Statistische Darstellung des Kreises Lüben 1863
Kreis Lüben














1863 wurde ein hundertseitiges Büchlein mit umfangreichen statistischen Angaben über den Kreis Lüben veröffentlicht. Vermutlich gibt es davon nur noch zwei Exemplare. Deshalb darf das Buch nur innerhalb einer Bibliothek gelesen, darf weder gescannt noch kopiert werden, um das brüchige Papier nicht weiter zu zerstören. Ich habe die Seiten fotografiert und gebe hier das Interessanteste auszugsweise wieder. H. T.
Statistische Darstellung des Kreises Lüben 1863 Statistische Darstellung
des Kreises
Lüben.
1863.
Liegnitz
W. Pfinsten'sche Buchdruckerei (E. v. Scheibner)

Inhalt
 1 Territorium
 2 Physiographische Skizze
 3 Klimatische Verhältnisse
 4 Bevölkerung
 5 Ab- und Zuzüge der Bevölkerung
 6 Eheliche und Geburts-Verhältnisse
 7 Gesundheits- und Sterblichkeits-Verhältnisse
 8 Wohnplätze
 9 Gebäude
10 Grundeigenthum
11 Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft
12 Bergbau und Hüttenwesen, Industrie und Handwerk
13 Handel und Verkehr
14 Land- und Wasserstraßen
15 Verhältnisse der arbeitenden Klassen, Abwehr der Verarmung
16 Wohlthätigkeit und Menschenliebe
17 Polizei- und Gefängnißwesen
18 Sanitäts-Anstalten
19 Kirchliche Angelegenheiten
20 Unterrichts-Angelegenheiten
21 Civil- und Criminal-Justiz
22 Militair-Verhältnisse
23 Staats- und Provinzial-Abgaben
24 Kreis-Verwaltung und Kreis-Haushalt
25 Gemeinde-Verwaltung und Gemeinde-Haushalt
1. Territorium.
Der Kreis Lüben liegt im nördlichen Theile des Regierungs-Bezirks Liegnitz und wird nördlich vom Kreise Glogau, östlich vom Kreise Steinau, südlich von den Kreisen Liegnitz und Goldberg-Hainau und westlich vom Kreise Goldberg-Hainau, Bunzlau und Sprottau begrenzt.
Er enthält 1165 Meilen, seine größeste Ausdehnung erstreckt sich von der südöstlichen Einbiegung in den Liegnitzer Kreis unterhalb der Stadt Parchwitz, in der Richtung von Südost nach Nordwest bis an die Grenze zwischen den Kreisen Bunzlau und Sprottau in einer Länge von 5 ½ Meilen, seine Breite beträgt 1 ½ bis 3 ½ Meilen.
Die geographische Gestalt des Kreises war früher eine andee und erstreckte sich derselbe südlich bis nahe an die Stadt Liegnitz, hatte dagegen nach Norden zu eine geringere Ausdehnung als gegenwärtig. Die anderweite Kreis-Eintheilung erfolgte im Jahre 1819 und haben seitdem Veränderungen der Kreis-Grenzen nicht stattgefunden.
Die Grenzen des Kreises sind überall regulirt und sind Streitigkeiten über dieselben bei Gelegenheit der Vermessungen zum Behuf der anderweiten Grundsteuer-Regelung nicht hervorgetreten.

2. Physiographische Skizze.
Den Kreis durchstreifen einige Höhenzüge, welche unter dem Namen der Trebnitzer Berge durch das Thal des Oderstromes unterbrochen, in der Richtung von Südost nach Nordwest gehen und in das sogenannte Katzengebirge im Kreise Freistadt auslaufen. Diese Höhenzüge finden sich ziemlich im ganzen Kreise unregelmäßig vor, und daher kommt es, daß die Gestaltung der Oberfläsche theils eine hügelige, theils eine wellenförmige ist, nicht aber in dem Grade, daß dadurch die Bewirthschaftung wesentlich erschwert würde, wobei zu bemerken ist, daß die höheren Hügel überall der Holzkultur angehören. Diese Gestaltung der Oberfläche schließt nicht aus, daß zwischen den wellenförmigen Anschwellungen der Oberfläche auch ziemlich ausgedehnte ebene Landflächen vorkommen, die jedoch meistens mit natürlichem Abzuge versehen sind.
In den Thalsenkungen befinden sich größtentheils die Wiesen- und früheren Teichflächen, welche letztere indeß fast sämmtlich in Wiesen umgewandelt worden sind.
Der ungleich größere Theil der Waldungen liegt zwar in großen zusammenhängenden Flächen entlängs der südlichen, westlichen und nördlichen Kreisgrenzen; der übrige Theil aber ist im ganzen Kreise umher theils in größeren, theils in kleineren Waldkörpern gelegen.
Die Oder durchströmt den angrenzenden Kreis Steinau fast in seiner ganzen bedeutenden Länge.
Die geringste Entfernung der Grenze des Kreises Lüben von der Oder beträgt ¾ bis 1 Meile.
Seen und schiffbare Flüsse besitzt der Kreis nicht.
Unter den fließenden Gewässern im östlichen Theile des Kreises, welche dem Flußgebiet der Oder angehören, sind besonders hervorzuheben:
der kalte Bach, welcher nördlich von der Stadt Lüben entspringt, seinen Lauf durch die Stadt und mehrere zwischen dieser und der Steinauer Kreisgrenze gelegenen Gemarkungen in einem großen Bogen nimmt, mehrere Mühlen antreibt und sich bei Steinau in die Oder ergießt.
In diesen münden:
1. der Mühlbach, welcher die Gemarkungen von Petschkendorf, Dittersbach und Herzogswaldau nach der Steinauer Kreisgrenze hin durchfließt,
2. dicht bei Lüben der 2 Mühlen treibende sogenannte Pfeffergraben, nachdem er die Feldmarken von Brauchitschdorf und Groß-Krichen durchschnitten.
Im nördlichen Theile des Kreises fließt ein Mühlwasser von der Gemarkung Eisemost bis Pilgramsdorf hin; den nordwestlichen Theil des Kreises durchfließt der Sprottafluß, welcher auf den Gemarkungen von Heinzendorf, Mittel- und Nieder-Gläsersdorf und Hummel aus vielen Quellen zusammenläuft, hinter Parchau die Sprottauer Kreis-Grenze erreicht und den aus dem westlichen Theile kommenden Mühlbach, welcher auf den Gemarkungen von Seebnitz und Groß-Kotzenau mehrere Mühlen treibt, aufnimmt.
Im südlichen Theile durchströmt das aus dem Hainauer Kreise herkommende sogenannte Schwarzwasser den Lübener Kreis in einer Strecke von etwa ¾ Meilen. Die verschiedenen Mühlgräben haben ein ziemlich gutes Gefälle, dahingegen sind der Sprottafluß und das Schwarzwasser, welche beide weder flößbar noch viel weniger schiffbar sind, in Folge an sich geringen Gefälles, welches durch die vorhandenen stauberechtigten Mühlen noch mehr vermindert wird, träge Wasser und diesem Umstande ist es beizumessen, daß es den daran liegenden Wiesenniederungen bei starkem Wasserzudrang an gehörigem Abzuge mangelt. Ausgedehnte Sümpfe und Moräste sind im Kreise nicht vorhanden, die in den tieferen Niederungen vorkommenden naßgründigen, wohl auch versumpften Flächen werden als Wiesen oder Holzkultur benutzt.
In einer frühern Zeit muß, wie der Augenschein zeigt, im Kreise Lüben ausgedehnte Teichwirthschaft betrieben worden sein. Gegenwärtig sind indeß nur noch wenig besetzte Teiche vorhanden, da man dieselben nach und nach, zum Theil mit Aufwendung nicht unbeträchtlicher Kapitalien, in Wiesenland und Ackerland umgeschaffen hat.
Gefahr der Ueberschwemmung ist nirgends vorhanden, doch wäre sehr zu wünschen, wenn dem Schwarzwasser und der Sprotta durch Regulirung des Flußbettes und Kassiren der schädlichsten Stauanlagen besserer Abfluß geschafft würde.

3. Klimatische Verhältnisse.
Bei der höhern Lage des Kreises ist die Lufttemperatur etwas niedriger, die trocknen Ostwinde im Frühjahr rauher und die Spätfröste härter als in den angrenzenden Ebenen. Die Entwickelung der Vegetation ist daher auch etwas langsamer und der Benachtheiligung durch Kälte und Frost mehr ausgesetzt als dort.
In Folge der hügeligen, wellenförmigen Terraingestaltung, verbunden mit dem im Allgemeinen durchlassenden Untergrund, welche ein rasches Abtrocknen der Aecker zur Folgen haben, wird im größten Theil des Kreises die rechtzeitige Bestellung der Frühjahrs- und Herbstsaat dennoch möglich. Anders gestaltet sich dies allerdings auf denjenigen Flächen und in den Thalsenkungen, wo die Naßgründigkeit des Bodens theils durch Mangel an natürlichem Abzuge und durch lettigen oder quellsandigen Untergrund oder blos durch eines von beiden bedingt wird.
Auf so beschaffene Gemarkungen ist die Frühjahrsbestellung allerdings eine etwas spätere und die Bestellung der spätern Wintersaat eine schwierigere; allein diese Uebelstände sind nicht von der Art, daß nicht durch sorgfältige Räumung der vorhandenen Abzugsgräben und gehörige Sorge für die Ableitung der atmosphärischen Niederschläge, nöthigenfalls durch Drainirung, bei genügender Gespannhaltung ihre nachtheiligen Einflüsse auf die Bodenerträge zu einem bedeutenden Theile beseitigt werden könnten.
Die Bestellung zur Sommersaat beginnt in der Regel Anfang April und dauert die Aussaat gewöhnlich 6 Wochen. Die Herbstsaatbestellung nimmt gewöhnlich Mitte September ihren Anfang und ist durchschnittlich Mitte October beendet.
Der Eintritt der Erndte ist nach den Jahrgängen und Witterungs-Verhältnissen verschieden. In der Regel beginnt die Roggenerndte um den 10. Juli, die Weizenerndte vierzehn Tage später, die Gerstenerndte ziemlich zu gleicher Zeit mit der Weizenerndte und die Hafererndte in der ersten Woche des August-Monats.
Der erste Schnitt der zweischürigen Wiesen findet in der Regel kurz vor Johannis (24. Juni), der zweite Schnitt gegen Ende August statt. Einschürige Wiesen werden meistens nach der Roggenerndte abgemähet. Zerstörenden Gewitterregen und Hagelwettern ist der Kreis nicht mehr ausgesetzt als die übrigen, an den hohen Gebirgszügen im Süden der Provinz gelegenen Kreise; ebenso wie bei diesen sind die nordwestlichen, westlichen und südwestlichen die vorherrschenden Windströmungen.
Obschon in Folge der etwas rauheren Temperatur namentlich im Herbst und Frühjahr katarrhalische und rheumatische Affectionen häufiger vorkommen als anderwärts, so sit das Klima doch wegen des durch die hügelige Terraingestaltung bedingten steten Luftzuges gesund zu nennen. Epidemische Krankheiten gewinnen selten eine große Ausdehnung und haben in der Regel einen gutartigen Verlauf.

4. Bevölkerung
Die neueste statistische Volkszählung vom 3. Dezember 1861 hat für den Lübener Kreis eine Gesammtbevölkerung von 32.240 Personen ergeben, worunter jedoch die Militair-Personen per 505 nicht mitgezählt sind.
Von der Bevölkerung sind 15.254 männlichen Geschlechts und 16.956 weiblichen Geschlechts.
Davon sind a) unverheirathet und niemals verheirathet gewesen: 8980 männliche und 9567 weibliche; gesamt 18.547.
b) verheirathet: 5826 Männer, 5888 Frauen; gesamt 11.714.
c) verwitwet: 459 Männer, 1451 Frauen; gesamt 1.910.
d) geschieden und nicht wieder verheirathet: 19 Männer, 50 Frauen; gesamt 69.
Die Zahl der Familien resp. Haushaltungen beträgt 7.814.
Nach dem Religions-Bekenntniß zerfällt die Gesammtbevölkerung in 29.493 Evangelische, 2.626 Katholische, 111 Juden, 10 Anglikaner.
Von der Gesammtbevölkerung kommen auf die Kreisstadt 1838 männliche und 2218 weibliche Personen; gesamt 4.056; auf den ländlichen Kreistheil 13.446 männliche und 14.738 weibliche Personen; gesamt 28.184.
Die Dichtigkeit der Bevölkerung stellt sich auf 2.931 Seelen pro Quadratmeile. Die Vergleichung der neuen statistischen Zählung mit der vom 3. Dezember 1858 ergiebt eine Zunahme von 111 Personen und zwar 20 in der Kreisstadt und 91 im Landkreise.
Die Ursache dieser Erscheinung beruht vorzugsweise auf der Erweiterung des Hüttenwerksbetriebes in Klein-Kotzenau, in Folge deren die Einwohnerzahl in Kotzenau und Klein-Kotzenau um nahezu 300 Personen gegen 1.858 gewachsen ist. In den meisten übrigen ländlichen Ortschaften des Kreises hat die Einwohnerzahl abgenommen, was hauptsächlich darin seinen Grund hat, daß viele Arbeitsleute auswärts lohnendere Beschäftigung suchen.
Hinsichtlich der Sprache und Dialect-Verhältnisse und Abstammung ist zu bemerken, daß überall im Kreise nur deutsch gesprochen wird, wie auch die Abstammung eine durchweg deutsche ist; Dialect-Verschiedenheiten walten im Kreise nicht vor, die Mundart der untern Volksklassen ist so, wie sie gewöhnlich bei denselben angetroffen wird, von der Schriftsprache etwas abweichend.
Nachstehend folgt eine Uebersicht der hauptsächlichsten Berufs- und Beschäftigungsklassen der Einwohner des Lübener Kreises nach dem Ergebniß der statistischen Aufnahme vom Jahre 1861:
1. der Landwirthschaft als Hauptgewerbe gehören an: 1.755 Eigenthümer, 18 Pächter, mit zusammen 6.439 Frauen, Kindern und Angehörigen.
2. mit der Landwirthschaft als Nebengewerbe sind beschäftigt 765 Eigenthümer, 10 Pächter, mit zusammen 2.700 Frauen, Kindern und Angehörigen.
3. Das Hilfspersonal und Gesinde der Landwirthschaft besteht aus 155 Inspectoren, Verwaltern und Aufsehern, 35 Wirthschafterinnen, 1.567 Knechten und Jungen, 1.202 Mägden, 1.091 männlichen und 1.549 weiblichen Tagelöhnern.
4. Handarbeiter mit Ausnahme der bei der Landwirthschaft beschäftigten sind gezählt worden: 792 männliche und 418 weibliche Personen.
5. Als Dienst- und Gesindepersonen verschiedener Art wurden gehalten zur persönlichen Bequemlichkeit der Herrschaft 792 männliche und 418 weibliche Personen; in Gewerben 143 männliche und 43 weibliche Personen.
6. Mit der Gesundheitspflege, Leichenbestattung beschäftigten sich 38 männliche und 38 weibliche Personen.
7. Der Erziehung, dem Unterricht und den Wissenschaften mit Ausschluß der an den öffentlichen Erziehungs- und Unterrichts-Anstalten angestellten Lehrer haben sich gewidmet 1 männliche und 8 weibliche Personen.
8. Civilbeamte in Staatsdiensten wurden gezählt: bei der allgemeinen Landes-Verwaltung 17, bei der Justiz-Verwaltung 23, bei der Post 8. Ferner wurden gezählt:
9. Kommunalbeamte, lediglich vom Kommunal-Amt lebend 14.
10. Pensionaire: 22 männliche, 13 weibliche.
11. Rentiers und andere aus eigenen Mitteln lebende Personen und Auszügler: 138 männliche und 264 weibliche.
12. Familienhäupter, welche der öffentlichen Unterstützung anheimfallen, und zwar a) theilweise von Almosen lebend: 140 männliche, 431 weibliche Personen; b) ganz von Almosen lebend: 64 männliche, 113 weibliche Personen.
Auf 43 Einwohner trifft hiernach ein Armer.

