Aus dem Leben von Ernst Gustav Strempel aus Kriegheide
Gemeinde Kriegheide














150 Jahre nach seiner Geburt taucht ein Mensch aus den Tiefen der Vergangenheit auf! Ernst Gustav Strempel, geboren am 17. Oktober 1868 in Kriegheide! Wir erfahren von ihm dank Henryk Kupiński aus Lubin. Er möchte die Original-Dokumente gern Nachfahren übergeben. Melden Sie sich, wenn Ernst Gustav Strempel Ihr Urahn ist! Vielleicht können wir sogar ein Bild neben die Urkunden setzen. Danke Henryk Kupiński!

Ernst Gustav Strempels Konfirmationsbescheinigung aus dem Jahr 1883:

Römer 3, 28
Mein Glaube heißet Dich bekennen,
Gott Vater, Sohn und heil'ger Geist!
Doch liegt es nicht am bloßen Nennen;
Ich muß Dir, der Du also heißt,
Auch lebenslang zu Dienste stehn
und Deinen Namen stets erhöhn.
Offenbarung 2, 10
Gib, daß ich Dich mit Herz und Munde
Auch in der Tat bekennen kann,
Und lege selbst Dein Wort zum Grunde,
In welchem Du mir kund getan,
Was Glauben ohne Heuchelei
Und Wissen mit Gewissen sei.
Wer Mich bekennet vor den Menschen, den will Ich bekannen vor Meinem himmlischen Vater. Matthäus, 10, 32
Ernst Gustav Strempel, geboren am 17. October 1868 und getauft am 8. November deselben Jahres, ist zum Tische des Herrn vorbereitet und nach Erneuerung des Taufgelübdes in der evang.-luth. Kirche zu Kriegheide hierselbst am heutigen Tage konfirmiert worden.
Der Herr behüte Dich!
Kriegheide, den 18. März 1883
Baltzer, Pastor

Ernst Gustav Strempels Einberufungsbefehl aus dem Jahr 1890:

Nr. 2 der Vorstellungsliste E des Aushebungsbezirks Lüben für 1890
Der Bauersohn Ernst Gustav Strempel, geboren am 17. October 1868 zu Kriegheide, Kreis Lüben
wird hiermit dem Landsturm ersten Aufgebots zum Dienst an der Waffe überwiesen.

Die Landsturmpflichtigen unterliegen in Friedenszeiten keiner militärischen Kontrolle. Sie können in Fällen außerordentlichen Bedarfs zur Ergänzung des Heeres und der Marine herangezogen werden.
Die Einziehung erfolgt alsdann in der Regel nach Jahresklassen. Die Mannschaften der aufgerufenen Jahresklassen unterliegen den für die Landwehr bzw. Seewehr geltenden Vorschriften, insbesondere sind dieselben den Militärstrafgesetzen und der Disziplinarstrafordnung unterworfen. Dieselben melden sich sofort oder zu der in der öffentlichen Bekanntmachung angegebenen Zeit bei der Ortsbehörde ihres Aufenthalts zur Landsturmrolle an. Landsturmpflichtige, welche sich im Auslande aufhalten, haben sich beim Civilvorsitzenden ihres Wohnsitzes oder in Ermangelung des letzteren bei dem Civilvorsitzenden zu melden, dessen Bezirk sie bei der Rückkehr nach Deutschland zuerst erreichen. Mit Erlaß der Kaiserlichen Verordnung, durch welche der Landsturm aufgelöst wird, hört die Pflicht zum Diensteintritt für die dem Landsturm überwiesenen Mannschaften, welche nicht zum aktiven Dienst einberufen, auf.
Landsturmpflichtige, welche durch Konsulatsbescheinigungen nachweisen, daß sie in einem außereuropäischen Lande eine ihren Lebensunterhalt sichernde Stellung als Kaufmann, Gewerbetreibender usw. erworben haben, können für die Dauer ihres Aufenthalts außerhalb Europas von der Befolgung des Aufrufs des Landsturms befreit werden. Bezügliche Gesuche sind an den Civilvorsitzenden der Ersatzkommission desjenigen Aushebungsbezirks zu richten, in welchem die Gesuchsteller dem Landsturm überwiesen sind. Die hierauf erfolgten Entscheidungen sind endgültige. Nach Erlaß des Aufrufs sind derartige Gesuche unzulässig.
Mit dem 31. März desjenigen Kalenderjahres, in welchem das neununddreißigste Lebensjahr vollendet wird, erfolgt der Übertritt zum Landsturm zweiten Aufgebots. Die Landsturmpflicht im zweiten Aufgebot erlischt mit dem vollendeten fünfundvierzigsten Lebensjahre, ohne daß es dazu einer besonderen Verfügung bedarf.
Dieser Schein dient dem Inhaber allen Militär- und Civilbehörden gegenüber als Ausweis.
Lüben, den 21. Juli 1890
Königliche Ober-Ersatzkommission im Bezirk der 17ten Infanterie-Brigade
Der Militär-Vorsitzende Der Civil-Vorsitzende


Zuletzt noch ein sehr privates Dokument von Ernst Gustav Stempel. Mit sauberer Kinderhandschrift, zuerst mit altdeutschen, dann mit lateinischen Buchstaben gratuliert der 13jährige seinen Eltern zum neuen Jahr und erbittet Gottes Beistand:

Die besten Wünsche zum heutigen Tage
aus inniger Liebe
gewidmet von
Ernst Gustav Strempel,
Tirlitz, den 1. Januar 1881

Ein neues Jahr hat heute Gott gegeben,
Das alte legten glücklich wir zurück,
Gott war mit uns, er schützte unser Leben,
Gab voller Gnade uns so manches Glück;
Euch, Liebe Eltern, hat er mir erhalten,
Und immer Liebe war sein treues Walten.

Auch ferner ist die Vaterhand uns offen,
Im neuen Jahr auch will er bei uns sein;
Drum wollen wir mit Liebe auf ihn hoffen,
Daß er uns ferner Gutes wird verleh’n
Ja, treuer Gott, erhöre meine Bitte,
Und leite gnädig meiner Eltern Schritte!

Die Eltern schenken mir so große Liebe,
Sie führen mich zu Dir mit treuer Hand,
O heilige Du meines Herzens Triebe,
Halt Du mein Auge stets auf Dich gewandt!
Dann, lieber Gott, wird mir mein Wunsch gelingen,
den guten Eltern Freude nur zu bringen.