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Konrad Klose, Geschichte der Stadt Lüben, Verlag Kühn Lüben, 1924, S. 136/137
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berne Kelche nebst Patenen, 1 silbern-vergoldetes Kännlein, 18
Kaseln, darunter 3 auf die hohen Festtage, eine goldsamtene rot-
geblumt, eine geblumt-samtene, eine blau-gewässerte kamelotten,
eine schwarz-damastene, eine aus silberfarbenem gewässerten
Kamelott, eine aus weißem Zeug, eine andere aus rotem Tuch
usw. - Die Orgel war itzo etwas wandelbar", "Manns- und
Weibsgestühl aber sehr hübsch", "Altar, Kanzel und Taufstein
gar sauber". Auch die "ziemlich weitläuffige Bibliothek"507) ward
besichtigt wie die drei "hübschen Glocken". Zur Kirche gehörten
außer dem Altstädter noch drei städtische Kirchhöfe, der alte vor
der Pforte und die beiden neuen vor dem Steinauer Tor508),
letzteren fehlte die Umfriedigung. Die Begräbniskirchen waren
ihres schlechten Bauzustandes wegen geschlossen, ihre Wiederher-
stellung sollte nach Beendigung der Kirchdachreparatur erfolgen.
Das Kirchlehen stand dem Landesherrn zu, doch betonte der
Rat, daß er von alters her ein Vorschlagsrecht bei der Besetzung
der Pfarrstellen gehabt habe. Es sei hier eingeschaltet, daß die
Verteilung der kirchlichen Baulasten in der Dreidings-Relation
vom 21.1.1615 geregelt worden war509). Mit Rücksicht darauf,
daß das Vermögen der Pfarrstellen vom Fiskus eingezogen wor-
den war, hatte das fürstliche Amt die Pfarrhäuser bauständig zu
erhalten, während die Spanndienste von den "einverleibten, so zu
dieser Stadtkirchen gehörig und besonders von den Altstädtern
mit Hülf des Rats, Samitz, Kniegnitz und Mallmitzern verrichtet
werden sollten". "Das Glöcknerhaus beobachtet jederzeit der
Kirchvater von dem Kircheneinkommen". Auch für die Kirche
hatte nach dem Visitationsprotokoll in erster Linie die Kirchkasse
notwendigen Baukosten zu tragen.
Altstadt war filia und wurde "vom Diakono mit Predigten
alle Sonntage versehen; die Administration aber der Sakramente,
wie auch die Trauungen geschehen in der Stadtkirchen, bei welcher
noch dazu eingepfarret: Samitz, Mallmitz, Zybendorf, Kniegnitz,
Klaptau, Gulau (allwo Wirtmann Oberlieutnant Rathmann und
bis auf einen lauter polnische und katholische Unterthanen) und
Muckendorf, über welche Kirchvater auch große Klage führet, daß
die wenigsten bei diesem kostbaren Bau mit Fuhren oder Hand-
arbeit ihre Schuldigkeit ablegen wollen. Ob nun wohl von ein-
gepfarrten Herrschaften außer der Gula niemand erschienen, haben
wir doch die Notdurft den anwesenden Unterthanen gebührends
eingehalten und sie ihrer Schuldigkeit erinnert".

507 Der Katalog, summarisch gehalten, ist ebenda vorhanden. Ueber
die Bibliothek selbst cf. Kapitel XI.
508 Der 1558 angelegte Kirchhof war vermutlich in den Pestjahren
1630-1634 erweitert worden. Der neue Teil wurde als besonderer
Kirchhof gerechnet.
509 Staatsarchiv Rep. 201 b Liegnitz XIX 118. Acta von Dreidings-
Sachen beim Amte Lüben 1614-1707.
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Verwalter des Kirchenvermögens war der Senator und
Notar Michael Purmann. Die beiden Bürger, "die mit dem
Säckel umgehen", hatten mit dem Kassenwesen nichts zu tun.
Ein Pfarrvermögen war nicht vorhanden, da es vor 100 Jahren
"zum fürstlichen Amte gezogen war, dahero auch Pastor und
Diakoni von dannen nachmalen ihre Salaria (Besoldung) zu emp-
fangen hätten". Als die Visitatoren bezüglich des Kirchenver-
mögens "de statu praesenti genaue Information" begehrten,
stießen sie bei dem Rat auf Widerstand. Er erklärte510), daß das
Kirchenvermögen kein Fundationsvermögen sei, auch nicht vom
Patronat herrühre, sondern "vor 40, 50, 60 Jahren von gut-
herzigen Leuten aus der Bürgerschaft zur Erhaltung der Kirche
und Schule durch unwiederkäufliche Zinsen oder ansehnliche Legata
und Donationes zugewandt worden sei". Dies aus der Bürger-
schaft stammende Kirchenvermögen habe bisher der Rat in Ver-
waltung gehabt, und der vom Rat geordnete Kirchvater habe
darüber alljährlich Rechnung gelegt. So sei es bereits 1605 bei
der Aufrichtung des fürstlichen Urbariums und später im landes-
herrlichen Resolut511) vom 23.12.1616 auf die Dreidingsrelation
vom 21.1.1615 festgelegt worden. Letzteres bestimmte: "Die
Kirchväter sollen die Rechnung schließen und nach Fertigstellung
sich damit bei uns (sc. dem Landesherrn) angeben, welches dann
Bürgermeister und Ratmanne bei den Kirchvätern verordnen
können". Daher bestritt der Rat den Visitatoren das Recht, die
Kirchenrechnung zu prüfen. Da er aber jedenfalls dahin beruhigt
wurde, daß eine Änderung der Observanz nicht beabsichtigt sei,
legte der Kirchvater eine sehr summarisch gehaltene Übersicht512)
über die kirchlichen Kassenverhältnisse vor. Sie waren allerdings
wenig erfreulich. Von den unwiederkäuflichen Zinsen waren nur
19 rtel. 6 sgr. eingegangen, während 127 rtl. nicht beitreibbar ge-
wesen waren. Der Kapitalverlust belief sich auf 2109 rtl. 12 gr.,
während an sicheren Kapitalien nur noch 1924 vorhanden
waren. Die Visitationskommission machte dem Rat den Vorwurf,
daß er "bei Versilberung der wüsten Häuser vnd stellen die
darauf haftenden Kirchengelder - wie die ganz verloren ange-
setzten 2109 rtl. 12 gr. mehr denn genug bezeugen - ehe und
bevor des Rathhauses praetensiones (Ansprüche) gänzlich abge-
stoßen, in keine consideration (Erwägung) nehmen und also das
aerarium simpliciter absque omni distinctione (das städtische Geld
einfach, ohne auch nur einen Unterschied zu machen,) denen Kir-
chengeldern vorsetzen, welches zu E. f. G. gnädigen fernerem
Nachfragen und Verordnung zu stellen ist".

510 Pfarrarchiv Acta betr. diverse alte Sachen. Beilagen zur
Kirchenvisitation Lit. J.
511 Staatsarchiv Rep. 201 b Acta von Dreidings-Sachen beim
Amte Lüben.
512 Pfarrarchiv Acta betr. diverse alte Sachen a. a. O. Lit. H.