter der
 städtischen Jurisdiktion befindlichen Vorstädte, in denen etwa
 60 Zensiten vohnten. Wenn also die wohlhabendsten Bürger mit
 einem steuerbaren Jahreseinkommen von 80-90 rtl. eingeschätzt
 waren, so war das auch für die damalige Zeit nicht hoch gerechnet,
 denn die Vermögensnutzung war recht erheblich; sie variierte
 zwischen 10 und 20 Prozent. Man rechnete auf 100 fl. Kapital
 10 bis 20 fl. Einkommen. Demnach wäre es zu ertragen gewesen,
 daß der Kataster von 1527 bis in das XVIII. Jahrhundert galt.
 
 548 Rachfahl, "Die Organisation der Gesamtstaatsverwaltung Schle-
 siens vor dem Dreißigjährigen Kriege", 1894.
 549 Staatsarchiv O. A. Lüben XV.
 | - 175 - Die Härte lag darin, daß das Einkommen außerordentlich hoch
 herangezogen wurde. Anfänglich hatten die Landstände 10 pro
 mille und Monat als Türkensteuer bewilligt549), das waren 12 Proz.
 auf das Jahr. Nach und nach stiegen aber die Anforderungen.
 In der Regel schrieben die Landstände 20-25 pro mille aus,
 1694 sogar 32 pro mille und Monat, das sind 38 Prozent pro
 Jahr. Dazu kam, daß die Stadt bei den gewöhnlichen Steuern
 noch Zuschläge für den eigenen Bedarf erhob, die allerdings meist
 nur 100-200 rtl. betrugen550). Ein wenig gemildert wurde die
 Steuerlast dadurch, daß die Beträge entsprechend der Höhe des
 Einkommens gestaffelt waren. Immerhin blieb der Steuerdruck
 für die Steuerpflichtigen sehr schwer. Sie hatten 1668 aufzu-
 bringen 2099 rtl. 6 sgr., das sind ca. 26 Prozent; 1718: 2652 rtl.
 34 sgr. 9 hl. = 33 Prozent; 1719: 2056 rtl. 18 gr. 1 1/2 hl. = 26
 Prozent; 1720: 2584 rtl. 10 gr. 3 hl. = 32 Prozent; 1730:
 2830 rtl. 6 gr. = 35 Prozent; 1731: 2099 rtl. 4 gr. 4 1/2 hl. = 26
 Prozent; 1732: 2130 rtl. 36 gr. = 26 1/2 Prozent551). Die Steuer-
 beträge aus den Amtsvorstädten wurden besonders berechnet und
 abgeführt; sie wurden als durchlaufender Posten in der Stadt-
 rechnung gebucht.
 Daraus, daß die Amtsvorstädte einen eigenen Steuerbezirk
 bildeten, erwuchsen der Stadt gewisse Unannehmlichkeiten. Man
 empfand es zum mindesten als ungerecht, daß die Amtsunter-
 tanen an allerlei Vergünstigungen und Vorteilen, welche die Stadt
 bot, teilnahmen, ohne entsprechende Opfer zu bringen. Schon die
 
 549 Grünhagen, "Der materielle Zustand Schlesiens vor der preußi-
 schen Besitzergreifung" in der Zeitschrift für Preußische Geschichte und
 Landeskunde, Bd. X, und Rachfahl a. a. O. übersehen, daß die Veran-
 lagung durchgängig nicht pro Jahr, sondern pro Monat erfolgte.
 cf. die Steuernachweisung von 1668. Dort findet sich folgende
 Zusammenstellung:
 
 
 | 7 Wirte | (Achtziger) | à  1 rtl | monatl. | 8 rtl | 18 sgr, | jährlich | 105 rtl | - sgr |  |  
 | 7 " | (Siebziger) | à 27 sgr | " | 7 " | 7  " | " | 94 " | 12 " |  |  
 | 36 " | (Sechziger) | à 24 " | " | 36 " | - " | " | 432 " | - " |  |  
 | 56 " | (Fünfziger) | à 21 " | " | 49 " | - " | " | 588 " | - " |  |  
 | 16 " | (Vierziger) | à 18 " | " | 12 " | - " | " | 144 " | - " |  |  
 | 18 " | (Dreißiger) | à 15 " | " | 11 " | 6 " | " | 135 " | 18 " |  |  
 
Ebenso wird im Grund- und Fundbuch der Stadt Lüben von 1705
 | 140 Sa der Beurbarten | 1499 rtl 6 sgr |  | In den Vorstädten  ca. 50 rtl.  monatlich  pro anno    600 "  - " Sa der Steuern, die wie bisher jährlich gegeben    2099 rtl 6 sgr
 |  (Staatsarchiv Acta generalia betr. Stadtgerechtsame) bei 21 pro mille
 ausgeschriebener Steuer der m o n a t l i c h e Steuerbetrag bei 8000 rtl
 Indiktion auf 168 rtl berechnet; cf. auch die weiterhin angegebenen
 Steuerbeträge.
 550 Nach dem Grund- und Fundbuch von 1705 belief sich der der
 Stadt verbleibende Ueberschuß auf 168 rtl, pro Monat: 14 rtl.
 551 Die Angaben sind den Stadtrechnungen der betr. Jahre ent-
 nommen (Staatsarchiv O. A. III). Schon die Höhe der Steuerbeträge
 beweist, daß die Ausschreibung von 20-30 pro mille nicht für das Jahr
 gelten kann.
 |