Die Königliche Regierung rügte im Sommer 1849 die Mängel des am Bleicherdamm gelegenen städtischen Krankenhauses. Es mag sich auch für damalige Verhältnisse nicht auf der Höhe befunden haben. Die hygienischen Verhältnisse ließen überhaupt, trotz der bestehenden Sanitätskommission, viel zu wünschen übrig. Sie zu bessern, war um so nötiger, als wiederholt Choleraepidemien die Stadt bedrohten. Die Stadtverordneten beschlossen am 1. Juni 1850 das Armenhaus für die Aufnahme von Kranken herzurichten; damit war aber die Regierung nicht einverstanden, sie verlangte eine andere Lösung der Frage.
Die Stadtverordneten dachten an die Schloßbesitzung und erwarben sie im Juli 1851 für 6500 rtl. Aber hier war der Speicher fiskalisches Eigentum und nicht verkäuflich, und das Schloßgebäude war nur unter großen Kosten umzugestalten, so beschloß man denn am 6. September 1851, ein städtisches Krankenhaus hinter dem Schießhause zu errichten. Am 1. Januar 1855 wurde es eröffnet. Im Jahre 1869 überließ die Stadt das neuerbaute Krankenhaus dem Militärfiskus als Garnisonslazarett und machte das bisherige Lazarett zum Krankenhause. Als im Jahre 1908 das neue Garnisonslazarett an der Bredowstraße in Gebrauch genommen worden war, wurde das bisherige zum Kreiskrankenhause, dem auch die Stadt ihre Kranken überwies.
Quelle: Konrad Klose "Chronik der Stadt Lüben", S. 266