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Petra Walther fand im Nachlass ihrer Großmutter auch zwei Mietverträge aus Lüben. Der erste Vertrag wurde zwischen der Vermieterin Luise Winter und dem Ehepaar Rudolf Wurst und Gertrud geb. Rudolph abgeschlossen. Am 1. April 1939 konnte das junge Ehepaar eine Zweizimmerwohnung in der Schulpromenade 9 beziehen (in der Nähe der Synagoge gegenüber der Evangelischen Kirche). Der Vertrag war auf zwei Jahre befristet. Der monatliche Mietzins betrug 20 Reichsmark. Die Festlegungen sind nicht spektakulär, deshalb soll die Wiedergabe auf die Seiten 1 und 4 beschränkt bleiben. Betroffen macht erst der Vergleich mit dem nächsten Mietvertrag!
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Drei Jahre später - Söhnchen Harald war geboren - unterzeichneten Vermieter Scholz und die Eheleute Wurst einen neuen Mietvertrag für eine Wohnung in der Schwenckfeldstr. 2. Auch dort hatte die Familie nur zwei Zimmer, aber ein Bad und ein Korridor bedeuteten einen größeren Luxus! Entsprechend höher war auch der Mietzins mit 35 RM. Ein neuer Heizofen in der Wohnstube wird vom Vermieter zugesichert. Wieder keine spektakulären Festlegungen und Verhaltensregeln..., bis man kurz vor den Unterschriften im Kleingedruckten auf den entsetzlichen Satz stößt:
Die Vertragschließenden erklären, daß sie nicht Juden im Sinne der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 sind.
Vermieter und Mietern blieb keine Wahl, als durch ihre Unterschrift auch diesen Satz zu bestätigen. Welche Haltungen durch diese Unterschriften entstanden und gefördert wurden, kann sich jeder selbst ausmalen. Wieder zeigt sich, wie öffentlich die Ausgrenzung der Juden in allen Bereichen vorgenommen wurde und wie die Angst geschürt wurde, nur ja nicht in diesen Verdacht zu kommen. Unser Traum vom beschaulichen Glück in Lüben ist eine Illusion... |
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