5. Ab- und Zuzüge der Bevölkerung
Die Auswanderungen aus dem Kreis haben betragen:
  Personen unter 14 Jahren Personen über 14 Jahren zusammen
1859 5 2 7
1860 - 3 3
1861 - 4 4
zusammen 5 9 14 (und zwar 11 männliche, 3 weibliche)
Von diesen 14 Personen sind 9 über See ausgewandert, 2 nach Sachsen, 1 nach Hannover, 1 nach Oesterreich und 1 nach Hamburg.
Nach einer Vergleichung vorstehender Angaben mit dem Ergebniß der vorher gegangenen 10 Jahre haben die Auswanderungen abgenommen, da in diesem Zeitraum im Ganzen 79 Personen, also durchschnittlich pro Jahr 8 Personen ausgewandert sind.
Besondere Umstände, welche im öffentlichen Interesse einer Abhülfe bedürften, haben die Auswanderungen aus hiesigem Kreise nicht veranlaßt, vielmehr ist nur die Hoffnung auf ein besseres Fortkommen als Motiv der Auswanderung anzunehmen.
Heimliche Auswanderungen haben in dem Zeitraum der Jahre 1859 bis 1861 aus dem hiesigen Kreise nicht stattgefunden. Die in diesen Jahren zur gerichtlichen Verfolgung nach dem Gesetze vom 10. März 1856 als ausgetretene Militairpflichtige nachgewiesenen 10 Personen können dabei nicht in Betracht kommen, da dieselben meist als Kinder mit ihren Eltern aus ihrem Geburtsorte resp. dem Kreis verzogen und verschollen, daher mit Sicherheit anzunehmen ist, daß sie ihr Vaterland verlassen haben.
Die Anzahl der Einwanderungen in den betreffenden Jahren ist weit geringer als die der Auswanderungen; 1859 nämlich hat gar keine Einwanderung stattgefunden; 1860 ist nur eine Familie, aus Mann, Frau und 3 Kindern bestehend, aus dem Königreich Sachsen eingewandert und 1861 ist eine im Jahre 1858 mit Consens nach Amerika ausgewanderte Familie (Mann und Frau) von dort wieder zurückgekehrt und als preußischer Unterthan wieder aufgenommen worden.
Die Anzahl der in den Jahren 1859 bis 1861 im hiesigen Kreise vorgekommenen Ab- und Zuzüge unter Aufgabe und resp. ohne Aufgabe des früheren Wohnsitzes ist dagegen im Verhältniß zu der Bevölkerung ziemlich erheblich, denn es betragen für alle 3 Jahre zusammen:
1. die Abzüge unter Aufgabe des frühern Wohnorts 973,
2. die Zuzüge desgleichen 1.066 und
3. die Abzüge ohne Aufgabe des frühern Wohnortes 6.212,
4. die Zuzüge 5.965.
Diese Zahlenangaben sind, da polizeiliche Listen darüber wenigstens in den ländlichen Ortschaften des Kreises nicht überall geführt werden, aus den halbjährigen Klassensteuer-Veränderungs-Nachweisen, welche die Kreisstadt mit umfassen, entnommen und können, da dieselben mit der größten Sorgfalt controllirt werden, als annähernd richtig erachtet werden.
Der Ab- und Zuzug der dienenden und arbeitenden Klasse und der Gesindewechsel im hiesigen Kreise ist im Ganzen ein ziemlich regelmäßiger. Periodische Wanderungen von Arbeitern finden nicht statt, wenn nicht etwa hierher die alljährlich wiederkehrende Erscheinung zu rechnen ist, daß eine Menge Arbeiter (ca. 500) aus hiesigen Kreise angelockt durch Hoffnung auf bessern Lohnverdienst auswärts auf Eisenbahn- und dergleichen Arbeit gehen.
Nur in der Kreisstadt Lüben und dem Städtchen Kotzenau haben Neuanziehende Einzugs- und resp. Hausstandsgelder zu entrichten; in den übrigen Ortschaften des Kreises sind dagegen die Niederlassungen durch derartige Abgaben nicht erschwert.

6. Eheliche und Geburts-Verhältnisse
Die Anzahl der in den 3 Jahren 1859, 1860 und 1861 vorgekommenen Geburten ist aus dem nachfolgenden Extract aus den Bevölkerungslisten gedachter Jahrgänge zu ersehen.
Nachweisung der in den Jahren 1859, 1860 und 1861 im Kreise Lüben vorgekommenen Geburten. [Tabelle in Auszügen]
 Evangelische Katholische Juden Zusammen
 KnabenMädchenSummaDarunter unehelichKnabenMädchenSummaDarunter unehelichKnabenMädchenKnabenMädchenSummaDarunter unehelich
1859 
Kreisstadt75541291813720---886114918
Landkreis507475982121474289121-5555171.072133
Summa5825291.1111396049109121-6435781.221151
1860 
Kreisstadt6875143251013233-1788916728
Landkreis44047091010935559015114765261.002124
Summa5085451.053134456811318125546151.169152
1861 
Kreisstadt53561091391322311637013316
Landkreis49146795811713338113--5395001.039130
Summa5445231.067130224610316116025701.172146
Alle 3 Jahre: 
Kreisstadt1961853815632336561222922044962
Landkreis1.4381.4122.85034713013026040211.5701.5433.113387
Summa1.6341.5973.23140316216332546331.7991.7633.562449

Nach dem Bevölkerungs-Verhältnisse des Kreises per 32.240 Seelen kommen auf das Hundert der Bevölkerung pro Jahr 3 2/3 Geburten. Die Zahl der unehelichen Geburten beträgt 449 und kommen auf 100 Geburten nahezu 13 uneheliche.
Die Anzahl der in den Jahren 1859, 1860 und 1861 bei den verschiedenen Confessionen, mit Unterscheidung des Alters der Heirathenden, geschlossenen Ehen ergiebt die nachfolgende Uebersicht.
Nachweisung der in den Jahren 1859, 60 u. 61 im Kreise Lüben vorgekommenen Trauungen [Tabelle in Auszügen].


 Männer unter 45 Jahren mit Frauen: Männer über 45 unter 60 Jahren mit Frauen: Männer über 60 Jahren mit Frauen: Anzahl aller getrauten Ehepaare
 unter 30 Jahrenüber 30 u. unter 45 Jahrenüber 45 Jahren unter 30 Jahrenüber 30 u. unter 45 Jahrenüber 45 Jahrenunter 30 Jahrenüber 30 u. unter 45 Jahrenüber 45 Jahren 
Bei den Evangelischen 1859 
Kreisstadt84-12----15
Landkreis1672924112-1-216
Summa1753325132-1-231
1860 
Kreisstadt1591-1----26
Landkreis12432110132-21185
Summa13941210142-21211
1861 
Kreisstadt1541-1----21
Landkreis12324-282-1-160
Summa138281292-1-181
Alle 3 Jahre: 
Kreisstadt3817214----62
Landkreis41485316326-41561
Summa452102517366-41623
Bei den Katholischen
1859
 
Kreisstadt----------
Landkreis92-21----14
Summa92-21----14
1860 
Kreisstadt1--------1
Landkreis32-1-----6
Summa42-1-----7
1861 
Kreisstadt1--------1
Landkreis81112----13
Summa91112----14
Alle 3 Jahre: 
Kreisstadt2--------2
Landkreis205143----33
Summa225143----35
Bei den Juden 
1859----------
1860----------
18611--------1
Zusammen1--------1
Bei den Dissidenten 
1859----------
1860----1----1
186111-------2
Zusammen11--1----3
Zusammenstellung aller Confessionen
Bei den Evangelischen452102517366-41623
Bei den Katholischen225143----35
Juden1--------1
Dissidenten11--1----3
Hauptsumme476108621406-41662


Die Anzahl der Mischehen stellt sich folgendermaßen:

 
Wo die Männer katholisch waren
Wo die Frauen katholisch waren
zusammen
vom Jahre 1859
13
1
14
vom Jahre 1860
7
3
10
vom Jahre 1861
9
3
12
Summa
29
7
36

Im Allgemeinen hat sich eine Zu- oder Abnahme der Ehen gegen früher nicht bemerklich gemacht.
Die meisten Ehen werden von Männern unter 45 Jahren mit Frauen von unter 30 Jahren geschlossen.
Eine Neigung zu frühzeitigen Heirathen ist vorzugsweise in der Klasse der Tage- und Fabrikarbeiter wahrnehmbar, weil diese am frühesten in die Lage kommen, sich selbständig ernähren zu können.
Die Zahl der Ehescheidungen betrug: 1859 - 2, 1860 - 3, 1861 - 5 / zusammen 10.
Koncubinate bestehen im hiesigen Kreise nur wenige und wird denselben durch die zulässigen Mittel so viel wie möglich entgegengewirkt. Gewerbsmäßige Unzucht kommt vorzugsweise in der Kreisstadt, im allgemeinen aber auch hier nur im geringen Umfange vor.

7. Gesundheits- und Sterblichkeits-Verhältnisse

Die Sterblichkeits-Verhältnisse des Lübener Kreises in den 3 Jahren 1859, 1860 und 1861 sind aus der nachfolgenden Uebersicht zu ersehen. Uebersicht der vorgekommenen Sterbefälle:

  Nach dem Alter Nach der Jahreszeit Nach den Krankheiten und andern Todesursachen
 
Todtgeborne Kinder beiderlei Geschlechts
Kinder vor dem 1. Jahre
Nach dem 1. bis zum 3. Jahre
Nach dem 3. bis zum 5. Jahre
Nach dem 5. bis zum 7. Jahre
Nach dem 7. bis zum 10. Jahre
Nach dem 10. bis zum 14. Jahre
Nach dem 14. bis zum 20. Jahre
Nach dem 20. bis zum 25. Jahre
Nach dem 25. bis zum 30. Jahre
Nach dem 30. bis zum 35. Jahre
Nach dem 35. bis zum 40. Jahre
Nach dem 40. bis zum 45. Jahre
Nach dem 45. bis zum 50. Jahre
Nach dem 50. bis zum 55. Jahre
Nach dem 55. bis zum 60. Jahre
Nach dem 60. bis zum 65. Jahre
Nach dem 65. bis zum 70. Jahre
Nach dem 70. bis zum 75. Jahre
Nach dem 75. bis zum 80. Jahre
Nach dem 80. bis zum 85. Jahre
Nach dem 85. bis zum 90. Jahre
Nach dem 90.Jahre
Zusammen
Januar bis ult. März
April bis ult. Juni
Juli bis ult. September
Oktober bis ult. Dezember
An Entkräftung vor Alter gestorben
Durch Selbstmord
Durch Unglücksfälle
Im Kindbett
Durch die Pocken
Durch die Wasserscheu
Durch innere acute Krankheiten
Durch innere chronische Krankheiten
Durch Schlagfluß
An äußeren Krankheiten
An nicht bestimmbaren Krankheiten
1859 
Kreisstadt 18 31 12 3 1 1 1 3 1 2 3 3 8 - 4 4 4 4 6 2 2 3 2 118 29 32 34 23 13 2 - - - - 20 53 8 2 2
Landkreis 55 230 73 15 8 12 6 17 11 17 17 18 14 20 25 39 51 54 47 28 23 6 2 788 183 176 256 173 100 6 8 10 - - 162 350 70 10 17
Summa 73 261 85 18 9 13 7 20 12 19 20 21 22 20 29 43 55 58 53 30 25 9 4 906 212 208 290 196 113 8 8 10 - - 182 403 78 12 19
1860 
Kreisstadt 13 27 5 - - 1 1 3 1 2 2 1 8 8 7 3 5 6 5 5 2 - - 105 22 30 24 29 8 - 3 1 - - 15 49 11 1 4
Landkreis 70 195 61 8 4 8 6 11 10 11 4 15 20 21 30 41 47 48 48 30 11 4 2 705 190 174 168 173 88 7 10 6 - - 116 307 74 11 22
Summa 83 222 66 8 4 9 7 14 11 13 6; 16 28 29 37 44 52 54 53 35 13 4 2 810 212 204 192 202 96 7 13 7 - - 131 356 85 12 26
1861 
Kreisstadt 8 44 20 4 2 3 1 3 3 - 4 5 2 4 4 5 5 6 3 3 3 2 - 134 25 46 40 23 9 1 1 2 - - 44 53 8 - -
Landkreis 65 269 108 22 9 8 5 10 12 5 11 19 25 21 26 27 40 42 43 29 20 6 2 824 188 190 256 190 75 13 5 6 6 - 195 300 83 8 13
Summa 73 313 128 26 11 11 6 13 15 5 15 24 27 25 30 32 45 48 46 32 23 8 2 958 213 236 296 213 84 14 6 8 6 - 239 353 91 8 13
Alle 3 Jahre 
Kreisstadt 39 102 37 7 3 5 3 9 5 4 9 9 18 12 15 12 14 16 14 10 7 5 2 357 76 108 98 75 30 3 4 - - 79 155 27 3 6
Landkreis 190 694 242 45 21 28 17 38 33 33 32 52 59 62 18 107 138 144 138 87 54 16 6 2317 561 540 680 536 263 26 23 22 6 - 473 957 227 29 52
Summa 229 796 279 52 24 33 20 47 38 37 41 61 77 74 96 119 152 160 152 97 61 21 8 2674 637 648 778 611 293 29 27 25 6 - 552 1112 254 32 58
Von den als gestorben nachgewiesenen 2674 Personen waren 1322 männlichen und 1352 weiblichen Geschlechts.
Das Familien-Verhältniß der 1859 und 1860 Gestorbenen läßt sich nicht angeben, da die statistischen Tabellen für die gedachten Jahre darüber nichts enthalten.
Unter den im Jahre 1861 Gestorbenen waren:
a) unverheirathet, und niemals verheirathet gewesen: 331 Männer, 290 Frauen,
b) verheirathet: 114 Männer, 101 Frauen
c) verwittwet: 34 Männer, 88 Frauen
Gesamt: 479 Männer, 479 Frauen = 958
Nach dem Bevölkerungs-Verhältniß stellt sich die Zahl der Gestorbenen pro 1859 auf 2,8 - 1860 auf 2,5 - 1861 auf 2,9 pro 100 der Bevölkerung.
Hinsichtlich der epidemischen Krankheiten ist Folgendes zu bemerken:
Im Jahre 1859 kamen nur einige Pockenfälle sporadish mit gutem Verlaufe vor.
Die Brechruhr trat in mehreren Orten auf, auch erlagen derselben 2 Personen.
Im Jahre 1860 trat die Pockenkrankheit meist in der Form der Variolis in Kotzenau und Umgegend ziemlich umfänglich auf; wie die obige Uebersicht ergiebt, starben daran 6 Personen.
Im Jahre 1861 zeigten sich unter den Kindern die Masern und Rötheln in vielen Ortschaften des Kreises; die Epidemie hatte im Ganzen genommen einen günstigen Verlauf und erlagen derselben nur 2 Kinder.
Pockenfälle kamen in Ziebendorf und der Gegend um Kotzenau vor, waren aber gutartig.
In Neudorf trat die Ruhr bösartig auf und starben 8 Personen daran.
Cholerafälle sind im hiesigen Kreise in dem gedachten Zeitraum nicht vorgekommen.
Die sanitätspolizeilichen Maaßregeln gegen Epidemien werden vorschriftsmäßig zur Ausführung gebracht.
Das Impfwesen ist geordnet, das Ergebniß der Impfung war folgendes:

Zahl der Impflinge Davon mit Erfolg geimpft Revaccinirt
1859 995 860 301
1860 932 801 365
1861 886 756 652

Unter den in vorstehender Uebersicht als todtgeborene nachgewiesenen Kindern waren 207 eheliche, 22 uneheliche, und von den im ersten Lebensjahr gestorbenen 660 eheliche, 136 uneheliche. Geboten in den betreffenden 3 Jahren 3184 eheliche und 465 uneheliche.
Von den ehelichen Kindern starben mithin vor vollendetem ersten Lebensjahre nahezu 21,2 und von den unehelichen Kindern 30,2 pro 100 der Geborenen aller 3 Jahre.
Die Anzahl der gegen Kostgeld bei fremden Personen untergebrachten unehelichen Kinder ist im hiesigen Kreise gering; die Verpflegung und Erziehung derselben wird von den Ortsbehörden nach Möglichkeit überwacht und sind besondere Uebelstände nicht bemerkbar geworden.
Von den nachgewiesenen 29 Selbstmorden erfolgten 3 durch Erschießen, 2 durch Ersäufen, 24 durch Erhängen.
In den meisten Fällen sind die Motive der That unbekannt geblieben; bei einigen soll Lebensüberdruß, bei einigen andern Furcht vor Strafe Grund gewesen sein. Unter den Erhängten befindet sich ein Knabe von 13 Jahren.
Von den Sterbefällen durch Unglücksfall erfolgten 1 durch den Blitz im freien Felde, 2 durch Fallen von Gebäuden, 4 durch Ertrinken.

