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Konrad Klose, Geschichte der Stadt Lüben, Verlag Kühn Lüben, 1924, S. 258/259
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Im Jahre 1914 war die Zusammensetzung der städtischen
Körperschaften folgende: Bürgermeister Faulhaber († 24.3.1919),
Beigeordneter Anderssohn, Tiefbau-Unternehmer; Ratsherr Mül-
ler, Kaufmann († 21.9.14); Ratsherr Wilhelm, Steinsetzmeister;
Ratsherr Zschau, Kreisbaumeister, Ratsherr Hübner, Zimmer-
meister; Ratsherr Neumann, Steuerinspektor († 4.6.23);
Stadtverordneten-Vorsteher Kullmann, Kommissionsrat; Stadt-
verordneter Dr. Jarmer, Sanitätsrat († 10.8.14); Stv. Heinze,
Rentier; Stv. Wildenhof, Kaufmann; Stv. Girke, Müllermeister;
Stv. Rothe, Rentier; Stv. Geisler I, Kaufmann; Stv. Rogner,
Schmiedemeister; Stv. Scheurich, Kaufmann; Stv. Müller, Kauf-
mann; Stv. Kuhn, Rechtsanwalt; Stv. John, Mühlenbesitzer;
Stv. Heiland, Betriebsleiter; Stv. Hoferichter, Handelsmann;
Stv. Namokel, Rendant († 21.9.19); Stv. Geisler II, Maurer-
meister; Stv. Neumann, Kaufmann; Stv. Gottschalk, Apotheken-
besitzer; Stv. Anders, Kreissparkassendirektor; Stv. Schönfelder,
Rechtsanwalt (gef. als Oberlt. d. R. 10.11.14); Stv. Ernst, Rentier.
Die Einführung der Städteordnung am Anfange des vorigen
Jahrhunderts brachte es mit sich, daß wieder einmal Soll und
Haben der Stadt festgestellt wurde. Dies geschah in der "Ver-
fassung der Stadt Lüben" vom 20. Oktober 1809680). Hier wurden
die Gerechtsame der Stadt, die zum Teil seit Jahrhunderten be-
standen, noch einmal zusammengefaßt. Vieles davon war dem
Untergange geweiht. Die Stein-Hardenbergschen Reformen be-
seitigten schonungslos eine Reihe von Einnahmequellen. Das
Meilenrecht, der Bier- und Branntweinausschrot, das Leinwand-
privileg, das Schankmonopol des Ratskellers, die Einkünfte aus
den Ratsbauden, den Schuh-, Brot- und Fleischbänken, u. a. fielen
der Gewerbefreiheit zum Opfer; die Gerichtsgefälle hörten auf,
da Stadtverwaltung und Justiz getrennt wurden. Salzschank
und Stadtwage lieferten nur geringe Erträge. Jener wurde
entsprechend einer Kammerverfügung vom 3.10.1743 in der
Weise ausgeübt, daß 5 Salzschenken - Seller - in der Stadt
angesetzt wurden, deren Inhaber pro Tonne 12 sgr. an die
Kämmerei zu zahlen hatten. Um einer Verteuerung des Salzes
vorzubeugen, wurde die Salztaxe jährlich neu festgestellt. Die alte
Zollgerechtigkeit wurde vorerst noch behauptet, aber auch ihre
Stunde hatte geschlagen681). Sie war nach und nach ein dornen-
reicher Besitz geworden. Die Stadt führte einen unaufhörlichen
Kampf gegen die Händler, welche auf Nebenwegen die Zollstellen
zu umgehen suchten. Der Handelsverkehr hatte sich auf den fest-
680 Stadtarchiv Acta generalia betr. Stadtgerechtsame.
681 Stadtarchiv Acta generalia von Stadtzoll- und Mautsachen.
Durch Patent vom 22.8.1738 erhielt Lüben die Roß- und Viehmaut
mit gestaffeltem Tarif. Sie wurde wesentlich unverändert am 8.10.1748
bestätigt.
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Blick vom Schulplatz auf Stadtmauer und Kirche