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dem Bauherrn im Lübener Rate unterstellt. Er erhielt den sechsten
Teil der "Wintrige und Sömmerige", 9 Scheffel Korn, den vierten
Teil von den Erbsen, Heide und Hirse, je 12 Beete zu Lein und
Kraut, 16 Beete zu Rüben, 3 eigene Kühe bei freiem Futter, vom
Jungvieh das vierte Stück, die Hälfte der Schweine, Federvieh
nach Belieben, wovon jedoch bestimmte Deputate an den Rat abzu-
liefern waren. Dafür hatte der Verwalter kleinere Reparaturen
an Geschirr und Ackergerät zu bezahlen.
Übrigens war man nicht allgemein in der Stadt mit der
Erweiterung des städtischen Landbesitzes einverstanden. Am 23.
Februar 1668 wandten sich 27 Bürger an die fürstliche Regierung
mit der Bitte565), gewissen Mißständen in der Stadtverwaltung
abzuhelfen. Dabei beantragten sie auch, "die Stadtgüter, die
keinen Nutzen einbrächten, sollten vermietet oder verkauft werden,
um die städtischen Schulden zu tilgen". Dazu käme, daß durch
den Erwerb eines städtischen Vorwerks in Altstadt vermehrte
Quartierlasten für die Bürger entständen. Tatsächlich war der
Gewinn, den die Vorwerke in Altstadt und Mallmitz brachten,
zeitweilig unbedeutend. Vielleicht wollte die Stadt für die land-
wirtschaftlichen Betriebe keine Aufwendungen machen, um bessere
Erträge zu erzielen. Als die Stadt später beide Vorwerke ver-
pachtete, rentierten sie sich besser. Sie brachten 1718: 1100 rtl.,
1720: 1680 rtl., 1732: 1290 rtl.
Immerhin war der städtische Besitz gewachsen. Das war
umso mehr zu begrüßen, als andere Einnahmequellen gegen
früher weniger ergiebig geworden waren. Alte Gerechtsame waren
stark entwertet oder eingegangen566). Die Zollgefälle wurden 1723
bei der Katasterrevision im 6jährigen Durchschnitt mit 117 3/4 rtl.
gebucht. Der Passant hatte bei dem Zolleinnehmer die verzoll-
baren Waren anzugeben, empfing dort eine Bescheinigung über
den zu entrichtenden Zollbetrag und hatte ihn dann auf dem
Rathause abzuführen. Die Stadtwage, welche sich im Erdgeschoß
des Rathauses befand, war zeitweilig für 100 rtl. verpachtet ge-
wesen, am Beginn des XVIII. Jahrhunderts aber vom Rate in
eigene Regie genommen worden. Der städtische Wiegemeister bezog
20 rtl. Bargehalt, 2 Klaftern Deputatholz und Tantième. Die
Wiegegebühr betrug für den Stein Wolle 1 gr., bei einheimischen
565 Staatsarchiv O. A. Lüben XV. Unter den übrigen Beschwerde-
punkten sind zu nennen: Zum Bürgermeister soll eine verständige Person
erkiest werden. - Mit der vierteljährlichen Abnahme der städt. Kassen
sollen 3 Personen, 1 Ratmann, 1 Schöppe, 1 Bürger, betraut werden.
Der Stadtvogt soll forthin nicht mehr Steuer- und Quartierfreiheit be-
sitzen. Auf dem städt. Schüttboden sollen Getreidevorräte für Notzeiten
lagern, Gersten- und Roggenmehl soll nicht vermengt werden u. a. mehr.
566 Das Folgende nach dem schon genannten Grund- und Fundbuch
von 1705, den Akten über das Inventarium bei dem Rathause - beide
im städt. Archiv - und nach den Angaben der I. Katasterrevision von 1723
Staatsarchiv Rep. 201 b Kat.-Archive B. 118. |
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und schlesischen Juden 2 gr., bei polnischen Juden 3 kr. Für das
Abwiegen der Wolle bestand Wagezwang; Haus- und Privatwagen
waren verboten. Der Ertrag der Wage belief sich 1705 auf 150
bis 160 rtl., 1723 nach 6jährigem Durchschnitt auf 69 2/3 rtl. -
Auch der Stadtkeller, der früher dem Stadtsäckel ca. 100 rtl. Pacht
eintrug, wollte nicht mehr florieren. In ihm wurde ungarischer
und österreichischer Wein ausgeschenkt; an den Jahrmärkten auch
Breslauer, Goldberger und Laubaner Bier. Seitdem aber drei
Schankstätten für Branntwein eröffnet worden waren, in denen
etwa 150 Eimer Branntwein jährlich verschenkt wurden, kam der
Ratskeller so in Abnahme, daß sich kein Pächter mehr finden
wollte; 1723 belief sich der durchschnittliche Pachtertrag auf
26 2/3 rtl., während aus den Branntweinschenken 150 rtl. erlöst
wurden. Die Branntweinbrennerei lag bei Altstadt; zu ihr
gehörte ein Ackerstück, die sog. Kampe, und eine Wiese. - Die
Salzschankgerechtigkeit567), welche die Stadt seit 1332 besaß, war
im XVII. und XVIII. Jahrhundert durch verschiedene landes-
herrliche Edikte bestätigt und geschützt worden, so durch Georg
Rudolph am 4.7.1612, der die Salzlieferungen an das Schloß
auf das alte Maß - ein Viertel pro Woche - zurückführte, durch
Georg Christian am 12.7.1665, der der Stadt das Recht gewährte,
fremdes Salz auf dem Lande zu konfiszieren, durch die Herzogin-
Regentin Luise am 30.7.1673, welche ebenfalls den "Salz-
partierern" strenge Strafen androhte, und von der kaiserlichen
Regierung durch das Salzpatent vom 2.10.1728, das den Herr-
schaften bei 100 Dukaten Strafe den Salzschank auf dem Lande
untersagte. Um den jahrelangen Streitigkeiten zwischen der Stadt
und den Herrschaften ein Ende zu machen, wurde am 18.12.1737
(konfirm. 22.12.1739) ein Vertrag zwischen der Stadt und den
Herrschaften der Dörfer, welche das Salz von der Stadt zu ent-
nehmen hatten, geschlossen, durch welchen diese ihrer Verpflichtung
gegen einen jährlichen Zins ablösten, die Stadt erhielt jährlich
36 rtl. 12 sgr. Die Salzlieferung an das Schloß war schon früher
in eine Geldabgabe von 45 rtl. 16 sgr. umgewandelt worden. So
blieb der städtische Salzschank auf das eigentliche Stadtgebiet be-
schränkt; er wurde 1718 auf 21 rtl. 18 sgr. Jahresertrag geschätzt.
- Der Schergaden war eingegangen, nachdem der letzte
Tuchscherer, Friedrich Riedel, gestorben war. Ebenso war die
Voll-Erde-Wage aufgehoben, weil das Tuchmachermittel nicht
mehr die Voll-Erde lieferte, sondern den einzelnen Meistern es
überließ, sich damit zu versorgen. Die Haupteinnahmequelle der
Stadt blieb der städtische Forst, aus dem die Kämmerei jährlich an
600 rtl. vereinnahmte. Außerdem flossen ihr eine Reihe Zinsen
von den Brot-, Fleisch- und Schuhbänken zu, ebenso von den
5 Ratsbauden, von Gärten und Scheunen, von den verschiedenen
567 Stadtarchiv Acta betr. Salzschank Vol. I 18.12.1737 - ult. 1771 |