8. Wohnplätze
...................

9. Gebäude

Nach der letzten statistischen Zählung befanden sich im hiesigen Kreise incl. Kreisstadt Lüben 183 öffentliche und 7948 Privatgebäude.
Von den öffentlichen Gebäuden sind 31 für den Gottesdienst, 48 für den Unterricht, 45 zur Aufnahme armer und kranker Personen, 9 für die Staatsverwaltung, 45 für die Ortspolizei- und Gemeinde-Verwaltung und 5 für Militair-Verwaltung bestimmt.
Unter den Privatgebäuden befanden sich 4264 Privat-Wohnhäuser, 214 Fabrikgebäude, Mühlen und Privat-Magazine, 3470 Ställe, Scheuern und Schuppen. Auf die Kreisstadt Lüben allein kommen 25 öffentliche Gebäude, 678 Privatgebäude, unter der letztern Zahl sind 357 Wohnhäuser enthalten.
Auf dem Lande kommen 7 und in der Stadt 11 Bewohner auf ein Wohngebäude.
Mit dem steigenden Wohlstande ist die Neigung, Wohn- und Wirthschafts-Gebäude bequemer, geräumiger, den Bedürfnissen entsprechender herzustellen, gewachsen. Wo die Vermögens-Verhältnisse es zulassen, wird Massivbau vorgezogen, wo dieselben zur Sparsamkeit nöthigen, Fachwerk, Bindewerk mit Lehm. Kalksandbau kommt nur wenig vor. Ziegeldach bildet die Regel, namentlich bei den kleinern, ländlichen Besitzungen; bei den größern macht Pappdach demselben starke Concurrenz; Schiefer- und Zinkdach kommen nur selten vor.
Die Kauf- und Miethpreise nehmen stetig zu.
Durch Elementar-Ereignisse sind Gebäude zerstört worden im Jahre 1859: zwei Wohnhäuser durch den Blitz entzündet und total niedergebrannt; 1860: eine Windmühle durch einen Gewittersturm umgestürzt und gänzlich zertrümmert.
Bei 31 Bränden wurden 91 Gebäude zerstört, davon 1 durch Blitz herbeigeführt, 1 durch vorsätzliche und 1 durch fahrlässige Brandstiftung verursacht, bei den übrigen 28 Bränden sind die Entstehungs-Ursachen nicht zu ermitteln gewesen.
Besondere Lösch-Bezirke bestehen im ländlichen Kreistheile nicht, sondern ist jede Ortschaft zur Löschhülfe bei allen innerhalb einer Meile im Umkreise ausgebrochenen Feuersbrünsten verpflichtet. Die Kreisstadt Lüben besitzt sechs Spritzen und neun Wasserwagen mit zwei Transporteuren. Eine Feuerlöschordnung besteht hierorts seit dem Jahre 1856 und sind in derselben auch die von jedem Hausbesitzer zu haltenden Lösch-Geräthe vorgeschrieben.
Die Bildung einer besonderen Feuerwehr ist im Werke begriffen.
Der Landkreis besitzt 28 Spritzen und 64 Wasserzufuhrwagen. In der Regel gehören zu jeder Spritze mehrere Ortschaften, welche mit den betreffenden Dominien den Spritzen-Verband bilden.
[Es folgen Angaben über das Feuerversicherungswesen.]

10. Grundeigenthum

Nach der neuen Flächen-Ermittelung zum Behuf der anderweiten Grundsteuer-Regelung enthält der Kreis:
an Ackerland 117.832 Morgen,
an Gärten 1.839 Morgen,
an Wiesen 28.964 Morgen,
an Weiden 2.711 Morgen,
an Holzungen 86.801 Morgen,
an Wasserstücken 324 Morgen,
an Oedland 287 Morgen,
zusammen 238.758 Morgen. Dazu
1. Unland 13 Morgen,
2. wegen ihrer Benutzung zu öffentlichen Zwecken ertraglose Grundstücke:
a) Land (Straßen, Wege) 5.330 Morgen,
b) Wasser (Flüsse, Bäche) 323 Morgen,
3. Hofräume und der Gebäudesteuer unterliegende Hausgärten 2.374 Morgen.
Gesamtfläche des Kreises 246.798 Morgen.
Die ermittelte Reinertrags-Summe beträgt 195.978,6618 Reichsthaler.
Anlangend die Vertheilung des Grund und Bodens nach Besitzklassen, so sind nach der pro 1858 aufgenommenen Gewerbe-Tabelle gezählt worden:
  1. Besitzungen von 600 Morgen und darüber 64,
  2. von 300 bis 600 Morgen 12,
  3. von 30 bis 300 Morgen 639,
  4. von 5-30 Morgen 1356,
  5. unter 5 Morgen 1.001 = zusammen 3.072.
In todter Hand befinden sich (außer den Kirchen, Pfarr- und Schul-Grundstücken) nur die zum Gräfin von Campanini'schen adligen Fräuleinstift gehörigen Güter Barschau und Polasch mit zusammen 2.460 Morgen.
Fideikommiß- und Majorats-Güter giebt es im Kreise 2, nämlich:
  1. Gugelwitz mit 1.938 Morgen,
  2. das Majorats- und Fideikommißgut Lerchenborn und Bohlendorf mit 2.523 Morgen.
Die Größe der einzelnen Gemarkungen ist sehr verschieden und variirt zwischen 3.350 bei Braunau und 92 Morgen bei Friedrichshuld, wodurch sich denn die Entfernung von den Wirthschafts-Gebäuden verschieden gestaltet.
Die Ritterguts-Gemarkungen bieten in ihrer Größe ebenfalls große Verschiedenheiten dar, indem sich die selbstständigen Gutsbezirke zwischen 712 Morgen (Petersdorf) und 25.435 Morgen (Kotzenauer Heide) bewegen.
Die Wohn- und Wirthschafts-Gebäude liegen mit Ausnahme einer Menge zu den Gemeinde-, beziehungsweise selbstständigen Gutsbezirken gehörigen einzelnen Etablissements, Vorwerken, Mühlen, Fabriken, Förstereien, Colonieen und Chaussee-Zollhäusern, in geschlossenen Ortschaften zusammen. In Folge stattgefundener Separation ist nur ein Ausbau und zwar der eines Dominial-Vorwerks in Seebnitz vorgekommen.
[Es folgt ein Abschnitt über Dismembrationen, Grundstückskäufe, Pacht usw.]

11. Ackerbau, Viehzucht, Forstwirthschaft

- Allgemeine Bodenbeschaffenheit

- Landwirthschaftliches Personal


Nach der statistischen Zählung pro 1861 beschäftigten sich von Kreis-Einsassen
mit der Landwirthschaft als Hauptgewerbe 1.773 Personen,
als Eigenthümer und Pächter mit 7.022 Angehörigen,
mit der Landwirthschaft als Nebengewerbe 775 Personen,
als Eigenthümer und Pächter mit 2.700 Angehörigen.
Das Hülfspersonal und Gesinde bestand aus
155 Inspektoren, 35 Wirthschafterinnen, 1.567 Knechte und Jungen, 1.202 Mägde, 1.091 Tagelöhner männlichen Geschlechts, 1.549 Tagelöhner weiblichen Geschlechts.

- Bewirthschaftungsweise
Im Allgemeinen sind die Grundlagen des Ackerbaues im ganzen Kreise nicht als günstige zu bezeichnen… man kann das Ackerland im Kreise Lüben durchschnittlich nur zum geringen Mittelboden des Regierungs-Bezirks rechnen, da die Mehrfläche entschieden aus schlechteren Bodenarten, Sand und Kiesboden in verschiedenen Schattirungen und naßgründigem, quellsandigem Boden, letzterer oft ohne natürlichen Abzug, besteht und da auch die hügelige und wellenförmige Gestaltung der Oberfläche, zum großen Theil mit vielen Steinen versehen, nicht nur die Bearbeitung erschwert, sondern auch die Bodenerträge unsicher macht.
Die meist geringe natürliche Produktionsfähigkeit des Bodens ist es, welche dem landwirthschaftlichen Aufschwunge hier besonders hindernd entgegenwirkt, ihm auch selbst dann noch enge Grenzen setzt, wenn es an Intelligenz, gutem Willen und Betriebsfonds nicht fehlt… Trotz dieser Schwierigkeiten, mit denen der Betrieb der Landwirthschaft zu kämpfen hat, sind die Fortschritte, welche dieselbe in der letzten Zeit gemacht hat, unverkennbar.
Durch Tiefencultur und Drainage, welche auf circa 3.000 Morgen im Kreise zur Anwendung gekommen ist, wird auf Verbesserung der Ackerkrume hingewirkt, während durch vermehrten Futter-Anbau und bei den vielen leichten Bodenflächen, namentlich der gelben Lupine, eine stärkere Viehhaltung, verbunden mit reichlicherer Ernährung desselben und dadurch Vermehrung des animalischen Düngers angestrebt wird. Compost-Bereitung wird nicht vernachlässigt und vorhandene Mergel-Lager werden eifrig ausgebeutet. Wo Betriebs-Kapital vorhanden, kommt von künstlichen Düngemitteln vorherrschend Knochenmehl zur Anwendung, weniger Guano etc., dagegen in ziemlichem Umfange Kalk, welcher nur wegen der großen Entfernung durch Transportkosten theuer wird…
Die Wiesen, größtentheils den Niederungen der Sprotta, des Schwarzwassers und der den Kreis vielfach durchschneidenden Mühlbäche angehörig,sind fast durchgängig zweischürig, liefern in den höhern Lagen ein vortreffliches Heu, wenn auch in geringer Quantität, in den tiefern dagegen in Folge der stauenden Nässe und des meist eisensteinhaltigen Untergrundes ein saueres, wenig nahrhaftes Produkt, wenn auch in größerer Quantität.
Die früher leider so allgemeine Vernachlässigung der Wiesen hat indeß in letzter Zeit einer sorgfältigen Pflege Platz gemacht, und obschon bis jetzt nur wenig Rieselwiesen angelegt worden sind, und wegen der Hindernisse, welche die vielen stauberechtigten Mühlen dergleichen Anlagen in den Weg legen, in großer Ausdehnung auch nicht eingerichtet werden können, so ist man jetzt doch fast überall eifrig bemüht, durch Räumung der alten und Anlegung neuer Abzüge, das Hauptübel, die stauende Nässe, zu beseitigen und dadurch, wie durch Düngung, den Ertrag quantitativ wie qualitativ zu verbessern.
Nachdem durch die jetzt überall erfolgten Dienstablösungen die früher Dienstpflichtigen in den Stand der freien Arbeiter getreten, macht sich in Folge des bedeutenden Abflusses von Arbeitskräften nach den Eisenbahn- und sonstigen Bauten, den größeren Städten und den Fabriken der Arbeitermangel auch im hiesigen Kreise immer fühlbarer und das Arbeitslohn unterliegt einer fortwährenden Steigerung.
Alle nur irgend Handarbeit ersparenden Maschinen werden daher, wo das vorhandene Betriebs-Capital es erlaubt, eifrig angekauft und haben außer anderen kleineren Maschinen und Geräthschaften, namentlich die Dreschmaschinen mit Göpelbetrieb - selbst auf den größeren Bauergütern - allgemeine Verbreitung gefunden. Locomobilen sind im hiesigen Kreise noch nicht zur Anwendung gekommen, dagegen werden auf denjenigen Gütern, wo Fabriken mit feststehenden Dampfmaschinen, letztere zum Maschinenbetriebe auf den Höfen mit verwendet. Da indeß leider nicht alle Arbeiten durch Maschinen verrichtet werden können, so werden auf den meisten der größeren Güter Arbeiter-Familien angesiedelt, welche gegen ein bestimmtes Tagelohn, mit freier Wohnung und einem Stück Acker- oder Gartenland, sich aufs ganze Jahr zur Arbeit kontraktlich verpflichten. Sämmtliche Arbeiten, die sich irgend dazu eignen, werden möglichst in Accord gegeben und der Anbau von Früchten, die vorzugsweise viel Handarbeit erfordern, wie z. B. der Futterrüben und Mohrrüben, eingeschränkt oder gar unterlassen.
Das durchschnittliche Tagelohn beträgt, mit Ausnahme des Gras- und Getreidemähens, wobei höhere Sätze stattfinden, wenn nicht, was in der Regel geschieht, die Arbeit im Accord gegeben wird, in den Sommermonaten: für den Mann 7 bis 8 Silbergroschen, für eine Frau 4 bis 5 Sgr.;
in den Wintermonaten: für den Mann 5 bis 6 Sgr., für eine Frau 3 bis 4 Sgr.;
Die gewöhnlichen Dienstlohnsätze betragen jährlich: für einen Knecht 16 bis 18 Thaler, für eine Magd 10 bis 12 Thlr. für einen Jungen 8 bis 10 Thlr.
und die Unterhaltungskosten, je nachdem die Fruchtpreise niedriger oder höher: für einen Knecht 55 bis 60 Thlr. für eine Magd oder Jungen 45 bis 50 Thlr.

