Allerlei Zeitdokumente 1937
Bauunterlagen des Bauherrn Fleischermeister Otto Hoffmann Faulhaberstr. Nr. 4
1937 Post aus der Niederglogauer Str. 9














Im Haus Nr. 4 der ehemaligen Faulhaberstraße in Lüben fanden Marcin Owczarek und die Hausbesitzerin auf dem Dachboden eine Mappe mit Unterlagen über den Neubau des Hauses von Rechtsanwalt Wilhelm Kuhn im Jahr 1912 und seinen Umbau im Jahr 1937. Herzlichen Dank für die Erlaubnis, hier einige Dokumente wiederzugeben.

Baubeschreibung
über bauliche Veränderungen im Wohnhaus Faulhaberstraße Nr. 4
für Herrn Otto Hoffmann in Lüben
Das genannte bisherige Einfamilien-Wohnhaus soll wie aus anliegenden Plänen ersichtlich als Zweifamilien-Wohnhaus hergestellt werden.
Da für die im Erdgeschoß gelegene Wohnung kein Badraum vorhanden ist, soll dieser mittels eines Anbaus von der Küche aus zugängig geschaffen werden. Das Mauerwerk wird 25 cm strk. von gebrannten Ziegeln in Kalkmörtel ausgeführt und mit 2 ½ cm starken Heraklithplatten gedämmt. Die Decke und Wände werden mit Kalkmörtel geputzt. In 1,50 m Höhe werden die Wandflächen mit Tonfliesen verkleidet; der Fußboden erhält Steinholzbelag auf Massivdecke.
Das Dach wird allseitig abgewalmt als doppellagiges Pappdach ausgeführt und schließt sich unterhalb des Hauptgesimses an das Wohngebäude an.
Im Kellergeschoß soll der nordwestlich gelegene Raum als Kraftwagenunterstand hergestellt werden. Durch eine durchzubrechende Toröffnung 2,50/1,90 m groß ist der Raum von außen erreichbar. Über der Toröffnung wird eine Feuerschürze in Beton 0,70 m vorkragend hergestellt.
Im Obergeschoß wird nach Norden gelegen ein Küchenraum eingerichtet. Der Küchenofen wird an ein neu einzubauendes Schornsteinrohr aus Eternit bestehend angeschlossen.
Sämtliche äußeren Ölfarbenanstriche des Kastengesimses sowie der Dachrinnen, desgl. Straßenzaun werden erneuert. Durch Einsetzen eines 2 flgl. Holztores anstelle eines eingehangenen Holzfeldes wird im Straßenzaun in der Achse zum Garagentor eine Einfahrt geschaffen.
Weitere Einzelheiten dürften aus den Plänen ersichtlich sein.
Aufgestellt:
Lüben, den 20. März 1937
Otto Hoffmann

Geprüft
Lüben, den 24. März 1937
Keller
Stadtbaumeister

Karl Golde
Architekt
Steinau a./O.

Anlagen: Bauliche Veränderung im Wohnhaus des Herrn Otto Hoffmann
in Lüben - Faulhaber-Straße N° 4.
Straßen-Ansicht
Lüben, den 20. März 1937
Der Bauherr
Otto Hoffmann

Anlagen: Bauliche Veränderung im Wohnhaus des Herrn Otto Hoffmann
in Lüben - Faulhaber-Straße N° 4.
Querschnitt und Kellergeschoß
Lüben, den 20. März 1937
Der Bauherr
Otto Hoffmann

Anlagen: Bauliche Veränderung im Wohnhaus des Herrn Otto Hoffmann
in Lüben - Faulhaber-Straße N° 4.
Draufsicht Erdgeschoß
Überdachter Freisitz
Herrnzimmer
Küche
Bad
Flur, Treppenhaus, Eingang
Eßzimmer, Schlaf-Zimmer

Lüben, den 20. März 1937
Der Bauherr
Otto Hoffmann

Anlagen: Bauliche Veränderung im Wohnhaus des Herrn Otto Hoffmann
in Lüben - Faulhaber-Straße N° 4.
Draufsicht Dachgeschoß
4 Zimmer, Küche, Balkon Besenkammer, Flur,
Glasabschluß, Eternit-Rohr

Lüben, den 20. März 1937
Der Bauherr
Otto Hoffmann
Prüf-Vermerke: Geprüft: Lüben, den 24. März 1937, Keller, Stadtbaumeister, Zeichnung: Karl Golde, Architekt, Steinau a/O, Ring 16, Mitglied der Reichskammer der bildenden Künste, Mitgl. Nr. A 15146

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde Lüben, den 7. Mai 1937
Tagb.: B. P. Nr. 589/37 Zu Bauschein Nr. 14
Entwurf
Gebrauchsabnahmeschein
Die Gebrauchsabnahme des durch Bauschein Nr. 14 vom 3. April 1937 genehmigten Anbaues des Badezimmers und Ausbaues der Garage auf dem Grundstück Faulhaberstraße Nr. 4 hat heute stattgefunden. Hierbei sind keine Abweichungen vom Bauschein bzw. von den baupolizeilichen Bestimmungen festgestellt worden. Der Ingebrauchnahme der Räume stehen Bedenken nicht entgegen. Die noch fehlende Beschriftung an der Garage, das Einbringen der Entlüftung und der fehlende Feuerlöscher ist unverzüglich vorzunehmen. Nach Erledigung ist der Ortspolizeibehörde (Baupolizei) schriftlich Mitteilung davon zu machen. Weiter ist die Abnahmebescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeisters innerhalb 10 Tagen hier einzureichen.
Eingelöst durch Bauschein
An Herrn Otto Hoffmann
Lüben, Faulhaberstraße 4

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde, Lüben, den 31. Mai 1937
Tagb.: B.M.Nr. 740/37
Herrn Otto Hoffmann
in Lüben, Faulhaberstr. 4

Betr.: Neubau eines Badezimmers, und Ausbau der Garage. Bauerlaubnisschein Nr. 14 vom 7.5.1937
Tagb.: BP. Nr. 589/37
Ich erinnere an die Erledigung meiner obigen Verfügung, und bitte um Angabe, ob nunmehr die fehlende Beschriftung an der Garage angebracht und ob der seinerzeit fehlende Feuerlöscher beschafft worden ist.
Ich gebe Ihnen zur Erledigung nochmals eine Frist von 6 Tagen, und erwarte nunmehr die Erledigung meiner Forderungen.
Weiter erinnere ich nochmal an die Vorlage der Abnahmebescheinigung des Bezirks-Schornsteinfegermeisters.
[Unterschrift]

Links Faulhaberstr. 3, in der Bürgermeister Feige lebte.
Rechts daneben Nr. 4, 1912 gebaut von RA Wilhelm Kuhn,
umgebaut 1937 von Fleischermeister Otto Hoffmann.

Nr. 5 der ul. Henryka Sienkiewicza