- Gespann

Die Spannarbeit wird auf den Dominien und Bauergütern theils mit Pferden, theils mit Ochsen verrichtet, während die kleineren Grundbesitzer ihre Kühe dazu verwenden.
Bei 1.550 Pferden und 2.387 Ochsen - nach der Viehstands-Tabelle pro 1861 - welche dem Ackerbau dienen, wird 1 Pferd auf 76 Morgen, 1 Ochse auf 41 Morgen oder 3 Ochsen gleich 2 Pferden gerechnet - zusammen 1 Pferd auf 37 ½ Morgen gehalten.
Obschon nun die Ochsen theils im Wechsel d. h. nur den halben Tag gehen, so erscheint bei dem fast durchgängig leichten Boden, wo die Pflugarbeit 2spännig verrichtet werden kann und nur auf den in geringer Ausdehnung vorkommenden Flächen mit schwererem Boden 3 Ochsen vor den Pflug gespannt werden, die Gespannhaltung eine ziemlich reichliche zu sein. Dies ist jedoch in Wirklichkeit nicht der Fall, da die Größe der einzelnen Gemarkungen auch eine große Entfernung der Felder vom Gehöft bedingt, mithin mit einem großen Zeitverlust für die Gespanne verknüpft ist.
Die der Stadt Lüben gehörigen Ländereien befinden sich nicht in eigener Bewirthschaftung, sondern werden in Zeitpacht, mittelst Licitation, in kleinen Parzellen ausgegeben und dabei ein Pachtgeld von 6-10 Thlr. pro Morgen erreicht. Diese hohe, mit der Ertragsfähigkeit dieser Aecker in keinem Verhältniß stehende Pacht läßt sich nur dadurch erklären, daß die Pächter ihre eigene Arbeit nicht in Anschlag bringen.

- Landwirthschaftliche Erzeugnisse

- Aus dem Pflanzenreich

Roggen, Gerste und Hafer bilden die Haupt-Erzeugnisse der Landwirthschaft. Weizen wird auf fast allen Gemarkungen des Kreises ebenfalls angebaut, jedoch meist nur zum eigenen wirthschaftlichen Bedarf.
Unter den Hackfrüchten nehmen die Kartoffeln im ganzen Kreise den ersten Rang ein. Der Kartoffelbau geht üder das eigene wirthschaftliche Bedürfniß hinaus, da die im Kreise vorhandenen Brennereien und Stärke-Fabriken Kartoffeln ankaufen, letztere auch noch auswärts Absatz finden. Der Anbau der Futter-, Runkel- und Mohr-Rüben würde in größerer Ausdehnung betrieben werden, wenn der Mangel an Arbeitskräften nicht zur Einschränkung nöthigte.
Die Zuckerrübe wird im Kreise nicht gebaut, weil in ihm und in der Nähe keine Rüben-Zucker-Fabriken existiren.
(Erst 1881/82 wurde die Lübener Zuckerfabrik errichtet. H. T.)
Gemüsebau findet nur in den Gärten zum eigenen Bedarf statt. Der Obstbau findet im Kreise noch nicht die Würdigung, die er verdient; doch darf nicht unbemerkt bleiben, daß der an vielen Orten dem Gedeihen der Bäume wenig günstige Untergrund der Obstkultur hinderlich ist.
Weinbau wird im Kreise nicht gepflegt. Von Handelsgewächsen werden fast ausschließlich nur Raps und Rübsen angebaut, indeß nur stellenweise und in unbedeutendem Umfange.
Die Oelfrucht findet nach Liegnitz für die in der Nähe dieser Stadt vorhandenen großen Oelfabriken stets guten Absatz.
[Es folgen Erwähnungen bezgl. Wiesen, Klee, Weiden, Lupine; 2 Seiten Marktpreise verschiedener Erzeugnisse, Erklärungen über die Absatzwege]


- Aus dem Thierreich

Nach der Viehstands-Tabelle pro 1861 zählte der Kreis Lüben:

Pferde
Hiervon zur Landwirthschaft
Rindvieh Schaafe Schweine
Ziegen
Esel
unter 3 Jahr alt
über 3 bis 10 Jahr
über 10 Jahr
Stiere
Ochsen
Kühe
Jungvieh
ganz veredelt
halb veredelt
unveredelt
über 6 Monat alt
unter 6 Monat alt
251 802 992 1.550 160 2.387 7.348 3.170 19.016 30.956 2.947 2.406 288 684 2

Pferdezucht wurde früher in nicht unerheblicher Ausdehnung getrieben und dabei die Hengste der Königlichen Gestüte fleißig benutzt. In neuerer Zeit, wo die vorhandenen Weiden theils in Acker verwandelt, theils als Wiesen benutzt werden, die Hafer- und Heupreise aber sehr gestiegen, ist dieselbe jedoch sehr gesunken. Auf der Beschälstation zu Ossig mit 2 Hengsten wurden gedeckt im Jahre 1859 51, 1860 61, 1861 85 Stuten…

Im Jahre 1860 wurde in Brauchitschdorf eine Privatbeschäl-Station mit 1 Hengst etablirt und wurden 5 Stuten gedeckt. Diese Privatbeschäl-Station ist aber im gedachten Jahre noch eingegangen… Die Pferdezucht gewinnt allerdings nicht viel, da die Thiere durch zu zeitige und unverhältnismäßige Anstrengung größtentheils bereits zu viel gelitten. Der gewöhnliche Preis für ein 5- bis 6-jähriges Arbeitspferd ist 90 bis 120 Thlr.

Rindvieh wird nur in wenigen Heerden in konstanter Race - hier Oldenburger und Schweizer - rein fortgezüchtet… Die Bullenhaltung in den Gemeinden läßt viel zu wünschen… Das Hauptziel der Züchtung im Kreise ist mittelstarke gangbare Zugochsen und milchreiche Kühe… Mastung des Rindviehs kommt fast ausschließlich nur auf den mit Brennereien versehenen größeren Gütern vor, da in Schlesien Mastvieh meist zu niedrigen Preis hat... Der Preis für 100 Pfund lebendes Gewicht stellte sich in den letzt verflossenen 10 Jahren auf 10 bis 11 Thaler.

Die Milch findet nur in der Stadt Lüben und in den mit Fabriken versehenen Ortschaften und in der nächsten Umgegend Absatz und wird dort durchs ganze Jahr mit 1 Silbergroschen für das Quart bezahlt. In den übrigen Theilen des Kreises wird sie verbuttert, auch ist die Käsebereitung ziemlich verbreitet. Der Preis der Butter bewegt sich, je nach den Jahreszeiten, den günstigen oder ungünstigen Futterjahren und den stärkeren oder schwächeren Aufkäufen von herumziehenden Butterkäufern für große auswärtige Butterhandlungen zwischen 5 bis 8 Sgr. das Pfund.

Bei der Schaafzucht ist das Streben nach weiterer Veredelung der Heerde sichtbar… Das Schurgewicht von 100 Stück Schaafen einschließlich der Lämmer schwankt zwischen 2 und 3 Centner.
Die Wollpreise waren im Durchschnitt der letzten 10 Jahre:
hochfeine 110 Thlr. und darüber,
feine 90 bis 100 Thlr.,
mittelfeine 80 bis 90 Thlr.,
gröbere 60 bis 70 Thlr. für den Centner.
Die Wolle wird zum allergrößten Theil auf dem Breslauer Wollmarkt zum Verkauf gebracht. Die Schaafbracken werden je nach der Stärke der Thiere, dem verschiedenen Alter, dem Mastzustand und den Conjuncturen mit 1 ½ bis 3 Thlr. pro Stück bezahlt.

Schweinezucht ist nicht von großer Bedeutung und deckt bei Weitem nicht den Bedarf. Das Fehlende wird von den umherziehenden Schwarzviehhändlern in mageren Schweinen gekauft und zum Wintereinschlachten gemästet… Für magere Schweine im Alter von 1 Jahr werden 6 bis 9 Thlr., für 2jährige und ältere Schweine 10 bis 15 Thlr. gezahlt.

Die Ziegenhaltung ist ebenfalls nicht von Belang und erstreckt sich nur auf sogenannte Kuhziegen in kleinen Wirthschaften.

Der durchschnittliche Marktpreis für Fleisch betrug in diesen Jahren
für Rindfleisch pro Pfund 3 Sgr.,
für Schweinefleisch pro Pfund 4 Sgr.,
für Hammelfleisch pro Pfund 3 ¼ Sgr.,
für Kalbfleisch pro Pfund 2 Sgr.
[Es folgen Informationen über die Gesundheit der Haus- und Nutztiere.]

Federviehzucht wird fast in jeder größeren und kleineren Wirthschaft, in den ersteren nur zum eigenen Bedarf, in den letzteren meist zum Verkauf nach Lüben oder an die Händler zur weitern Versendung betrieben.

Bienenzucht ist nur vereinzelt vorzufinden. Es fehlt dazu nicht an Neigung, wohl aber an Sachkenntniß. Die vielen Wiesen und Forstflächen würden die Ausbreitung dieses Kulturzweiges sehr unterstützen.

Seidenbau
Im Jahre 1860 betrug der Bestand der Maulbeerkultur 13.209 zweijährige Pflanzen, 15.054 laufende Fuß Heckenanlagen, 6.682 Hochstämme, 745 Lou. Der Ertrag des Seidenbaues war folgender: 1859 wurden im Ganzen 291 ½ Metzen Cocons und 1860 135 Metzen Cocons gewonnen und größtentheils an die Haspel-Anstalt in Bunzlau verkauft. Die im Kreise vorhandenen Maulbeerpflanzungen sind größtentheils neu angelegt und wird allem Anschein nach künftig, wenn der Futtergewinn für die Seidenraupen ein größerer geworden ist, auch die Seidenkultur mehr Aufschwung gewinnen.

Forstwirthschaft

Die Waldungen im Lübener Kreise zerfallen in Staats-, Kommunal- und Privatwaldungen, letztere in Dominial- und Rustical-Holzungen. Der Betrieb wird in den Staats- und Kommunalforsten nachhaltig geführt, während in den Privatforsten kein geregelter, nachhaltiger Betrieb stattfindet, vielmehr lediglich das Bedürfniß und die Conjuncturen über die frühere oder spätere Abnutzung der Bestände entscheiden. Mit dem Steigen der Holzpreise macht sich aber auch in den Privatforsten eine regelrechte Kultur fast überall geltend und die abgeholzten Flächen werden mit Fleiß wiederum angebaut. Der Stand der Forstwirthschaft im Kreise hat sich in Bezug auf den Kulturzustand augenscheinlich verbessert. Von
86.801 Morgen Forst gehören
6.401 Morgen dem Königlichen Domainen-Fiskus,
3.769 Morgen der Stadt Liegnitz,
3.052 Morgen der Stadt Lüben,
73.579 Morgen den Rittergütern und Rusticalbesitzungen an.
Die vorkommenden Betriebsarten im Kreise sind:
a. der Hochwaldbetrieb mit der Kiefer als dominirenden Holzart,
b. der Mittelwaldbetrieb,
c. der Niederwaldbetrieb.
Der Hochwaldbetrieb umfaßt die bei weitem größte Fläche der Waldungen, während der wirkliche Mittelwaldbetrieb nur auf einer Fläche von 500 Morgen im Königlichen Wasserwalde eingeführt ist. Der Niederwaldbetrieb erstreckt sich ebenfalls nur auf eine verhältnißmäßig geringe Fläche…
[Es folgen Abschnitte über die Art des Kulturbetriebs, des Baumbestands, die Menge der Holzgewinnung, der Forstschädlinge.]
Beschädigungen durch Waldbrände, Windbrüche und dergleichen sind in den genannten 3 Jahren im Kreise von Belang nicht vorgekommen. Holzdiebstahl kommt theils in der Nähe der Städte und großen Ortschaften, theils bei mangelndem Schutz leider noch häufig vor.
[Bauholzpreise]
Torflager von bedeutender Ausdehnung befinden sich nur im südlichen und westlichen Theil des Kreises in Wengeln, Kaltwasser und der Herrschaft Kotzenau, wo auch der Torfstich regelmäßig betrieben wird. Der gewonnene Torf ist gut und compact und wird in letzteren Orten zum Betrieb der eigenen Fabrikanlagen verwendet und nur der Ueberrest verkauft…

Jagd

Auf den Feldmarken der Rittergüter wird dieselbe von den Eigenthümern ausgeübt, auf denjenigen der Dorfgemeinden, von denen jede, sobald sie erforderliche Größe besitzt, einen eigenen Jagdbezirk bildet, wird dieselbe meistbietend verpachtet und beträgt das Pachtgeld 6 bis 9 Pf. pro Morgen. Der Zustand der Jagd hat sich gegen früher erheblich verschlechtert, denn wenn auch auf den Feldmarken der Rittergüter dem Wilde die erforderliche Schonung zu Theil wird, so ist dies doch in den verpachteten Gemeindejagdbezirken nicht der Fall, wo dem Pächter nur daran gelegen, die Pachtsumme herauszuschießen. Locale Maßregeln zum Schutz des Wildes befinden sich nur auf der Herrschaft Kotzenau, wo ein Theil der dasigen Forsten eingezäunt ist.
Entgeldliche Jagdscheine wurden in den Jahren 1859, 1860 und 1861 durchschnittlich im Jahre 196 Stück ausgefertigt, unentgeldliche 16 Stück.

Fischerei

Während in früheren Zeiten nach den vielen überall vorhanden gewesenen, jetzt zu Acker und Wiese umgewandelten Teichen zu urtheilen, die Teichfischerei im Kreise sehr bedeutend gewesen sein muß, wird dieselbe nur noch an wenigen Orten und in unerheblichem Maßstabe betrieben. Von noch geringerer Bedeutung ist die Flußfischerei im Schwarzwasser und der Sprotta.

12. Bergbau- und Hüttenwesen, Industrie und Handwerk

Bergbau wird im Lübener Kreise, abgesehen von den in den Feldmarken von Fuchsmühl, Buchwald und Heinzendorf für das Hüttenwerk zu Kotzenau geförderten Rasenerzen nicht betrieben. Im Jahre 1859 sind wegen hinlänglicher Erzvorräthe nur 1800 Klaftern von 2 Meistern mit 65 Mann gefördert und dafür pro Klafter ein Grundzins von 8 bis 16 Sgr. entrichtet worden. Im Jahre 1860 und 1861 sind keine Erze gefördert worden.
Das Hüttenwesen beschränkt sich auf das Hüttenwerk Marienhütte zu Klein-Kotzenau, welches aus 2 Hochöfen, einem Cupolofen in Verbindung mit einer Niederdruck-Dampfmaschine von 20 Pferdekraft, so wie aus einem Emaillirwerk besteht. Die Produktion desselben in den 3 Jahren 1859, 1860 und 1861 ist aus nachstehender Uebersicht zu ersehen. Es wurden producirt:

im Jahre Roheisen in Gußstücken unmittelbar aus dem Hohofen. Centner. zum Geldwerth von Thlr. Eisengußwaaren aus dem Cupolofen durch Umschmelzung. Centner. zum Geldwerth von Thlr. Dabei beschäftigte Arbeiter deren Familienglieder
1859 11.000 35.000 8.000 26.000 201 217
1860 20.000 60.000 10.000 30.000 203 305
1861 16.000 50.000 14.000 52.000 332 521

Das in dem Cupolofen umgeschmolzene Roheisen ist angekauft und wird dasselbe zum Theil aus Schottland, zum Theil aus Oberschlesien, kleinere Quantitäten auch von Nachbarwerken bezogen. Das Fabrikat geht auf der einen Seite bis nach Königsberg in Pr., Tilsit, Memel, auf der andern Seite bis Erfurt, Weimar.

Nach der Tabelle der Fabriken und der vorherrschend für den Großhandel arbeitenden gewerblichen Anstalten pro 1861 waren (außer dem oben erwähnten Hüttenwerke) im Betriebe:
  1. 3 Streich- und Wollgarn-Spinnereien mit 2.600 Feinspindeln, in welchen 23 männliche und 25 weibliche Arbeiter beschäftigt waren;
  2. 18 Webestühle in Leinen mit 13 Meistern und 5 Gehülfen;
  3. 108 Webestühle in Wolle und Halbwolle mit 48 Meistern und 80 Gehülfen;
  4. eine Walkmühle mit 1 Meister und 3 Gehülfen;
  5. 1 Kalkbrennerei mit 2 Arbeitern;
  6. 20 Ziegeleien mit 79 Arbeitern;
  7. 1 Oelmühle mit 7 Arbeitern;
  8. 1 Lohmühle mit 1 Arbeiter;
  9. 3 Sägemühlen;
  10. 2 Knochenmühlen;
  11. 51 (Getreide-) Wassermühlen mit 94 Mahlgängen, 51 Meistern und 42 Gehülfen und Lehrlingen;
  12. 69 Bockwindmühlen mit 64 Meistern und 44 Gehülfen und Lehrlingen;
  13. 2 durch thierische Kräfte getriebene Mehlmühlen mit 2 Mahlgängen und 3 Arbeitern;
  14. 2 Dampfmehlmühlen mit 6 Gängen und 9 Arbeitern;
  15. 1 Stärkefabrik mit 8 Arbeitern;
  16. 16 Bierbrauereien mit 16 Meistern und 14 Arbeitern;
  17. 8 Brennereien und Destillir-Anstalten mit 31 Arbeitern;
  18. eine Kunstwollenfabrik mit 50 Arbeitern.
Die vorstehend ad 1. aufgeführten Spinnereien gehören den hiesigen Tuchfabrikanten; letztere fertigten
1859 4.242 Stück Tuche und Halbtuche im Gesammtwerthe von 147.300 Thlrn.;
1860 7.578 Stück desgl. im Gesammtwerthe von 178.062 Thlrn.;
1861 13.441 Stück desgl. im Gesammtwerthe von 249.742 Thlrn.
Die Fabrikanten besuchen mit ihrem Fabrikat die Messen in Leipzig und Frankfurt a/O.

Die Oelmühle ad No. 7 verarbeitete im Jahre
1859 12.370 Scheffel und producirte 2.600 Centner Oel
1860 8.788 1.940
1861 3.834 940

Die im Kreise vorhandenen Brennereien, deren Betrieb in engster Verbindung mit der Landwirthschaft der betreffenden Güter steht, verarbeiteten
im Jahre Kartoffeln (Sack) Gerste (Scheffel) Roggen (Scheffel) Hafer (Scheffel) und producirten Spiritus (Eimer)
1859 29.721 3.613 608 - 3.808
1860 34.260 3.113 813 - 4.510
außerdem 63.379 Pfd. Malz
1861 43.445 3.802 626 318 6.116
außerdem 72.111 Pfd. Malz

Was die Bezugsquellen des verarbeiteten Rohmaterials anbelangt, so lieferten die betreffenden Güter 2/3 bis 3/4 der verarbeiteteten Kartoffeln sowie den Roggen selbst, das übrige Material ist angekauft. Das gewonnene Fabrikat ist größtentheils nach Liegnitz abgesetzt, zu einem geringen Betrage auch an benachbarte Schankstätten.

Die oben sub No. 18 aufgeführte Kunstwollenfabrik producirte 1859 626 Ballen à 4 Ctnr., 1860 917 Ballen á 4 Ctnr., 1861 934 Ballen á 3 Ctnr. Mungo und Shoddy, welche sämmtlich nach England zum Verkauf versendet worden. Das Rohmaterial dazu wird aus sämmtlichen Zollvereinsstaaten bezogen.

Der Betrieb der übrigen Fabrikations-Anstalten ist von keiner Bedeutung. Nach der Handwerker-Tabelle pro 1861 wurden damals im Kreise Lüben einschließlich der Kreisstadt gezählt:
Handwerk Meister Gehülfen Lehrlinge Handwerk Meister Gehülfen Lehrlinge
Bäcker 42 11 10 Pfefferküchler und Conditoren 2 - 1
Fleischer 47 17 13 Fischer 2 - -
Kunst- und Blumenhandelsgärtner 11 9 - Barbiere 6 5 -
Abdecker 2 - - Gerber aller Art 6 2 2
Seifensieder 2 1 1 Töpfer 5 4 -
Glaser 3 1 1 Maurer 4 229 32
Zimmer- und Schildermaler 5 - 1 Zimmerleute 2 155 20
Dachdecker 2 17 1 Brunnenbauer - 1 -
Steinsetzer und Pflasterer - 2 - Schornsteinfeger 3 3 2
Mühlenbauer - 10 - Stellmacher 52 11 17
Grob- und Hufschmiede 93 30 28 Schlosser 19 4 9
Nadler 1 - - Gürtler 2 - 1
Kupferschmiede 1 - - Klemptner 3 1 3
Gold- und Silberarbeiter 1 - - Uhrmacher 5 2 3
Wollspinner und Wollstricker 1 - - Wattemacher 2 - -
Seiler 9 2 - Tuchscheerer und Tuchbereiter 3 5 1
Färber aller Art 4 1 - Schuh- und Pantoffelmacher 175 48 41
Handschuhmacher 2 2 - Kürschner und Mützenmacher 6 - 1
Riemer, Sattler 15 6 4 Schneider und Korsettenmacher
männliche
weibliche

133
55

32
1

27
4
Putzmacherinnen 9 - - Hutmacher 1 - -
Tischler 72 32 20 Groß- und Klein-Böttcher 17 3 2
Korbwaarenmacher 13 2 4 Drechsler aller Art 2 - -
Buchbinder 4 2 2 Bilder- und Blumenmaler 1 - -

Der Betrieb der Handwerker ist im hiesigen Kreise von keiner Erheblichkeit und größtentheils nur auf den örtlichen Absatz berechnet. Innungen bestehen in der Kreisstadt Lüben 12, nämlich für die
  1. Bäcker, Conditoren und Pfefferküchler,
  2. Schuh- und Pantoffelmacher,
  3. Fleischer,
  4. Schneider und Kürschner,
  5. Tischler,
  6. Stell- und Rademacher, Böttcher, Korbmacher und Drechsler,
  7. Müller,
  8. Tuchmacher,
  9. Schmiede und Schlosser,
  10. Weber,
  11. Maurer und Zimmerleute, Dachdecker, Schornsteinfeger, Mühlen- und Brunnenbauer,
  12. Sattler, Seiler, Riemer, Handschuhmacher.
In den Jahren 1859, 1860 und 1861 haben 53 Meisterprüfungen stattgefunden.

In Kotzenau resp. Klein-Kotzenau bestehen 5 Innungen, nämlich
  1. für Schlosser, Schmiede, Nagelschmiede,
  2. für Böttcher, Stellmacher und Tischler,
  3. für Schuhmacher,
  4. für Schneider,
  5. für Müller.
Meisterprüfungen haben bei denselben in den 3 Jahren 26 stattgefunden.

Das Innungsleben beschränkt sich hier meist nur auf die Aufnahme und Prüfung der Lehrlinge, Gesellen und Meister, Vorstandswahlen, Kassengeschäfte etc., von Bestrebungen der Genossenschaften zur Förderung der Gewerbthätigkeit war mit etwaiger Ausnahme der Tuchmacher, deren Betrieb einen Anlauf zum Bessern genommen, bisher wenig wahrzunehmen. Hinsichtlich der Vereine und Anstalten zur Förderung der Gewerbthätigkeit ist zu bemerken, daß hierorts eine Handwerker-Fortbildungsschule besteht, so wie daß in der neuesten Zeit erst ein Gewerbe-Verein ins Leben gerufen worden, über dessen Wirksamkeit bei der Kürze seines Bestehens sich noch nichts sagen läßt.

13. Handel und Verkehr

Der Handel beschränkt sich im Lübener Kreise größtentheils auf die Produkte der Landwirthschaft und die Fabrikate der im vorigen Titel besonders hervorgehobenen Fabrikations-Anstalten. Speditionshandel findet nicht statt. Der Absatz der landwirthschaftlichen Produkte erfolgt größtentheils nach Liegnitz, zum geringen Theil nach Glogau.

In der Kreisstadt Lüben finden jährlich 4 Jahrmärkte, jeder 2 Tage dauernd statt, am 1. Tage Vieh- und Krammarkt, am 2. Tage nur Krammarkt. Die Stückzahl des aufgetriebenen Viehes beläuft sich durchschnittlich auf 120 Stück Rindvieh und 70 Stück Pferde. Der Krammarkt wird hauptsächlich von Schnittwarenhändlern, Tuchmachern, Webern, Böttchern, Schuhmachern, im Winter von Kürschnern und Strumpfwirkern, Kleiderhändlern besucht.

Im Marktflecken Kotzenau werden jährlich drei Jahrmärkte von je 1 Tag in Verbindung mit Viehmarkt abgehalten. Von besonderer Erheblichkeit sind weder die Jahrmärkte hier noch die in Kotzenau, vielmehr ist die Klage allgemein, daß der Verkehr auf denselben immer mehr abnimmt, da die Zahl der Käufer sich von Jahr zu Jahr verringert. Allwöchentlich findet in Lüben Mittwochs Getreidemarkt und Sonnabends Victualien-Wochenmarkt statt.

Nach der Handelstabelle werden pro 1861 gezählt:
24 Kaufleute, welche eigene oder Kommissions-Geschäfte ohne offenen Laden betreiben, mit 2 Gehülfen,
324 Kaufleute, welche offene Verkaufsstellen halten, mit 12 Gehülfen,
103 herumziehende Krämer, Lumpensammler etc.
3 Agenten, Kommissionaire und Gesindevermiether,
11 Frachtfuhrleute mit 7 Knechten und 20 Pferden,
83 Gastwirthe mit 1 Kellner und 1 Kellnerin,
1 Speisewirth,
54 Schankwirthe und Tabagisten,
1 Buchdruckerei mit 3 männlichen Arbeitern,
1 Buch- und Musikalien-Handlung,
2 Leihbibliotheken.

Was insonderheit den Schankgewerbebetrieb anbelangt, so kommen von den vorstehend nachgewiesenen Gast-, Speise- und Schankwirthschaften 118 auf den Landkreis; diese Anzahl ist seit Jahren unverändert geblieben, nur daß im Jahre 1857 eine Restauration in Kotzenau neu etablirt worden. Von den 118 Anlagen beruhen nur 2 auf persönlicher Concession, die übrigen 116 sind sämmtlich realberechtigt.

Das Transportgewerbe wird im hiesigen Kreise, wo Schifffahrt und Eisenbahn-Verkehr nicht stattfindet, nur in sehr geringem Maaßstabe ausgeübt. In Ansehung des Postverkehrs ist zunächst zu bemerken, daß bis vor Kurzem noch im Kreise nur 2 Postanstalten, nämlich eine hier in Lüben, die 2. in Kotzenau.
Bei denselben sind im Jahre 1861 zur Bestellung im Orte und in den dazu gehörigen Landbezirken angekommen:
1. portopflichtig und portofreie Briefpostgegenstände (excl. baare Einzahlungen) aus dem Inlande 116.063 Stück
2. portopflichtig und portofreie Fahrpostgegenstände aus dem Inlande und zwar
a) Packete ohne declarirten Werth 13.338 Stück mit 92.508 Pfund im Gewicht;
b) Briefe und Packete mit declarirtem Werth 5.512 Stück mit 371.059 Thlr. summarischen Werthbetrage;
c) Briefe und Packetsendungen mit Postvorschuß 962 Stück mit 1.794 Thlr. Postvorschuß summarisch;
3. Briefe mit baaren Einzahlungen aus dem Inlande 1.738 Stück mit 6.731 Thlr. summarischer Einzahlung;
4. portopflichtig und portofreie Fahrpostgegenstände aus dem Postvereinsgebiete und Postvereins-Auslande:
aa. Packete ohne declarirten Werth 390 Stück, mit 3.133 Pfund im Gewicht;
bb. Briefe und Packete mit declarirtem Werth 416 Stück, mit 60.281 Thlr. summarischen Werthbetrage;
cc. Briefe und Packetsendungen mit Postvorschuß 52 Stück mit 143 Thlr. summarischen Postvorschuß;
dd. Briefe mit baaren Einzahlungen 26 Stück mit 812 Thlr. summarischer Einzahlung.

Die Zahl der aus den zwei Stationsorten mit den Posten abgereisten Personen betrug 2098.
Die etatmäßige Einnahme betrug pro 1861 bei beiden Postanstalten zusammen 9.199 Thlr. Hierunter sind begriffen:
888 Thlr. Einnahme für Freimarken und Francocouverts,
2789 Thlr. Einnahme an Briefporto,
2752 Thlr. Einnahme an Fahrpostporto,
1374 Thlr. Einnahme an Personengeld incl. Ueberfracht-Porto.

Am Schlusse des Jahres 1861 waren bei beiden Postanstalten beschäftigt 5 Beamte, 4 Unterbeamte, 8 contractliche Diener.
Mit der Post-Anstalt zu Lüben ist seit dem 1. November 1861 eine Telegraphen-Station mit einem in Betrieb befindlichen Apparat combinirt und betrugen bis zum Jahresschlusse
1. die Zahl der bei der Station aufgelieferten Depeschen 29,
2. die Zahl der für die Station eingegangenen Depeschen 24,
3. die etatsmäßige Einnahme der Station 12 Thlr.

14. Land- und Wasserstraßen

Für Chausseebauten ist der Kreis zur Hälfte dem Glogauer und zur Hälfte dem Liegnitzer Baukreise zugetheilt:
Im Kreise bestehen 3 Chausseen:
a. 2 Staats-Chausseen, nämlich: 1. die Berlin-Breslauer und 2. die Lüben-Liegnitzer;
b. die Actien-Chaussee von Lüben nach Steinau.
Die Berlin-Breslauer Chaussee hat eine Kronenbreite von 41 Fuß; die Länge derselben beträgt von der Glogauer Kreisgrenze bis nach Lüben 2579, 50 laufende Ruthen und von Lüben bis zur Liegnitzer Kreisgrenze 3528 laufende Ruthen, zusammen also 6107,50 laufende Ruthen.
Die Lüben-Liegnitzer Staats-Chaussee hat eine Kronenbreite von 32 Fuß und ihre Länge bis zur Liegnitzer Kreisgrenze beträgt 3255 laufende Ruthen.
Die Lüben-Steinauer Chaussee hat eine Kronenbreite von 32 Fuß und ihre Länge im Lübener Kreise beträgt 1141,70 laufende Ruthen.
Chausseegeld-Einnahmestellen giebt es im Lübener Kreise 3, nämlich an der Berlin-Breslauer 2, bei Lüben und Ossig und an der Lüben-Liegnitzer 1, in Neurode; die Chausseegeld-Einnahme betrug bei denselben

  1859 1860 1861
  rtl. sgr. pf. rtl. sgr. pf. rtl. sgr. pf.
bei der Hebestelle Lüben 851 18 - 864 7 6 845 - -
bei der Hebestelle Ossig 306 28 - 297 24 - 301 23 -
bei der Hebestelle Neurode 1158 18 - 1272 9 - 1465 23 -

Die Lüben-Steinauer-Chausseestrecke ist ein Theil der von Actionairen mit Staats-Beihülfe erbauten Chaussee von Lüben bis Rawicz; das Bau-Kapital wird weder verzinst noch getilgt, sondern erträgt, wenn die Umstände günstig sind, eine Dividende. Eisenbahnen führen nicht durch den Kreis; doch wird dergleichen von Guben über Grünberg, Glogau und Lüben nach Liegnitz projectirt.
Die übrigen Communicationswege des Kreises zerfallen in die mehrere Städte verbindenden sogenannten Landstraßen und in die einzelne Ortschaften verbindenden vorzugsweise Communicationswege genannten Wege. Von den Landstraßen sind 3 und zwar:
1. die von Lüben nach Hainau,
2. die von Lüben nach Sprottau,
3. die von Lüben nach Raudten
führenden auf Kosten des Kreises als Kreisstraßen ausgebaut.
Die Unterhaltung derselben erfolgt durch die anliegenden dazu verpflichteten Gemeinden unter Aufsicht vom Kreise angestellter Planeure.
Die übrigen Landstraßen im Kreise von Glogau nach Bunzlau, von Polkwitz nach Hainau und von Lüben nach Köben sind noch nicht ausgebaut und werden von den anliegenden Ortschaften in fahrbarem Zustande erhalten, ebenso die gewöhnlichen Communicationswege zwischen den verschiedenen Ortschaften.
Der Mangel an gutem Kies erschwert die Unterhaltung der Wege ungemein, umsomehr als der mit der steigenden Industrie zunehmende schwere Frachtverkehr bei nassem Wetter verderblich auf dieselben einwirkt. Ebenso tritt die durchgängig sehr geringe Boden-Qualität der ordnungsmäßigen Bepflanzung der Wege hinderlich entgegen, da dieselbe selten die Bepflanzung mit Obstbäumen gestattet und Pappeln den angrenzenden Aeckern schädlich sind.
Die Dorfstraßen sind, soweit die Lage der Gebäude es gestattet, fast durchgängig regulirt und in gutem Zustande.
Die Aufsicht über die Unterhaltung der Wege wird von den Polizei-Districts-Commissarien geführt.
Die Straßen in der innern Stadt Lüben und den Vorstädten sind gepflastert, die Bürgersteige der Hauptstraßen mit Granitplatten belegt.
Die Hauptrinnsteine sind durch Granitrinnen hergestellt.
Das Pflaster befindet sich in gutem Zustande.
Die Beleuchtung der Straßen und Plätze wird durch 37 Laternen vermittelt.
Die Pflasterung und Reinigung der Straßen kostete im Jahre 1859 - 1455 Thlr. 26 Sgr. 4 Pf., im Jahre1860 - 500 Thlr. 21 Sgr., im Jahre 1861 - 516 Thlr. 15 Sgr. 9 Pf.
Die Straßen-Beleuchtung kostete im Jahre 1859 - 180 Thlr. 14 Sgr., im Jahre 1860 415 Thlr. 27 Sgr., im Jahre 1861 - 325 Thlr. 7 Sgr. 8 Pf. Wasserstraßen befinden sich im Kreise nicht.

15. Verhältnisse der arbeitenden Klasse, Abwehr der Verarmung

Nach den Verhältnissen im hiesigen Kreise ist der Jahresbedarf einer der arbeitenden Klasse angehörigen Familie aus Mann, Frau und zwei Kindern im Gelde veranschlagt, durchschnittlich auf 120 Thlr. anzunehmen, wovon auf Nahrungsmittel 69 Thlr., Wohnung 6 Thlr., Brennmaterial und Beleuchtung 10 Thlr., Kleidung und Wäsche 22 Thlr., Hausrath und Werkzeug 5 Thlr., Abgaben und Schulgeld 8 Thlr., gesamt 120 Thlr.
Es ist dies der Bedarf einer gewöhnlichen Tagearbeiter-Familie.
Der Bedarf und Verdienst der kleinen ländlichen Professionisten stellt sich dem der gewöhnlichen Tagearbeiter fast gleich.
Das Tagelohn für einen Mann kann auf 7 bis 8 Sgr. pro Tag durchschnittlich angenommen werden, für die Frau aber nur auf 2 ½ Sgr. pro Tage, da die weiblichen Arbeiter zu oft durch häusliche Arbeiten, Kindererziehung etc. von dem Arbeitsverdienst abgehalten werden.
Bei den meisten Fällen muß das älteste der Kinder für den Unterhalt der Familie mit thätig sein.
Die Kosten der Unterhaltung eines Knechts sind jährlich auf 55 bis 60 Thlr., die einer Magd auf 45 bis 50 Thlr. zu veranschlagen. Der Gesindelohn beträgt für einen Knecht jährlich 16 bis 18 Thlr., für eine Magd jährlich 10 bis 12 Thlr., für einen Jungen jährlich bis 10 Thlr.
Die Handwerksgesellen erhalten, sofern sie nicht nach dem Stück bezahlt werden, bei freier Kost und Wohnung ein Wochenlohn von 15 bis 25 Sgr., die Bauhandwerker von 12 bis 16 Sgr. täglich.
Im Ganzen hat sich die Lage der arbeitenden Klassen in den letzten 3 Jahren verbessert, da die Lohnsätze in Folge des Mangels an Arbeitskräften gestiegen sind.
Zum Schutz gegen Verarmung bestehen im hiesigen Kreise folgende Anstalten und Einrichtungen:
    1. Die städtische Sparkasse zu Lüben, deren Zweck ist, den sämmtlichen Einwohnern der Stadt und Umgegend, vornämlich aber der ärmeren Klasse Gelegenheit zu geben, kleinere oder größere Ersparnisse zur Aufsammlung zu bringen, dafür 3 % Zinsen abzugewähren und die Gelder bis zur Rückzahlung resp. Rückerhebung zu verwahren und zu verwalten. Die Einlagen betrugen nach dem Abschluß pro 1861: 40.813 Thlr. 15 Sgr. 2 Pf. durch 710 Bücher und zwar… [weitere Aufschlüsselung der Beträge]
2. Ein Vorschuß-Verein. Der Zweck desselben ist die Befriedigung zeitweiliger und dauernder Geldbedürfnisse seiner Mitglieder durch baare Vorschüsse und Darlehne. Der Verein ist am 1. Mai 1862 ins Leben getreten und zählte am Schluß des ersten Verwaltungs-Jahres ult. April 1863 - 162 Mitglieder. In demselben Zeitraum betrugen die entnommenen Darlehne 37.523 Thrl. 14 Sgr. 11 Pf., resp. Prolongationen 22.000 Thlr, Summa: 59.523 Thlr, 14 Sgr. 11 Pf., wovon am Schluß des Jahres noch ausstanden 19.281 Thlr. 15 Sgr. Die Kapitalseinlagen betrugen 17.753 Thlr. Das Vereinsvermögen (aus den Spareinlagen und Quartalsbeiträgen der Mitglieder und den Beiträgen derselben zum Reservefonds) betrug 1022 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf.
3. Eine allgemeine Unterstützungs-Kasse der Gesellen und Gehülfen in der Stadt Lüben. Theilnehmer waren im Jahre 1859 - 238, im Jahre 1860 225, im Jahre 1861 250. Die Arbeitgeber zahlen für jeden Gesellen etc. einen wöchentlichen Beitrag von 3 Pf., der Arbeitnehmer einen dergleichen von 9 Pf. und 3 Sgr. Eintrittsgeld. Der Zweck der Kasse ist die Unterstützung kranker und nothleidender Gesellen etc… [weitere Aufschlüsselung der Beträge]
4. Eine Unterstützungskasse für Tuchmacher und Tuchmachergesellen zum Zweck gegenseitiger Unterstützung in Krankheits- und Sterbefällen; es betrug die Mitgliederzahl 1859 - 112, 1860 - 38, 1861 - 48… [ Es folgt die Aufschlüsselung der Einnahmen und Beiträge]
5. Eine Unterstützungskasse für Maurer- und Zimmergesellen zum Zweck gegenseitiger Unterstützung, gegründet im Jahre 1859. Die Mitgliederzahl betrug 1860 - 192, 1861 - 180. Die Arbeitgeber zahlen monatlich 3 Sgr., die Arbeitnehmer 1 Sgr. Beitrag. [weitere Aufschlüsselung der Beträge]
6. Die Kranken-Unterstützungskasse der Gesellen, Gehülfen und Lehrlinge in der Stadt Kotzenau und dem Dorfe Klein-Kotzenau, gegründet im Jahre 1861. Die Mitgliederzahl belief sich auf 30, die Anzahl der Unterstützten auf 7. Die Einnahme betrug 29 Thlr. 13 Sgr. Die Ausgabe betrug 23 Thlr. 27 Sgr., mithin war Ende 1861 Bestand 5 Thlr. 26 Sgr.
7. Die Kranken-Unterstützungs-Kasse für die in der Kunstwollenfabrik zu Mühlrädlitz beschäftigten Arbeiter; gegründet 1859. Mitgliederzahl 1859 - 70, 1860 - 80. Jeder männliche Arbeiter zahlt einen wöchentlichen Beitrag von 6 Pf., jede weibliche Arbeiterin einen dergleichen von 4 Pf., außer einem Eintrittsgelde von 3 Sgr., die Arbeitgeber entrichten die Hälfte des Betrages, welchen die von ihnen beschäftigten Arbeiter zur Kasse aufbringen, als Beitrag… [weitere Aufschlüsselung der Beträge]
8. für die Bauhandwerkergesellen in Kotzenau und Gegend und
9. für die im Kotzenauer Hüttenwerk beschäftigten Arbeiter, Kranken-Unterstützungskassen, welche beide aber erst nach dem Jahre 1861 ins Leben gerufen sind und über deren Wirksamkeit daher später zu berichten sein wird.
Im Lübener Kreise und zwar in Lüben selbst sind folgende Agenturen für Lebens- und Renten-Versicherungen vertreten: Lübecker LV, Berliner LV, Kölner LV, Frankfurter LV, Albert'sche LV, Lebens-Versicherung Janus in Hamburg, Leipziger LV, Preußische Renten-Versicherungs-Anstalt, Lebens-Versicherung der allgemeinen Eisenbahn-Versicherungs-Gesellschaft zu Berlin, Gothaer LV.

16. Wohlthätigkeit und Menschenliebe

Oeffentliche Wohlthätigkeits-Anstalten finden sich im Kreise Lüben ausschließlich nur in der Kreisstadt vor und ist hier zunächst das unter der Verwaltung des hiesigen Magistrats befindliche Hospital ad. St. Spiritum et Barbaram zu bemerken. Der Zweck desselben ist dahin gerichtet, 12 abgelebte Bürger oder Bürgerinnen ohne Unterschied der Religion aus der Stadt-Jurisdiktion, im Falle eingetretener Verarmung aufzunehmen und zu ernähren; ferner sind in dem qu. Hospital 4 Hausarme aufzunehmen. Die 12 Hospitaliten haben außer freier Wohnung Anspruch auf bestimmte wöchentliche Geldbeträge, auf Verabreichung bestimmter Naturalien, Verpflegung in Krankheitsfällen, freie Arztpflege und Medizin, Beheizung und Beleuchtung.
Aus den bestehenden Legaten erhalten ferner alljährlich
a) die 6 Hospitaliten ad. St. Spiritum - 10 Thlr. 13 Sgr. 6 Pf.,
b) die 6 Hospitaliten ad. St. Barbaram - 10 Thlr. 9 Sgr. 9 Pf.
Anspruch auf Bekleidung steht keinem derselben zu, indeß ist eine Ueberweisung von Bekleidungsgegenständen in dringenden Nothfällen nicht ausgeschlossen.
Die 4 Hausarmen haben außer freier Wohnung nur Anspruch auf Zutheilung von Brod, erhalten aber seit einigen Jahren auch eine wöchentliche Geldunterstützung.
Das Vermögen der Anstalt … Die Zinsen-Einnahme… noch folgende Einnahmen… Die Ausgaben…
Außer vorerwähnter Anstalt befinden sich unter der Verwaltung des Magistrats noch 11 zu Armenzwecken bestimmte Stiftungsfonds zu einem Gesammtbetrage von 9989 Thlr.
Wohlthätigkeitsvereine bestehen in Lüben
1. ein Privat-Armenverein ohne corporative Eigenschaft, Mitgliederzahl etwa 50 Personen; unterstützt 100 Personen mit monatlichen Gaben von 3 bis 10 Sgr.
2. ein Verein zur Anfertigung von Bekleidungsgegenständen für arme Kinder zu Weihnachten.

Oeffentliche Armenpflege
Zur Unterbringung Ortsarmer und obdachloser Familien sind von der Commune eingerichtet
1. die frühere Stockmeisterei mit 13 Stuben,
2. 2 Stuben im Nebengebäude des Schloßgebäudes,
3. 2 Stuben im sogenannten Pulverthurme
Dieselben bieten Raum zur Unterbringung von 70 bis 80 Personen.
Die Kosten der baulichen Unterhaltung der qu. Gebäude…
Die Ortsarmenkasse, vom Magistrat verwaltet, erhält ihre Speisung aus der Kämmerei-Kasse und erwachsen ihr neben den Revenüen der Legatsmassen nur noch geringe Einnahmen durch milde Gaben, welche in aufgestellten Büchsen in Gasthöfen gesammelt werden, so wie aus denjenigen Strafgeldern, welche die Gesetze den Ortsarmen-Kassen zuweisen. Die Einnahme…
Laufende Unterstützung erhielten im Jahre 1859 - 153 Personen, 1860 - 131 Personen, 1861 - 136 Personen zu dem Betrage von wöchentlich 2 bis 21 Sgr.
Außergewöhnliche Unterstützungen, Beerdigungskosten etc. an verarmte Einwohner in Geld und Bekleidungsstücken wurden gewährt im Jahr 1859 - 136 Personen, 1860 - 165 Personen, 1861 - 197 Personen zu Beträgen von 10 Sgr. bis 18 Thlr. 13 Sgr.
Für Verpflegung armer Waisen sind aufgewendet worden im Jahre 1859 - 331 Thr., 1860 - 350 Thlr., 1861 - 343 Thlr.

Krankenpflege
Die Kommune besitzt ein für 50 Kranke eingerichtetes Krankenhaus. Die Zahl der in demselben verpflegten Personen betrug im Jahre 1859 - 15, 1860 - 15, 1861 - 35.
Die ärztliche Pflege der Armen ist einem Arzte übertragen, welcher dafür jährlich 82 Thlr. erhält und sind im übrigen für die Armen-Krankenpflege an Medikamenten im Jahre 1859 - 36 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf., im Jahre 1860 - 40 Thlr. 20 Sgr. 3 Pf., im Jahre 1861 - 84 Thlr, 1 Sgr. 3 Pf. verausgabt worden.
Circa 145 arme Kinder erhalten freien Schulunterricht.
Zu erwähnen ist noch das unter landesherrlicher Verwaltung stehende Lemrich'sche Hospital hierselbst, welches im Jahre 1663 von den Tuchmacher Lemrich'schen Eheleuten ursprünglich zur Aufnahme e i n e r armen, vater- und mutterlosen gebrechlichen Waise aus dem fürstlichen Jurisdictions-Bezirk gestiftet wurde.
Das von den Lemrich'schen Eheleuten dazu legirte, alte einstöckige Gebäude von Holz mit Lehm ausgekleibt, wurde 1851 bei dem Brande in der Steinauer Vorstadt hier eingeäschert und 1855 mit einem Kostenaufwande von 2.600 Thlr. mit bedeutend erweiterten Raumverhältnissen retablirt. Seitdem werden 4 Hospitaliten in der gedachten Anstalt unterhalten.
Das Vermögen derselben besteht in 8.089 Thlrn. meist in Staatspapieren zu 3 ½ und 4 % elocirt; excl. der Grundsteuern und extraordinairen Ausgaben wurden aufgewendet:
1. auf Unterhaltung, Verpflegung, Bekleidung, ärztliche Behandlung, Beleuchtung und Beheizung …
2. für die Kassenverwaltung …
3. an Bau- und Reparaturkosten…
Den ländlichen Kreistheil anlangend, so ist zunächst das im Jahre 1789 von der Gräfin von Campanini mit den Gütern Barschau und Polach im Kreise Lüben und Porschütz im Kreise Glogau und mit einem Capital von 8.690 Thlrn. fundirte Institut zum Unterhalt einer Aebtissin und 18 adeligen Fräuleins zu erwähnen, welches seinen Sitz in Barschau hat und unter Aufsicht der Fürstenthums-Landschafts-Direktion zu Glogau und Liegnitz verwaltet wird.
Die öffentliche Armenpflege im ländlichen Kreistheile wird nach den bestehenden Gesetzen gehandhabt und zerfällt in Orts- und Kreis-Armenpflege, je nachdem der Hilfsbedürftige in einem Gemeinde- oder selbstständigen Gutsbezirke ein Hilfsdomizil erworben oder nicht, oder heimathlos im Kreise hilfsbedürftig geworden ist.
Eine Abweichung der Armen-Verbände von den Gemeinde-Verbänden findet insoweit statt, als viele der nicht zu den Gemeinden gehörigen selbstständigen Gutsbezirke (Rittergüter) dennoch mit den Gemeinden einen gemeinschaftlichen Armenverband bilden. Derartige gemeinschaftliche Armen-Verbände zählt der Kreis 33, außerdem werden von 36 Gemeinden und von 25 selbstständigen Gutsbezirken 61 getrennte Armen-Verbände gebildet.
Eigentliche Armenhäuser existiren nicht, wohl aber ist fast in allen Gemeinden resp. selbstständigen Gutsbezirken theils ein besonderes Haus, theils besondere Lokale zur Unterbringung von Armen bestimmt. Wo diese fehlen, werden die Armen auf Kosten der Gemeinde eingemiethet; in der Regel nur bei sogenannten muthwilligen Armen kommt der Reihenzug in Anwendung.
Die dem Kreise zur Last fallenden Heimathslosen müssen in derjenigen Gemeinde resp. demjenigen Gutsbezirk untergebracht und verpflegt werden, wo sie hilfsbedürftig geworden, doch werden die dadurch entstandenen Kosten liquidirt und aus der Kreis-Kommunal-Kasse bezahlt.
Armenfonds für den ganzen Kreis existiren nicht, wohl aber in einzelnen Gemeinden Legate und Stiftungen zum Zwecke der Armenpflege, im Ganzen 33 Stiftungen etc. zu einem Gesammtbetrage von 11.979 Thlr. 10 Sgr.
[Weitere Aufschlüsselung der Kosten]
Die Armen-Krankenpflege erfolgt in den einzelnen Gemeinden durch von denselben gewählte und honorirte Aerzte.
Nur Krätz- und Syphilis-Kranke werden in Folge Kreistagsbeschlusses in das Krankenhaus der Stadt Lüben aufgenommen und die dadurch entstehenden Kosten theils von den betreffenden Gemeinden, theils vom Kreise getragen…
Besondere Armenschulen existiren nicht; für 252 Schulkinder wurde das Schulgeld im Jahre 1861 aus öffentlichen Fonds bezahlt.
Das Verhältniß der der öffentlichen Fürsorge anheimgefallenen Personen zu der Bevölkerung stellt sich folgendermaßen: 1. bei der Kreisstadt kommen auf 13 Personen, 2. im ländlichen Kreistheile auf nahezu 40 Personen ein Armer, oder nach Procentsätzen ausgedrückt, sind 7 % der Stadtbevölkerung und 2 3/8 % der ländlichen Bevölkerung der öffentlichen Unterstützung anheimgefallen.

17. Polizei- und Gefängnißwesen

In der Stadt Lüben wird die Polizei von dem jedesmaligen Bürgermeister, in den ländlichen Ortschaften von den Besitzern der Rittergüter, denen früher die Jurisdiction über dieselben zustand, verwaltet. Bezüglich des Domainenforstes und der dazu gehörigen Forst-Etablissements ist die Polizei-Verwaltung dem Königlichen Oberförster, in zwei Domainenamts-Dörfern dem nächsten Rittergutsbesitzer und in einem dem Landrath des Kreises übertragen.
Da wo die betreffenden Rittergutsbesitzer auswärts wohnen oder sonst ganz oder zeitweise verhindert sind, die Verwaltung selbst zu führen, sind besonders dazu verpflichtete Stellvertreter bestellt. Die Zahl derselben beträgt im Kreise 31.
Der Kreis ist in 8 Polizei-Distrcte getheilt, doch fungiren die Polizei-Districts-Commissarien nur als Commissarien des Landraths und werden von letzterm jedesmal besonders beauftragt.
Die Zahl der executiven Polizei-Beamten beträgt für die Stadt Lüben 3, für den Landkreis besteht dieselbe in 5 Gendarmen, wovon 4 beritten und 3 in der Kreisstadt, einer in Kotzenau und der Fußgendarm in Neurode stationirt sind. Jedem derselben ist ein besonderer und unter Berücksichtigung der localen Verhältnisse möglichst gleich großer Bezirk zugetheilt.
Die Zahl der von den Polizei-Verwaltungen des Kreises incl. Stadt erlassenen vorläufigen Straffestsetzungen beträgt für das Jahr 1861 - 210, gegen 79 derselben sind Berufungen vor den Polizei-Richter gebracht worden.
In demselben Jahre sind 151 Diebstähle zur amtlichen Anzeige gelangt; von 92 derselben wurden die Thäter entdeckt.
Besondere Polizei-Gefängnisse existiren im Kreise nicht, vielmehr sind nur einige Klausen im hiesigen Kreisgerichts-Gefängnisse zur Aufnahme von Polizei-Gefangenen reservirt.
Die Anzahl der im Jahre 1861 eingebrachten Polizei-Gefangenen betrug 128 und sind für dieselben 24 Thlr. 8 Sgr. Verpflegungskosten bezahlt worden.
Die Zahl der im Jahre 1861 polizeilich transportirten Personen betrug 74, unter Polizei-Aufsicht stehen 8 Personen in der Kreisstadt und 17 im ländlichen Kreistheile.
Das oben bereits erwähnte Kreisgerichtsgefängniß ist das einzige Gerichtsgefängniß im Kreise. Die Zahl der in demselben untergebrachten gerichtlichen Untersuchungs- und Strafgefangenen betrug im Jahre 1861 - 221, und die Zahl der Schuldgefangenen 14.
Die Untersuchungs- und weiblichen Gefangenen sind in dem bezeichneten Jahre mit Federreißen, ferner die männlichen Strafgefangenen in der Anstalt selbst mit Federreißen, Strohflechten und Holzhacken und außerhalb der Gefangenen-Anstalt zum Theil mit ländlichen Arbeiten beschäftigt worden.
Korrectionshäuser, Arbeitshäuser für Vagabonden, Bettler und Arbeitsscheue existiren im hiesigen Kreise nicht, ebensowenig Privat-Anstalten oder Vereine für Besserungszwecke. 1861 sind von hier aus 6 Korrigenden in das Korrectionshaus in Schweidnitz gebracht worden.

18. Sanitäts-Anstalten

Nach der Sanitäts-Tabelle bestand das Personal der Gesundheits-Pflege im Kreise Lüben pro 1861 in
4 promovirten Aerzten,
3 Wundärzten I. Klasse,
1 Apotheker,
22 Hebammen (wovon 5 in der Kreisstadt),
2 concessionirten Heildienern.
Die Zahl der Hebammenbezirke beträgt 17 excl. Stadt Lüben. Von Krankenhäusern ist nur eins im Kreise vorhanden und zwar in Lüben, welches jedoch nach einem mit der Stadt abgeschlossenen Vertrage zugleich für Kranke aus dem Landkreise dient.
Entbindungshäuser und Irren-Anstalten existiren im Kreise nicht.
Die Zahl der am Jahresschluß 1861 im Kreise vorhandenen Irren betrug 25, wovon 2 in der Irrenheil-Anstalt Leubus, 4 in der Irrenpflege-Anstalt Plagwitz, 2 in der zu Brieg und die übrigen in Gemeinden untergebracht waren. Nach der Gesammtbevölkerung des Kreises (32.240) macht die Zahl der Irren 1/13 % aus. Anlangend die Kirchhöfe im Kreise, so ist der Zustand derselben im Allgemeinen ein befriedigender. Nur der sogenannte alte evangelische Kirchhof in Lüben dürfte wegen seiner Lage unmittelbar an bewohnten Grundstücken zu kassiren sein.

19. Kirchliche Angelegenheiten

Nach Ausweis der Kirchen-Tabelle pro 1861 enthält der Lübener Kreis
22 evangelische Mutterkirchen und
2 gottesdienstliche Versammlungshäuser ohne Parochialrechte,
6 katholische Mutter- und
1 katholische Tochterkirche,
21 evangelische Geistliche und
4 katholische.
Der Kreis zerfällt in 2 Superintendenturen, wovon die eine (Kotzenau) 10 Mutterkirchen und die andere (Ossig) 12 Mutterkirchen umfaßt; einige Ortschaften des Kreises sind jedoch auswärtigen Superintendenturen zugewiesen, nämlich:
a. Birkfleck, Fuchsmühl, Buchwald und Hintereck der Goldberg-Hainauer,
b. Buchwäldchen der Liegnitzer,
c. Polach und Talbendorf der Steinauer,
d. Friedrichswalde der Glogauer Superintendentur.
Die katholischen Gemeinden gehören mit 4 Mutter- und 1 Tochterkirche zum Liegnitzer und mit 2 Mutterkirchen zum Archipresbyteriat Hochkirch Kreis Glogau.
Die jüdischen Glaubensgenossen sind dem Liegnitzer Synagogenbezirk zugetheilt.
Eine besondere Zunahme der Bekenner einer Confession auf Kosten der andern durch Konvertirung oder Mischehen ist nicht vorgekommen, die Kinder aus Letztern folgen meistens der Confession des Vaters.
Der Umfang des Sectenwesens, sowohl der gerichtlich aus den Landeskirchen ausgetretenen als der sich factisch von denselben getrennt haltenden, ist im hiesigen Kreise nur gering. Nach der letzten Zählung pro 1861 belief sich die Zahl
1. der Altlutheraner auf 40 Köpfe,
2. der sogenannten Irvingianer auf 22 und
3. der Deutsch-Katholiken auf 19 Köpfe.
Neubildung von Secten hat nicht stattgefunden.
Der Haushalt der kirchlichen Gemeinde wird, so weit die Revenüen aus dem Kirchenvermögen und die Einlagen im Klingelbeutel, Gotteskasten, Kirchstellenzins ect. dazu nicht ausreichen, durch Zuschüsse der Patrone und Kirchgemeinde-Mitglieder bestritten. Der Vertheilungs-Maaßstab für diese Zuschüsse wie für die allgemeinen Leistungen zu Kirchen- und Pfarrzwecken überhaupt ist mit Ausnahme einiger Gemeinden, wo der Patron sämmtliche Baarkosten bei Insufficienz des Kirchenärars zu tragen und die Gemeinden nur Naturaldienste zu prästiren haben, der landrechtliche, wonach der Patron 2/3 und die Kirchgemeinde 1/3 der Baarkosten zu tragen haben. Der Beitrag der Kirchgemeinden wird meistens nach der landesüblichen Grundsteuer, in wenigen Fällen nach Besitzklassen erhoben.
Die 22 evangelischen Kirchen des Kreises besitzen ein Kapitalvermögen von zusammen 26.100 Thlr. und ein Grundeigenthum von 495 Morgen Gesammtflächeninhalt.
Die evangelischen Pfarreien besitzen 1.968 Morgen an Wiedemuths-Ländereien und 9.327 Thlr. Kapital-Vermögen.
Mit der Kirchen-Verwaltung sind außerdem verschiedene Fonds im Gesammtbetrage von 10.784 Thlrn. verbunden.
Von den katholischen Kirchen des Kreises besitzt nur eine Grundbesitz von nicht ganz 15 Morgen; das Kapital-Vermögen sämmtlicher katholischer Kirchen beläuft sich auf 2.639 Thlr. Die Wiedemuths-Ländereien der katholischen Pfarreien umfassen im Ganzen 565 Morgen. Zwei der evangelischen und zwei der katholischen Kirchen befinden sich unter fiskalichem Patronat; von der evangelischen Kirche in Altstadt ist der Magistrat in Lüben Patron und die übrigen Kirchen befinden sich unter dem Patronat der betreffenden Rittergüter.
Klöster und sonstige geistliche Stifter giebt es im Kreise nicht.

20. Unterrichts-Angelegenheiten

Nach Ausweis der Kirchen-Tabelle pro 1861 enthält der Lübener Kreis 22 evangelische Mutterkirchen und 2 gottesdienstliche Versammlungshäuser ohne Parochialrechte, 6 katholische Mutter- und 1 katholische Tochterkirche, 21 evangelische Geistliche und 4 katholische. Der Kreis zerfällt in 2 Superintendenturen, wovon die eine (Kotzenau) 10 Mutterkirchen und die andere (Ossig) 12 Mutterkirchen umfaßt; einige Ortschaften des Kreises sind jedoch auswärtigen Superintendenturen zugewiesen, nämlich: a. Birkfleck, Fuchsmühl, Buchwald und Hintereck der Goldberg-Hainauer, b. Buchwäldchen der Liegnitzer, c. Polach und Talbendorf der Steinauer, d. Friedrichswalde der Glogauer Superintendentur. Die katholischen Gemeinden gehören mit 4 Mutter- und 1 Tochterkirche zum Liegnitzer und mit 2 Mutterkirchen zum Archipresbyteriat Hochkirch Kreis Glogau. Die jüdischen Glaubensgenossen sind dem Liegnitzer Synagogenbezirk zugetheilt. Eine besondere Zunahme der Bekenner einer Confession auf Kosten der andern durch Konvertirung oder Mischehen ist nicht vorgekommen, die Kinder aus Letztern folgen meistens der Confession des Vaters. Der Umfang des Sectenwesens, sowohl der gerichtlich aus den Landeskirchen ausgetretenen als der sich factisch von denselben getrennt haltenden, ist im hiesigen Kreise nur gering. Nach der letzten Zählung pro 1861 belief sich die Zahl 1. der Altlutheraner auf 40 Köpfe, 2. der sogenannten Irvingianer auf 22 und 3. der Deutsch-Katholiken auf 19 Köpfe. Neubildung von Secten hat nicht stattgefunden. Der Haushalt der kirchlichen Gemeinde wird, so weit die Revenüen aus dem Kirchenvermögen und die Einlagen im Klingelbeutel, Gotteskasten, Kirchstellenzins ect. dazu nicht ausreichen, durch Zuschüsse der Patrone und Kirchgemeinde-Mitglieder bestritten. Der Vertheilungs-Maaßstab für diese Zuschüsse wie für die allgemeinen Leistungen zu Kirchen- und Pfarrzwecken überhaupt ist mit Ausnahme einiger Gemeinden, wo der Patron sämmtliche Baarkosten bei Insufficienz des Kirchenärars zu tragen und die Gemeinden nur Naturaldienste zu prästiren haben, der landrechtliche, wonach der Patron 2/3 und die Kirchgemeinde 1/3 der Baarkosten zu tragen haben. Der Beitrag der Kirchgemeinden wird meistens nach der landesüblichen Grundsteuer, in wenigen Fällen nach Besitzklassen erhoben. Die 22 evangelischen Kirchen des Kreises besitzen ein Kapitalvermögen von zusammen 26.100 Thlr. und ein Grundeigenthum von 495 Morgen Gesammtflächeninhalt. Die evangelischen Pfarreien besitzen 1.968 Morgen an Wiedemuths-Ländereien und 9.327 Thlr. Kapital-Vermögen. Mit der Kirchen-Verwaltung sind außerdem verschiedene Fonds im Gesammtbetrage von 10.784 Thlrn. verbunden. Von den katholischen Kirchen des Kreises besitzt nur eine Grundbesitz von nicht ganz 15 Morgen; das Kapital-Vermögen sämmtlicher katholischer Kirchen beläuft sich auf 2.639 Thlr. Die Wiedemuths-Ländereien der katholischen Pfarreien umfassen im Ganzen 565 Morgen. Zwei der evangelischen und zwei der katholischen Kirchen befinden sich unter fiskalichem Patronat; von der evangelischen Kirche in Altstadt ist der Magistrat in Lüben Patron und die übrigen Kirchen befinden sich unter dem Patronat der betreffenden Rittergüter. Klöster und sonstige geistliche Stifter giebt es im Kreise nicht.

20. Unterrichts-Angelegenheiten

Nach der Schultabelle pro 1861 befinden sich im Kreise Lüben:
48 evangelische Schulen mit 43 Lehrern, 9 Hilfslehrern und 5.054 Schülern,
6 katholische Schulen mit 43 Lehrern und 410 Schülern,
zusammen 54 Elementarschulen mit 49 Lehrern, 9 Hilfslehrern und 5.464 Schülern.
Außerdem in der Kreisstadt Lüben
1 Mittelschule für Söhne mit 3 Lehrern und 49 Schülern,
1 Schule für Töchter, welche nicht den Elementarschulen beizurechnen ist, mit 2 Lehrern und 32 Schülerinnen.
Die Gesammtzahl der Schüler betrug hiernach 5.545.
Die Zahl der schulpflichtigen Kinder aller Confessionen betrug dagegen am Jahresschluß 1861 - 5.606.
Nur in einigen wenigen Fällen wird der Schulunterricht durch häuslichen Unterricht ersetzt.
Der Turnunterricht ist bei der Stadtschule in Lüben eingeführt.
Concessionirte Privatschulen sind im Kreise nicht vorhanden.
In Lüben besteht eine sogenannte Sonntagsschule zur Fortbildung für Handwerker, welche im Jahre 1861 von 25 Schülern besucht wurde; 1 Lehrer ertheilte Unterricht im Rechnen, Zeichnen und Anfertigung gesellschaftlicher Aufsätze.
Ferner besteht in Lüben eine Kinderbewahr-Anstalt, in welcher im Jahre 1861 - 81 Kinder beaufsichtigt wurden.
Die Schulgrundstücke betrugen 1861 im Ganzen 262 Morgen 12 qu-Ruthen (excl. der in derselben Umfriedigung mit dem Wohnhause befindlichen Hofräume und Gärten).
An Kapital-Vermögen besaßen die Schulen 9.034 Thlr.
Nach der pro 1861 aufgenommenen Uebersicht des Elementarschulwesens vom Kreise Lüben betrugen die Lehrerbesoldungen im Ganzen 17.639 Thlr.,
wovon auf Schulgeld 8.726 Thlr.,
auf Leistungen der Gemeinden 8.835 Thlr.,
auf Zuschüsse aus Staatsfonds 78 Thlr. kamen.
Das niedrigste Lehrergehalt betrug 55 Thlr., das höchste 1150 Thlr. Der Durchschnittsbetrag war 275 Thlr. 18 Sgr.
Außer den vorerwähnten Beträgen zu den Lehrerbesoldungen haben die Schulgemeinden in den 3 Jahren 1859, 1860 und 1861 für andere Schulzwecke excl. Bauten 915 1/3 Thlr. für Bauten 3.655 ½ Thlr. aufgebracht.
Die baaren Beiträge zu Schulhausbauten werden von den Schulgemeinden größtentheils nach der landesüblichen Grundsteuer, zum Theil auch nach den Besitzklassen aufgebracht.
Die Schulpatrone concurriren bei Schulhausbauten meist nur mit den auf dem Gutsterrain vorhandenen rohen Baumaterialien.
Höhere Unterrichts-Anstalten, Anstalten zur Vollausbildung von Lehrern, Vereine zur Verbreitung gemeinnütziger Bildung, zur Pflege von Wissenschaft oder Kunst, öffentliche Bibliotheken und Kunstsammlungen existiren im Kreise nicht.
In Ansehung der Fonds zur Beförderung höherer Ausbildung ist nur das in Lüben bestehende Stipendium von jährlich 30 Thlr. 7 Sgr. 3 Pf. für einen Studirenden aus Lüben zu erwähnen.
Außer dem nur amtliche Bekanntmachungen enthaltenden vom hiesigen Landrath-Amte redigirten Kreis-Kurrendenblatt erscheint hier Orts nur das Stadtblatt (Unterhaltungs- und Anzeigeblatt) für Lüben, Polkwitz und Steinau in 240 Exemplaren.

21. Civil- und Criminal-Justiz

Für den Kreis Lüben besteht in der Kreisstadt ein Kreisgericht mit folgendem etatsmäßigen Beamten-Personal:
1. sechs Richtern incl. des Directors,
2. sechs Sekretairen incl. des Salarien- und Deposital-Kassen-Rendanten, einem Bureau-Assistenten, einem Kalkulator und 5 Bureau-Diätarien und
3. 1 Kanzlisten, 6 Executoren und 1 Gefangenen-Aufseher.
Besondere, regelmäßig alle 2 Monate wiederkehrende Gerichtstage werden von Commissarien des hiesigen Königlichen Kreis-Gerichts im Städtchen Kotzenau für die Ortschaften Kotzenau, Birkfleck, Jacobsdorf, Groß- und Klein-Kotzenau, Kriegheide, Krebsberg mit Grenze, Michelsdorf, Persel-Kienast, Raupenau, Seebnitz, Neuhammer, Wengeln mit Mühlheide abgehalten.
Das Königliche Kreis-Gericht befindet sich in einem der hiesigen Stadtgemeinde gehörigen Hause. Hinsichtlich der zur Competenz der Schwurgerichte gehörenden Untersuchungen ist der Kreis dem Schwurgerichte zu Glogau zugetheilt.
Der Kreis ist in 45 Schiedsamts-Bezirke eingetheilt. Die Thätigkeit der Schiedsmänner in den 3 Jahren 1859 bis 1861 ergiebt der nachfolgende Nachweis...
Die Zahl der bei dem Königlichen Kreis-Gericht hierselbst in den 3 Jahren 1859 bis 1861 verhandelten Prozesse, Untersuchungen und sonstigen Geschäfte ist aus den nachfolgenden Extracten I. bis VIII. aus den Geschäfts-Uebersichten des gedachten Gerichts zu ersehen. [Statistische Übersicht über die Prozesse und Untersuchungen]
Die Staats-Anwaltschaft beim Königlichen Kreis-Gericht hierselbst wird durch einen für die beiden Kreise Glogau und Lüben angestellten und in Glogau wohnhaften Staats-Anwalt versehen.
Es sind von demselben Anklagen erhoben: zurückgewiesen:
im Jahre 1859 123 3
im Jahre 1860 145 5
im Jahre 1861 126 8
Die Geschäfte der Polizei-Anwaltschaft wurden in den qu. 3 Jahren durch einen Polizei-Anwalt in Lüben und durch 2 besondere Forst-Polizei-Anwälte für den fiskalischen und resp. den im Kreise Lüben belegenen Theil der der Stadtgemeinde Liegnitz gehörigen Forsten besorgt.
Es waren bei denselben Sachen
im Jahre anhängig
Davon wurden beendigt
durch Zurückweisung durch Abgabe an andere Behörden durch Erhebung der Anklage
1859 371 24 29 316
1860 318 18 24 276
1861 386 23 42 276
Die Zahl derjenigen Personen, welche im Kreise Lüben zu Geschworenen berufen werden konnten, betrug im Jahre 1859 - 74, im Jahre 1860 - 76, im Jahre 1861 - 83.
Aus hiesigem Kreise sind bei dem Schwurgericht zu Glogau im Jahre 1859: 5 Untersuchungssachen wegen Verbrechen, im Jahre 1860. 5 dergleichen, im Jahre 1861: 3 dergleichen zur Aburteilung gekommen.
Die Angeklagten wurden sämmtlich bis auf einen verurtheilt und hinsichtlich eines andern Angeklagten wurde die Verhandlung vor das Königliche Kreis-Gericht hier verwiesen.

22. Militair-Verhältnisse

Hinsichtlich der Resultate der Ersatz-Aushebungen in den 3 Jahren 1859, 1860 du 1861 ist folgendeszu bemerken: Die Anzahl der für das stehende Heer verpflichteten Männer nach den verschiedenen Altersklassen betrug
  1859 1860 1861
der 20jährigen Altersklasse 396 456 466
der 21jährigen Altersklasse 329 312 414
der 22jährigen Altersklasse 263 283 290
der 23jährigen Altersklasse 45 34 34
der 24jährigen Altersklasse 49 21 10
der 25jährigen Altersklasse und ältere - 29 23
zusammen 1082 1135 1237
Hiervon sind
1. unermittelt geblieben

400

243

224
2. in andere Kreise verzogen u. dort gestellungspflichtig 81 317 481
3. beim Departements-Ersatz-Aushebungs-Geschäft ohne Entschuldigung ausgeblieben - 2 6
4. als dreijährige Freiwillige eingetreten 11 7 13
5. als zum einjährigen freiwilligen Militairdienst berechtigt anerkannt 5 7 8
6. als Studirende der Theologie etc. vom Militairdienst befreit - - -
7. als seedienstpflichtig anerkannt - - -
8. als moralisch unfähig zum Militairdienst gestrichen 1 1 -
9. als augenfällig unbrauchbar von der Kreis-Ersatz-Commission ausgemustert 8 2 2
10. als dauernd unbrauchbar von der Departements-Ersatz-Commission ausgemustert 3 9 10
11. zur Ersatz-Reserve übergetreten
    a. wegen Niedermaaß nach 3maliger Concurrenz unter 5 Fuß

30

37

12
    b. wegen Kleinheit nach 3maliger Concurrenz unter 5' 2" 55 26 30
    c. wegen zeitiger Unbrauchbarkeit nach 3maliger Concurrenz 30 39 42
    d. wegen häuslicher Verhältnisse nach 3maliger Concurrenz 1 3 5
    e. disponible nach fünfmaliger Gestellung - - -
12. zum Train designirt, mit Ausschluß der zu Trainfahrern Ausgehobenen 13 13 3
13. auf ein Jahr zurückgestellt
    a. als zeitig unbrauchbar und zwar hauptsächlich als zu schwach oder zu klein

381

324

316
    b. wegen häuslicher Verhältnisse 1 4 1
    c. als unter Wirkung der Ehrenstrafen stehend resp. als verhaftet - 3 1
Summa
1020 1037 1154
Aus der verhältnismäßig großen Anzahl auf ein Jahr Zurückgestellter Nr. 13a ergiebt sich, daß die gestellungspflichtigen Mannschaften zum größten Theil erst mit dem 22., 23. Jahr die nöthige Diensttauglichkeit erreichen. Es blieben hiernach zur Aushebung
(incl. der bei der ersten Aushebung 1859 disponible gebliebenen u. zwischen I. und II. Aushebung zugezogenen.)

78

98

83
Ausgehoben sind:
a. für das Garde-Corps

3

5

6
b. für die Kürassiere 3 1 1
c. für die Artillerie 3 9 6
d. für die Pioniere - - 1
e. für die Infanterie 57 65 55
f. für die Ulanen 3 6 1
g. für die Husaren 4 1 } 4
h. für die Dragoner 3 2
i. für die Trainfahrer - 6 2
k. Oeconomie-Handwerker - - 7
Summa
78 95 83
Disponibel blieben: in der 21jährigen Altersklasse 1860 - 1, in der 22jährigen Altersklasse 1861 - 2.
Reklamationen wurden erhoben 1859 - 2, 1860 - 7, 1861 - 6.
Die Zahl der im Kreise befindlichen kriegsdiensttauglichen Pferde belief sich nach der Aufnahme pro 1861 auf 7 Offizierspferde, 10 schwere Reitpferde, 28 leichte Reitpferde, 56 Zugpferde, 13 Stangenpferde. Summa 114.
Bei der Pferdegestellung zur Mobilmachung der Landwehr im Jahre 1859 betrug der Durchschnittspreis eines Pferdes 150 Thlr. 10 Sgr. 10 Pf.
In Lüben garnisonirt der Stab des 1. Schlesischen Dragoner-Regiments No. 4 mit der 4. und 5. Eskadron mit einem Präsenzstande von 16 Offizieren incl. Aerzten, 315 Unteroffizieren und Gemeinen.
Die Truppen sind nicht kasernirt, sondern sämmtlich einquartiert.
Nur die Reitbahn der Garnison ist Staatseigenthum; die Montirungs- und sonstigen Ausrüstungs-Gegenstände, die Pferde sind in gemietheten Räumen untergebracht.
Der Kreis Lüben bildet mit 17 Ortschaften des Kreises Glogau den Bezirk der 12. Compagnie 1. Niederschlesischen Landwehr-Regiments No. 6.
Die Zahl der vorhandenen Reserven beträgt im Kreise Lüben 217 Mann, im Bezirks-Antheil Glogau 40 Mann, insgesamt 257 Mann.
Die Zahl der vorhandenen Wehrmänner des I. Aufgebots beträgt im Kreise Lüben 332 Mann, im Bezirks-Antheil Glogau 77 Mann, insgesamt 409 Mann.
Die des II. Aufgebots im Kreise Lüben 406 Mann, im Bezirks-Antheil Glogau 91 Mann, insgesamt 497 Mann.
Seewehrleute sind im Kompagnie-Bezirke nicht vorhanden.
Unabkömmlichkeits-Gesuche von Wehrmännern sind gestellt und resp. berücksichtigt worden:
1859 im Kreise Lüben von 32 Mann, im Bezirks-Antheil Glogau von 14 Mann;
1860 im Kreise Lüben von 33 Mann, im Bezirks-Antheil Glogau von 14 Mann;
1859 im Kreise Lüben von 23 Mann, im Bezirks-Antheil Glogau von 14 Mann.
Wegen unterlassener An- und Abmeldung sind bestraft worden 1859 - 3 Mann, 1860 - 9 Mann, 1861 - 3 Mann.
Die dafür eingegangenen baaren Geldstrafen betrugen 1859 - 7 Thlr., 1860 - 15 Thlr., 1861 - 1 Thlr. und sind dieselben zum Landwehr-Familien-Unterstützungs-Fonds vereinnahmt, welcher am Jahresabschluß 1861 sich auf 101 Thlr. 11 Sgr. 1 Pf. belief.
Die Zahl der in den 3 Jahren 1859, 1860 und 1861 ausgetretenen und resp. verurtheilten Militairpflichtigen betrug 9. Militair-Begräbniß-Vereine bestehen außer einem in Brauchitschdorf keine weiter.
Seit mehreren Jahren werden von der Kreis-Versammlung alljährlich 100 Thlr. zur Unterstützung hilfsbedürftiger Veteranen aus den Feldzügen pro 1813/15 ausgesetzt, welche am Geburtstage Sr. Majestät Friedrich Wilhelm III. vertheilt werden.
In Lüben besteht eine Schützengilde mit corporativen Rechten, welche 52 Mitglieder zählt und in dem Städtchen Kotzenau ein Schützenverein von 38 Mitgliedern, deren Wirksamkeit sich größtentheils auf die Abhaltung von Schießübungen und geselligen Vergnügungen beschränkt.

23. Staats- und Provinzial-Abgaben

24. Kreis-Verwaltung und Kreis-Haushalt

25. Gemeinde-Verwaltung und Gemeinde-Haushalt